Bundesnetzagentur untersagt Entgeltmodell für den Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen

Mit einer heute veröffentlichten Entscheidung hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom AG (DT AG) untersagt, DSL-Anschlüsse, die sie Internetanbietern zum Zweck des Wiederverkaufs an Endkunden überlässt, künftig nach dem im Dezember 2005 eingeführten "DSL NetRental"-Modell abzurechnen.
In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei "NetRental" letztlich um ein Rabattmodell handelt, das großen DSL-Anbietern deutlich höhere Margen beim Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen der DT AG einräumt als kleineren und mittleren DSL-Anbietern, ohne dass hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht.
Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Das DSL NetRental-Modell der DT AG ist nicht mit dem im Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Regulierungsziel der Sicherstellung chancengleicher Wettbewerbsbedingungen auch in der Fläche vereinbar, weil es eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten mittlerer und kleinerer DSL-Anbieter bewirkt und sich darüber hinaus höhere Rabatte insbesondere in den größeren Anschlussbereichen der Ballungszentren erreichen lassen."
Die DT AG hatte argumentiert, Nachfrager dieses Produkts müssten eine sog. "virtuelle Netzkapazität" für mindestens zwei Jahre bei ihr anmieten und daher ein Investitions- und Auslastungsrisiko für diese Kapazität tragen. Deshalb handele es sich bei "DSL NetRental" nicht um ein Resale-Produkt. Dieser Argumentation schloss sich die zuständige Beschlusskammer nach einer eingehenden Prüfung der vertraglichen Bedingungen und der wirtschaftlichen Auswirkungen von "DSL NetRental" sowie der regulierungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht an.
"Das von der DT AG behauptete Investitions- und Auslastungsrisiko, mit dem sie die bis zu dreifache Marge zugunsten größerer Reseller von DSL-Anschlüssen begründet, besteht vor dem Hintergrund des kräftigen Wachstums auf dem DSL-Markt faktisch kaum", betonte Matthias Kurth.
Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur die beabsichtigte Entscheidung ausdrücklich unterstützt. Die Untersagung der DSL NetRental-Entgelte gilt mit Bekanntgabe der Entscheidung.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare