Möglicherweise werden Handys bald in Flugzeugen generell zugelassen

Möglicherweise werden Handys bald in Flugzeugen generell zugelassen

Handys in Flugzeugen gelten allgemein als Gefährdung für die Sicherheit der Maschinen durch die Beeinflussung der Funkstrahlen auf die Elektronik und das Navigationssystem. Doch sollen Handys generell verboten bleiben, oder welche Möglichkeiten gibt es, Mobilfunk-Geräte in Flugzeugen doch zuzulassen?

Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit die US-Regulierungsbehörde "Federal Communications Commission" (FCC). Einige Fluglinien wollen bereits das generelle Handy-Verbot aufheben, wie beispielsweise die TAP Portugal oder die British Midland Airways bzw. die Air France. Die Lösung des Problems sollen so genannte Pico-Zellen sein, bei denen eine Basisstation an Bord alle Telefonsignale sammelt und an Bodenstationen weiter leitet.

Auch das Bundesverkehrsministerium arbeitet an einer Neufassung der Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebsverordnung (LuftEBV). Zumindest Geräte mit einer Sendeleistung von weniger als 100 Milliwatt, wie Bluetooth-Kopfhörer oder WLAN-Notebooks, sollen künftig an Bord erlaubt sein. Handys, die mit bis zu zwei Watt senden, sollen davon vorerst ausgeschlossen bleiben. "Der uneingeschränkte Betrieb von Mobiltelefonen bleibt weiterhin grundsätzlich verboten", wird das Luftfahrtbundesamt in den Medien zitiert. Wie gefährlich Handys an Bord tatsächlich sind, ist auch bei Experten umstritten. "Das Thema elektromagnetische Störungen ist vom Tisch", behauptet Michael Lamberty, Pressesprecher der Deutschen Lufthansa. Bill Strauss, Ingenieur an der Carnegie Mellon Universität hält dagegen: "Die dauernde Benutzung von Mobiltelefonen an Bord wird eines Tages aller Wahrscheinlichkeit nach einen Unfall verursachen." Einer Studie der NASA zufolge ist ein einzelnes Handy zwar tatsächlich harmlos, doch die Vermengung von Frequenzen unterschiedlicher Netze kann Störfrequenzen im Bereich des Satellitennavigationssystems GPS erzeugen.

Quelle: www.at-mix.de

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
(28.04.2025, 10:56 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
Schutzpaket für Arbeitgeber
(24.04.2025, 09:59 Uhr)
Schutzpaket für Arbeitgeber
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
(11.04.2025, 12:22 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
(27.03.2025, 11:10 Uhr)
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
(17.03.2025, 11:03 Uhr)
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
Barrierefreiheitserklärung für Shops
(12.03.2025, 15:42 Uhr)
Barrierefreiheitserklärung für Shops
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei