OVG Saarland: Die Einholung einer Einwilligung für Telefonwerbung per E-Mail Double-Opt-In ist nicht möglich
Das in der Praxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren gehört zum Handwerkszeug eines jeden Online-Händlers. Denn mit diesem Verfahren lassen sich Einwilligungen für E-Mail-Newsletter rechtssicher und im Einklang mit der DSGVO und dem Wettbewerbsrecht dokumentieren. Doch ist das Double-Opt-In-Verfahren auch geeignet, um Einwilligungen für die Telefonwerbung einzuholen? Hiermit hat sich das OVG Saarland in einem aktuellen Rechtsstreit beschäftigt. Wo das Double-Opt-In Verfahren an seine Grenzen stößt und wie Online-Händler dieses Problem lösen können, erfahren Sie in unserem neuesten Beitrag.