Elektrogesetz
Informations- und Mitteilungspflichten des rücknahmepflichtigen Onlinehändlers
Der Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen muss, hat nach dem neuen Entwurf des ElektroG zusätzlich auch Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber privaten Haushalten und den zuständigen Behörden. Lesen Sie hierzu mehr.
Der Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen muss, hat nach dem neuen Entwurf des ElektroG zusätzlich auch Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber privaten Haushalten und den zuständigen Behörden. Lesen Sie hierzu mehr.
Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Die zunehmende Internationalisierung des Onlinehandels führt dazu, dass viele deutsche Onlinehändler Elektro- und Elektronikgeräte in das EU-Ausland an Endnutzer versenden. In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen. Uns erreichten in den letzten Tagen etliche Anfragen zu dieser Thematik, was die große Verunsicherung bei den Händlern zeigt. Diese FAQ sollen die Problematik in Bezug auf den Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich beleuchten.
Die zunehmende Internationalisierung des Onlinehandels führt dazu, dass viele deutsche Onlinehändler Elektro- und Elektronikgeräte in das EU-Ausland an Endnutzer versenden. In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen. Uns erreichten in den letzten Tagen etliche Anfragen zu dieser Thematik, was die große Verunsicherung bei den Händlern zeigt. Diese FAQ sollen die Problematik in Bezug auf den Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich beleuchten.
Pflicht des Onlinehändlers zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG)
Nicht jeder Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt, ist nach der Neufassung des ElektroG zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Das Gesetz will nur Onlinehändler ab einer gewissen Größenordnung in die Pflicht nehmen. Über die Einzelheiten unterrichten Sie die nachfolgenden FAQ.
Nicht jeder Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt, ist nach der Neufassung des ElektroG zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Das Gesetz will nur Onlinehändler ab einer gewissen Größenordnung in die Pflicht nehmen. Über die Einzelheiten unterrichten Sie die nachfolgenden FAQ.
Der sachliche Anwendungsbereich des neuen ElektroG
Das neue ElektroG kennt einen zeitlich gestuften Anwendungsbereich. Bis August 2018 gelten mit einigen Ausnahmen die bisherigen Gerätekategorien des alten ElektroG. Ab August 2018 fallen grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, es sei denn, sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten.
Das neue ElektroG kennt einen zeitlich gestuften Anwendungsbereich. Bis August 2018 gelten mit einigen Ausnahmen die bisherigen Gerätekategorien des alten ElektroG. Ab August 2018 fallen grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, es sei denn, sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten.
Ab welchem Zeitpunkt sind Onlinehändler verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) zurückzunehmen?
Der Entwurf des ElektroG wird zwar sehr bald in Kraft treten. Das bedeutet aber nicht, dass mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle der Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt, den neuen Verpflichtungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten unterliegt. Hier gibt es Übergangsvorschriften zugunsten des Onlinehändlers. Lesen Sie dazu mehr im folgenden Beitrag.
Der Entwurf des ElektroG wird zwar sehr bald in Kraft treten. Das bedeutet aber nicht, dass mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle der Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt, den neuen Verpflichtungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten unterliegt. Hier gibt es Übergangsvorschriften zugunsten des Onlinehändlers. Lesen Sie dazu mehr im folgenden Beitrag.
ElektroG2: Deutsche Händler, die Elektrogeräte nach Österreich versenden werden derzeit abgemahnt
Die Novelle des ElektroG wirft ihre Schatten voraus. Während das novellierte ElektroG (ElektroG2) derzeit in Deutschland noch nicht in Kraft ist (voraussichtliches Inkrafttreten des ElektroG2 zum 01.10.2015), haben andere EU-Mitgliedsstaaten ihre Hausaufgaben längst gemacht. So wurde die WEEE2-Richtlinie 2012/19/EU etwa in der Republik Österreich längst in nationales Recht umgesetzt. Erste Abmahnungen aus Österreich erreichen nun deutsche Onlinehändler.
