Die EU-Verbraucherrechterichtlinie: Serie der IT-Recht Kanzlei
Auf europäischer Ebene wird eine EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, aber was bedeutet das für Händler? In Zukunft wird sich einiges im E-Commerce ändern. Von europäischer Ebene aus werden die einzelnen nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Das Ziel wird eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa sein. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie in der aktuellen Serie der IT-Recht Kanzlei.
Gliederung
B. Zielsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie
C. Wichtige Regelungsinhalte der EU-Verbraucherrechterichtlinie
I. Betreffend den Vertragsschluss
1. Buttonlösung, Teil2
2. Erstattungspflicht für Extras durch Voreinstellungen, Teil 3
3. Keine Pflicht zur EU-weiten Belieferung, Information über Beschränkungen, Teil 4
4. Information über Liefertermin, Teil 5
5. Bestätigungspflicht bei telefonischem Vertragsschluss, Teil 6
II. Betreffend die Vertragsdurchführung
1. Kosten der Zahlungsart, Teil 7
2. Verbot von Premium-Hotlines, Teil 8
III. Betreffend den Widerruf des Vertrags
1. Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht, Teil 9
2. Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen + Verfristung bei fehlender / fehlerhafter Belehrung schon nach 12 Monaten, Teil 10
3. Europäische Musterwiderrufsbelehrung, Teil 11
4. Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher /
Erklärung des Widerrufs: Nicht mehr rein durch Rücksendung der Ware, Teil 12
5. Neuregelung der Pflichten im Widerrufsfall: Rücksendefrist, Rückzahlungsfrist und Zurückbehaltungsrecht, Teil 13
6. Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten, Teil 14
7. Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten, Teil 15
D. Fazit
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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