Die EU-Verbraucherrechterichtlinie: Serie der IT-Recht Kanzlei
Auf europäischer Ebene wird eine EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, aber was bedeutet das für Händler? In Zukunft wird sich einiges im E-Commerce ändern. Von europäischer Ebene aus werden die einzelnen nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Das Ziel wird eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa sein. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie in der aktuellen Serie der IT-Recht Kanzlei.
Gliederung
B. Zielsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie
C. Wichtige Regelungsinhalte der EU-Verbraucherrechterichtlinie
I. Betreffend den Vertragsschluss
1. Buttonlösung, Teil2
2. Erstattungspflicht für Extras durch Voreinstellungen, Teil 3
3. Keine Pflicht zur EU-weiten Belieferung, Information über Beschränkungen, Teil 4
4. Information über Liefertermin, Teil 5
5. Bestätigungspflicht bei telefonischem Vertragsschluss, Teil 6
II. Betreffend die Vertragsdurchführung
1. Kosten der Zahlungsart, Teil 7
2. Verbot von Premium-Hotlines, Teil 8
III. Betreffend den Widerruf des Vertrags
1. Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht, Teil 9
2. Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen + Verfristung bei fehlender / fehlerhafter Belehrung schon nach 12 Monaten, Teil 10
3. Europäische Musterwiderrufsbelehrung, Teil 11
4. Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher /
Erklärung des Widerrufs: Nicht mehr rein durch Rücksendung der Ware, Teil 12
5. Neuregelung der Pflichten im Widerrufsfall: Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und Zurückbehaltungsrecht, Teil 13
6. Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten, Teil 14
7. Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten, Teil 15
D. Fazit
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
1 Kommentar
(Beispiel Xanario Shop System)
Wer die in den Warenkorb gelegten Artikel aufruft, sich zum bestellen mit Kennwort einloggt und auf dem letzten Blatt auf den Button "Bestellung absenden" klickt,
wird doch wohl nicht von einer Bestätigungsemail überrascht sein.
Wer einen Warenkorb füllt, sich einloggt und Bestellung absenden drückt, weiß doch wohl dass er das bestellte auch bezahlen muss.
und wozu ist dann noch das Widerrufsrecht?
Damit hat doch der ausgetrixte, überrumpelte Verbraucher ohnehin alle rechtlichen Wege offen, einen ugewollten Vertrag loszuwerden,