Elektrogesetz

FAQ zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten sowie zu den Informationspflichten nach dem ElektroG für Vertreiber

Das neugefasste ElektroG sieht für bestimmte Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten bereits seit einiger Zeit eine neue Rücknahmepflicht von Altgeräten (kurz: EAG) und neue Informationspflichten vor. Konkret bedeutet dies für betroffene Onlinehändler, dass diese Rücknahmemöglichkeiten für Altgeräte in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden im gesamten Bundesgebiet nachweisen müssen und – insbesondere auf ihren Internetpräsenzen – gegenüber den privaten Haushalten bestimmte Informationspflichten erfüllen müssten.

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Deadline: Rücknahmepflicht für (bestimmte) Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten muss bis zum 24.07.2016 umgesetzt werden!

Auf bestimmte Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten kommt ab dem 24.07.2016 eine neue gesetzliche Pflicht zu, diejenige zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten. Hier gilt es als Händler, zeitnah die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, auch um Abmahnungen zu vermeiden. Wir informieren Sie in diesem Beitrag über die neuen Pflichten.

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Pflichtbenennung eines Bevollmächtigten bei Onlinevertrieb von Elektrogeräten in anderen EU-Staaten

Onlinehändler in Deutschland, die Elektro- und Elektronikgeräte in anderen EU-Staaten vertreiben, müssen im jeweiligen Lieferstaat einen Bevollmächtigten benennen, der für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten verantwortlich ist. Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten gilt für alle Onlinehändler, die Elektrogeräte in anderen EU-Staaten vertreiben unabhängig von der Größe ihres Lagers. Ein Zuwiderhandeln wird in den EU-Staaten mit Sanktionen geahndet. Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten in einem anderen EU-Staat schafft aber gerade für kleinere Onlinehändler erhebliche Probleme, insbesondere wenn Geräte in mehreren EU-Staaten vertrieben werden. Falls Sie mehr dazu wissen wollen, wie die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten umgesetzt wird, dann lesen Sie unseren aktuellen Beitrag.

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Für Hersteller von Elektrogeräten: Muster für Informationspflichten nach dem neuen ElektroG

Sofern Sie Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG sind, haben Sie aufgrund der Novellierung des ElektroG gegenüber privaten Haushalten umfassende, neue Informationspflichten im Internet zu beachten.

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Muster für Informationspflichten nach dem neuen ElektroG: für Vertreiber von Elektrogeräten im Internet

Sofern Sie Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG sind, und Sie die neue Rücknahmepflicht für Vertreiber („400qm-Regelung“) trifft, haben Sie auf-grund der Novellierung des ElektroG gegenüber privaten Haushalten umfassende, neue Informationspflichten im Internet zu beachten.

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Novelliertes ElektroG bringt umfassende neue Händlerpflichten – Auch bloße Vertreiber müssen handeln

Mit der Novelle des ElektroG setzt sich ein seit längerem zu beobachtender Trend fort: Pflichten, die originär in den Sphäre der Hersteller fallen werden zunehmend (auch) auf Vertreiberebene verlagert. Vertreiben Sie Elektro- und/ oder Elektronikgeräte? Dann sollten Sie sich mit den neuen Pflichten vertraut machen, denn das novellierte ElektroG ist am 24.10.2015 in Kraft getreten.

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Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Belgien – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die zunehmende Internationalisierung des Onlinehandels führt dazu, dass viele deutsche Onlinehändler Elektro- und Elektronikgeräte in das EU-Ausland an Endnutzer versenden. Uns erreichten in letzter Zeit auch etliche Anfragen zu dieser Thematik, was die große Verunsicherung bei den Händlern zeigt. Diese FAQ sollen die Problematik in Bezug auf den Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Belgien beleuchten.

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Wann muss ein Onlinehändler, der Elektrogeräte vertreibt, einen Bevollmächtigten ernennen?

Die Pflicht zur Ernennung eines Bevollmächtigten entsteht vor allem dann, wenn ein Onlinehändler mit Sitz in einem Drittstaat Elektro-und Elektronikgeräte in Deutschland vertreibt oder wenn ein Onlinehändler mit Sitz in Deutschland solche Geräte in einem anderen EU-Staat vertreibt. Zu den Einzelheiten unterrichten Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die zunehmende Internationalisierung des Onlinehandels führt dazu, dass viele deutsche Onlinehändler Elektro- und Elektronikgeräte in das EU-Ausland an Endnutzer versenden. In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen. Uns erreichten in den letzten Tagen etliche Anfragen zu dieser Thematik, was die große Verunsicherung bei den Händlern zeigt. Diese FAQ sollen die Problematik in Bezug auf den Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich beleuchten.

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Pflicht des Onlinehändlers zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG)

Nicht jeder Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt, ist nach der Neufassung des ElektroG zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Das Gesetz will nur Onlinehändler ab einer gewissen Größenordnung in die Pflicht nehmen. Über die Einzelheiten unterrichten Sie die nachfolgenden FAQ.

