<table align="right"><tr><td></td></tr></table>Illegale Aktivitäten wie in Italiens Fußballliga Serie A bringen den Sportwettenmarkt immer wieder in Verruf. Doch vor Missbrauch sind weder die privaten noch die staatlichen Anbieter gefeit. Der aktuelle Finanzbrief der JP&P Vermögensmanagement GmbH http://www.jpp-online.com des Düsseldorfer Vermögensberaters Jörg Peisert beleuchtet das wirtschaftliche Potenzial des Sportwettenmarkts. Die juristische Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) http://www.bundesverfassungsgericht.de vom 28. März 2006 bewertet in einem Finanzbrief-Interview der Experte für Wett- und Glücksspielrecht Wulf Hambach."Nur auf den ersten Blick hat das Urteil mehr Unklarheit geschaffen", so Hambach im Gespräch mit pressetext: "Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es sich um eine sehr konsequente Entscheidung handelt. So hat das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal klargestellt, dass das derzeitige Monopol verfassungswidrig ist. Die Frage, ob Europarecht verletzt ist, hat es ausdrücklich nicht geprüft." Allerdings habe es festgestellt, dass die Voraussetzungen, die der EuGH in der so genannten Gambelli-Entscheidung zur Dienstleistungsrichtlinie aufgestellt hat, identisch seien mit den nationalen Anforderungen. Damit stelle das Monopol auch eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit dar. Aufgrund des im Europarecht geltenden Anwendungsvorranges dürfe deshalb ausländischen Anbietern mit einer Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat der Zugang zum deutschen Markt nicht verwehrt werden.