Die Novelle des ElektroG wirft ihre Schatten voraus. Während das novellierte ElektroG (ElektroG2) derzeit in Deutschland noch nicht in Kraft ist (voraussichtliches Inkrafttreten des ElektroG2 zum 01.10.2015), haben andere EU-Mitgliedsstaaten ihre Hausaufgaben längst gemacht. So wurde die WEEE2-Richtlinie 2012/19/EU etwa in der Republik Österreich längst in nationales Recht umgesetzt. Erste Abmahnungen aus Österreich erreichen nun deutsche Onlinehändler.
Unentgeltliche Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Onlinehändler bald Pflicht?
Der am 11.März 2015 durch das Bundeskabinett gebilligte Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetz „ElekroG“ sieht auch für Onlinehändler, die Elektrogeräte vertreiben eine Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von alten Elektrokleingeräten vor, wenn sie über Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmeter verfügen. Hiermit sind beträchtliche Mehrkosten verbunden, die der Onlinehändler auf Grund des scharfen Wettbewerbs kaum auf den Kunden überwälzen kann. Gleichzeitig werden ab 2018 grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter das ElektroG fallen, es sei denn sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
Der am 11.März 2015 durch das Bundeskabinett gebilligte Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetz „ElekroG“ sieht auch für Onlinehändler, die Elektrogeräte vertreiben eine Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von alten Elektrokleingeräten vor, wenn sie über Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmeter verfügen. Hiermit sind beträchtliche Mehrkosten verbunden, die der Onlinehändler auf Grund des scharfen Wettbewerbs kaum auf den Kunden überwälzen kann. Gleichzeitig werden ab 2018 grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter das ElektroG fallen, es sei denn sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) in Deutschland durch Entwurf zur Novellierung des Elektrogesetzes
Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) hätte bereits zum 14. Februar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In Deutschland ist diese Umsetzung allerdings im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Österreich nach wie vor nicht vollzogen worden. Das federführende Bundesumweltministerium (BUMB) hat jetzt recht spät einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht, für den nach dem technischen Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission im Frühjahr 2015 das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden soll. Nach Mitteilung des BMUB sollen im Rahmen der Novellierung des ElektroG im Wesentlichen die Vorgaben der WEEE-Richtlinie 1:1 umgesetzt werden.
Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) hätte bereits zum 14. Februar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In Deutschland ist diese Umsetzung allerdings im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Österreich nach wie vor nicht vollzogen worden. Das federführende Bundesumweltministerium (BUMB) hat jetzt recht spät einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht, für den nach dem technischen Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission im Frühjahr 2015 das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden soll. Nach Mitteilung des BMUB sollen im Rahmen der Novellierung des ElektroG im Wesentlichen die Vorgaben der WEEE-Richtlinie 1:1 umgesetzt werden.
Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen zur Umsetzung der EU-Regeln
Die Kommission hat Deutschland, Ungarn und Slowenien kürzlich aufgefordert, Einzelheiten über die Umsetzung der EU-Vorschriften für die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in nationales Recht mitzuteilen.
Die Kommission hat Deutschland, Ungarn und Slowenien kürzlich aufgefordert, Einzelheiten über die Umsetzung der EU-Vorschriften für die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in nationales Recht mitzuteilen.
LG München I: „Powerbank“ kann dem ElektroG unterfallen
In Zeiten stromhungriger mobiler Geräte gehören „Powerbanks“ zu den Verkaufsschlagern. Mit diesen mobilen Energiespeichern lassen sich Smartphones oder Tablets unterwegs aufladen, wenn deren Akku zur Neige geht. Beim Verkauf solcher „Powerbanks“ sollten sich Händler jedoch in Acht nehmen: Diese können registrierungspflichtige Elektronikgeräte darstellen.
