Frage des Tages: Kann ich meine Haftung für Aus- und Einbaukosten gegenüber B2B-Kunden ausschließen?
Grundsätzlich sind Unternehmer auch im B2B-Verkehr von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, ihren Kunden die im Rahmen der Nacherfüllung angefallenen Aus- und Einbaukosten zu erstatten, unabhängig davon, ob diese bei den B2B-Kunden selbst oder bei den Kunden der B2B-Kunden, oder auch weiter in der Lieferkette angefallen sind. Gegenüber Verbrauchern können Händler diese gesetzliche Haftung nicht ausschließen. Doch welche Ausschlussmöglichkeiten bestehen im B2B-Verhältnis? Wir erläutern die Rechtslage.