Registriert – oder doch nicht? Vorsicht beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten mit dem Vertrauen auf eine bereits bestehende Registrierung Dritter.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sich rechtzeitig vor dem Inverkehrbringen dieser Geräte bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen. Regelmäßig sind auch Importeure und sogar bloße Vertreiber von den Vorschriften erfasst.