In Zeiten stromhungriger mobiler Geräte gehören „Powerbanks“ zu den Verkaufsschlagern. Mit diesen mobilen Energiespeichern lassen sich Smartphones oder Tablets unterwegs aufladen, wenn deren Akku zur Neige geht. Beim Verkauf solcher „Powerbanks“ sollten sich Händler jedoch in Acht nehmen: Diese können registrierungspflichtige Elektronikgeräte darstellen.
Verkauf von Elektrogeräten in der EU: Pflicht einen Bevollmächtigten im jeweiligen EU-Vertriebsland zu benennen
Der deutsche Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte direkt (nicht über eine Niederlassung) in Ländern der EU vertreibt, muss künftig in jedem EU-Lieferstaat einen Bevollmächtigten für die Registrierung im jeweiligen nationalen Register für die Entsorgung von Elektroschrott benennen. So will es die Richtlinie 2012/19/EU, die zwar noch nicht in Deutschland aber bereits in anderen EU-Staaten wie Österreich und Großbritannien umgesetzt ist.
Der deutsche Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte direkt (nicht über eine Niederlassung) in Ländern der EU vertreibt, muss künftig in jedem EU-Lieferstaat einen Bevollmächtigten für die Registrierung im jeweiligen nationalen Register für die Entsorgung von Elektroschrott benennen. So will es die Richtlinie 2012/19/EU, die zwar noch nicht in Deutschland aber bereits in anderen EU-Staaten wie Österreich und Großbritannien umgesetzt ist.
Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht nach wie vor nicht vollzogen
Die Richtlinie 2012/19/EU Über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment), die für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie für Onlinehändler, die mit solchen Geräten handeln, beträchtliche Änderungen mit sich bringen wird, ist nach wie vor nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie ist am 13. August 2012 in Kraft getreten und Deutschland hätte diese Richtlinie spätestens am 14. Februar 2014 in nationales Recht umsetzen müssen. Auch wenn Deutschland seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU nicht nachkommt, ist jedenfalls die alte WEEE-Richtlinie 2002/96/EC mit Wirkung vom 15. Februar 2014 aufgehoben (s. Artikel 25 Richtlinie 2012/19/EU).
Die Richtlinie 2012/19/EU Über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment), die für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie für Onlinehändler, die mit solchen Geräten handeln, beträchtliche Änderungen mit sich bringen wird, ist nach wie vor nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie ist am 13. August 2012 in Kraft getreten und Deutschland hätte diese Richtlinie spätestens am 14. Februar 2014 in nationales Recht umsetzen müssen. Auch wenn Deutschland seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU nicht nachkommt, ist jedenfalls die alte WEEE-Richtlinie 2002/96/EC mit Wirkung vom 15. Februar 2014 aufgehoben (s. Artikel 25 Richtlinie 2012/19/EU).
Neues zum Anwendungsbereich des ElektroG
Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.
Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.
Neue WEEE-Richtlinie 2012: noch immer nicht ins deutsche Recht umgesetzt
Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet.
Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet.
OLG Celle: Klebefähnchen an Kopfhörern für Kennzeichnung nach §7 ElektroG nicht ausreichend und unzulässig
Besonders im Online-Handel werden vermehrt verschiedenste Arten von Elektro- und Elektronikprodukte angeboten, die ein potenzieller Käufer bequem per Mausklick bestellen und per Lieferung in Empfang nehmen kann. Allerdings sind eben diese Produkte nach ihrer erstmaligen Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt gemäß §7 Satz 1 ElektroG mit einem Etikett dauerhaft zu versehen, das den jeweiligen Hersteller klar ausweist und dessen Identifizierung ermöglicht.
Besonders im Online-Handel werden vermehrt verschiedenste Arten von Elektro- und Elektronikprodukte angeboten, die ein potenzieller Käufer bequem per Mausklick bestellen und per Lieferung in Empfang nehmen kann. Allerdings sind eben diese Produkte nach ihrer erstmaligen Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt gemäß §7 Satz 1 ElektroG mit einem Etikett dauerhaft zu versehen, das den jeweiligen Hersteller klar ausweist und dessen Identifizierung ermöglicht.