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Der sachliche Anwendungsbereich des neuen ElektroG

Das neue ElektroG kennt einen zeitlich gestuften Anwendungsbereich. Bis August 2018 gelten mit einigen Ausnahmen die bisherigen Gerätekategorien des alten ElektroG. Ab August 2018 fallen grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, es sei denn, sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten.

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ElektroG2: Deutsche Händler, die Elektrogeräte nach Österreich versenden werden derzeit abgemahnt

Die Novelle des ElektroG wirft ihre Schatten voraus. Während das novellierte ElektroG (ElektroG2) derzeit in Deutschland noch nicht in Kraft ist (voraussichtliches Inkrafttreten des ElektroG2 zum 01.10.2015), haben andere EU-Mitgliedsstaaten ihre Hausaufgaben längst gemacht. So wurde die WEEE2-Richtlinie 2012/19/EU etwa in der Republik Österreich längst in nationales Recht umgesetzt. Erste Abmahnungen aus Österreich erreichen nun deutsche Onlinehändler.

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Neues Elektrogesetz in Kraft getreten: Neue Pflichten für Onlinehändler

Mit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) kommt erstmalig die Verpflichtung auf den Onlinehändler zu, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn er über Versand- und Lagerflächen von mindestens 400 qm verfügt. Das neue ElektroG beinhaltet daneben noch andere Pflichten wie Mitteilungspflichten, Kontrollpflichten und in bestimmten Fällen die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten. Die Neufassung des ElektroG ist heute in Kraft getreten. und hat erhebliche Konsequenzen für den rücknahmepflichtigen Onlinehändler, der Elektrogeräte vertreibt. Die IT-Recht Kanzlei möchte daher die betroffenen Händler im Einzelnen über die Konsequenzen des neuen Elektrogesetzes unterrichten.

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Unentgeltliche Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Onlinehändler bald Pflicht?

Der am 11.März 2015 durch das Bundeskabinett gebilligte Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetz „ElekroG“ sieht auch für Onlinehändler, die Elektrogeräte vertreiben eine Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von alten Elektrokleingeräten vor, wenn sie über Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmeter verfügen. Hiermit sind beträchtliche Mehrkosten verbunden, die der Onlinehändler auf Grund des scharfen Wettbewerbs kaum auf den Kunden überwälzen kann. Gleichzeitig werden ab 2018 grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter das ElektroG fallen, es sei denn sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

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Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) in Deutschland durch Entwurf zur Novellierung des Elektrogesetzes

Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) hätte bereits zum 14. Februar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In Deutschland ist diese Umsetzung allerdings im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Österreich nach wie vor nicht vollzogen worden. Das federführende Bundesumweltministerium (BUMB) hat jetzt recht spät einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht, für den nach dem technischen Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission im Frühjahr 2015 das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden soll. Nach Mitteilung des BMUB sollen im Rahmen der Novellierung des ElektroG im Wesentlichen die Vorgaben der WEEE-Richtlinie 1:1 umgesetzt werden.

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LG München I: „Powerbank“ kann dem ElektroG unterfallen

In Zeiten stromhungriger mobiler Geräte gehören „Powerbanks“ zu den Verkaufsschlagern. Mit diesen mobilen Energiespeichern lassen sich Smartphones oder Tablets unterwegs aufladen, wenn deren Akku zur Neige geht. Beim Verkauf solcher „Powerbanks“ sollten sich Händler jedoch in Acht nehmen: Diese können registrierungspflichtige Elektronikgeräte darstellen.

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Verkauf von Elektrogeräten in der EU: Pflicht einen Bevollmächtigten im jeweiligen EU-Vertriebsland zu benennen

Der deutsche Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte direkt (nicht über eine Niederlassung) in Ländern der EU vertreibt, muss künftig in jedem EU-Lieferstaat einen Bevollmächtigten für die Registrierung im jeweiligen nationalen Register für die Entsorgung von Elektroschrott benennen. So will es die Richtlinie 2012/19/EU, die zwar noch nicht in Deutschland aber bereits in anderen EU-Staaten wie Österreich und Großbritannien umgesetzt ist.

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Neues zum Anwendungsbereich des ElektroG

Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.

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Verstöße gegen ElektroG und BattG: Die Luft wird dünner, das Umweltbundesamt verfolgt vermehrt Verstöße

Wurden Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bislang vor allem wettbewerbsrechtlich verfolgt, ist uns in den letzten Monaten eine stark gestiegene Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren seitens des Umweltbundesamtes (UBA) bekannt geworden. Selbiges gilt für Verstöße gegen die Anzeigepflicht des Herstellers nach dem Batteriegesetz (BattG). Ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro ist dabei zu befürchten.

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Neue WEEE-Richtlinie 2012: noch immer nicht ins deutsche Recht umgesetzt

Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet.

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