EU-Verbraucherrechterichtlinie
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 3: Erstattungspflicht bei voreingestellten Extras
Im 3. Teil unserer Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie geht es um das Thema "Erstattungspflicht bei voreingestellen Extras". Die EU-Verbraucherrechterichtlinie möchte verhindern, dass dem Verbraucher zukünftig teure Extras neben der Hauptleistung kostenpflichtig „untergeschoben“ werden, sofern die aufpreispflichtigen Extras durch eine Voreinstellung (z.B. angecheckte Bestellbox) Vertragsbestandteil geworden sind. Hiernach verliert der Unternehmer nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie seinen Anspruch auf Vergütung der Extras, sofern er diese im Rahmen der Bestellung voreingestellt hat.
2 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 2: Die Buttonlösung kommt: Wirkung fraglich, Handlungsbedarf für nahezu alle Onlinehändler steht fest!
Im 2. Teil unserer Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie geht es um die sog. Buttonlösung. Diese geistert schon seit Monaten als Drohgespenst durch die Welt der deutschen Onlinehändler. Nun steht fest, dass sie kommen wird, sieht doch die Verbraucherrechterichtlinie deren Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich vor. Zudem ist der deutsche Gesetzgeber vorgeprescht und hat die Weichen für eine vorzeitige Umsetzung in nationales Recht bereits gestellt. Auch wenn die Buttonlösung primär die Ausrottung der Machenschaften unseriöser Internetanbieter im Visier hat, sind von den kommenden Änderungen nahezu sämtliche, und somit auch die vorbildlichen und seriösen Onlinehändler betroffen.
17 min 4Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 1: Einführung und Zielsetzung
Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Änderungen, die durch die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie bedingt sind, bietet es sich an, zuerst in das Thema der EU-Verbraucherrechterichtlinie einzuführen und die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers näher zu erläutern. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie sodann in den nachfolgenden Teilen der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei.
4 minDie EU-Verbraucherrechterichtlinie: Serie der IT-Recht Kanzlei
Auf europäischer Ebene wird eine EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, aber was bedeutet das für Händler? In Zukunft wird sich einiges im E-Commerce ändern. Von europäischer Ebene aus werden die einzelnen nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Das Ziel wird eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa sein. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie in der aktuellen Serie der IT-Recht Kanzlei.
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