Registriert – oder doch nicht? Vorsicht beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten mit dem Vertrauen auf eine bereits bestehende Registrierung Dritter.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sich rechtzeitig vor dem Inverkehrbringen dieser Geräte bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen. Regelmäßig sind auch Importeure und sogar bloße Vertreiber von den Vorschriften erfasst.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sich rechtzeitig vor dem Inverkehrbringen dieser Geräte bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen. Regelmäßig sind auch Importeure und sogar bloße Vertreiber von den Vorschriften erfasst.
Bei sog. Parallelimporten von Elektro- und Elektronikgeräten: OLG Hamm zur Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG
Mit seinem Urteil vom 30.08.2012 (Az.: I-4 U 59/12) hatte das OLG Hamm zu entscheiden, welche Pflichten einen Vertreiber von neuen Staubsaugern hinsichtlich der Registrierung dieser Elektrogeräte nach § 6 ElektroG treffen. Kernfrage war dabei, ob der Vertreiber, der die neuen Staubsauger in Deutschland online zum Verkauf anbot und diese seiner Einlassung nach von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland bezogen hatte als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt, weil es sich bei den Geräten um einen Parallelimport von nicht für den deutschen Markt bestimmten Geräten handelte.
Mit seinem Urteil vom 30.08.2012 (Az.: I-4 U 59/12) hatte das OLG Hamm zu entscheiden, welche Pflichten einen Vertreiber von neuen Staubsaugern hinsichtlich der Registrierung dieser Elektrogeräte nach § 6 ElektroG treffen. Kernfrage war dabei, ob der Vertreiber, der die neuen Staubsauger in Deutschland online zum Verkauf anbot und diese seiner Einlassung nach von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland bezogen hatte als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt, weil es sich bei den Geräten um einen Parallelimport von nicht für den deutschen Markt bestimmten Geräten handelte.
Neue EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Onlinehändler, die solche Geräte vertreibt, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen. Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen.
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Onlinehändler, die solche Geräte vertreibt, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen. Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen.
Die Produktkonzeption nach § 4 Satz 2 ElektroG – Ein zahnloser Tiger?
Immer häufiger finden sich in Geräten der Unterhaltungselektronik fest verbaute Akkus. Die Energiespeicher sind dann mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Notebook verlötet, verklebt oder zumindest mittels Spezialschrauben gesichert. Unabhängig von der konkreten technischen Realisierung ist dieser „Zwangsehe“ meist eines gemeinsam: Der Gerätenutzer ist nicht im Stande, den Akku zu tauschen, was häufig zum Ärgernis wird und auch im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG bezüglich der Konzeption von Elektro- und Elektronikgeräten zu stehen scheint.
Immer häufiger finden sich in Geräten der Unterhaltungselektronik fest verbaute Akkus. Die Energiespeicher sind dann mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Notebook verlötet, verklebt oder zumindest mittels Spezialschrauben gesichert. Unabhängig von der konkreten technischen Realisierung ist dieser „Zwangsehe“ meist eines gemeinsam: Der Gerätenutzer ist nicht im Stande, den Akku zu tauschen, was häufig zum Ärgernis wird und auch im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG bezüglich der Konzeption von Elektro- und Elektronikgeräten zu stehen scheint.
Achtung: Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig
Die Stiftung EAR hat zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst. Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Seit dem 01.02.2013 fallen somit auch Leuchten (mit Ausnahme von Glühlampen) mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen unter die Registrierungspflicht des ElektroG.
Die Stiftung EAR hat zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst. Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Seit dem 01.02.2013 fallen somit auch Leuchten (mit Ausnahme von Glühlampen) mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen unter die Registrierungspflicht des ElektroG.
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