Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Vergabeleitfaden (UfAB): für IT-Leistungen erneuert

News vom 17.08.2010, 08:33 Uhr | Keine Kommentare

Der vor allem den Bundesbehörden dienende Leitfaden für IT-Beschaffungen wurde als UfAB V (Version 2.0) vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) am 12. August 2010 neu herausgegeben.

Was ist die UfAB?

UfAB steht für "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" und ist ein Leitfaden für IT-Beschaffer in der öffentlichen Verwaltung auf Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A). Unabhängig davon, ob es sich um Software, Hardware oder sonstige Leistungen im IT-Bereich handelt, alles kann mit Hilfe dieser Unterlage objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden. Die erste Fassung der UfAB wurde bereits 1982 veröffentlicht und mit dieser Einführung erklärte der Interministerielle Ausschuss zur Koordinierung der Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung (IMKA) die UfAB als "geeignetes Hilfsmittel für die Ausschreibung und Bewertung von DV-Leistungen". Inzwischen ist die UfAB weit verbreitet und wird in der Bundesverwaltung und darüber hinaus angewendet.

Die UfAB wird in einer Arbeitsgemeinschaft erarbeitet, die sich aus IT-Beschaffern und vergaberechtlichen Beratern zusammensetzt. Frau RAin Keller-Stoltenhoff , Partnerin der IT-Rechts-Kanzlei, ist als Beraterin Mitglied der UfAB-AG.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Was ist das Ziel der UfAB?

Für die Beschaffer von IT-Leistungen wird es immer schwieriger, einerseits die notwendigen technischen Anforderungen Ihrer IT-Abteilungen zu erfüllen und anderseits dabei die sich ständig ändernden und immer komlexer werdenden vergaberechtlichen Vorschriften der EU und der sie begleitenden vergaberechtlichen Rechtsprechung zu beachten.  Die UfAB  soll dabei eine stets aktuelle und hilfreiche Unterstützung im Dschungel der unterschiedlichen vergabe- und vertragsrechtlichen Gesetze und Verordnungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen Landschaft darstellen.

Die UfAB hat daher zum Ziel, die Grundsätze des Vergabeverfahrens zu verdeutlichen, praktikable Bewertungsmethoden vorzustellen sowie Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis aufzuzeigen und damit die Arbeit für IT-Beschaffer zu erleichtern. Die UfAB als Leitfaden soll es IT-Beschaffern ermöglichen, auf der Grundlage der VOL/A eine Ausschreibungsunterlage für IT-Leistungen eindeutig und vollständig zu erstellen.
Darüber hinaus soll die Verwendung der UfAB auch den erfahrenen IT-Beschaffern eine verlässliche Grundlage liefern und für Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von IT-Ausschreibungen in der Bundesverwaltung sorgen. Darüber hinaus soll die UfAB aber auch dazu dienen, IT-Leistungen unter wettbewerblichen Bedingungen wirtschaftlicher, d. h. unter Steuerzahlergesichtspunkten die richtige Leistung sparsamer einzukaufen.

Was ist der Inhalt der UfAB?

Der Leitfaden stellt die Grundsätze des Vergabeverfahrens dar und stellt praktikable Bewertungsmethoden vor. Im Gegensatz zu vielen Vergaberechtsbüchern, die sich damit begnügen, die vergaberechtlichen Vorschriften zu kommentieren, zeigt die UfAB Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis auf, um damit die Arbeit des Beschaffers zu erleichtern.

Was ist neu an der UfAB V?

Die UfAB V, Version 2.0 unterscheidet sich von ihrer Vorgängerversion, der Version 1.0, durch eine Reihe von Anpassungen. Sie betreffen insbesondere die neue Strukturierung der VOL/A, die Losbildung, Rahmenvereinbarungen, Anforderungen an die Eignung sowie Nachweise der Eignung, Dokumentationspflichten, Veröffentlichungspflichten, die Neustrukturierung der Vergabeunterlagen sowie den Direktkauf. Dementsprechend wurden verschiedene fachliche Module modifiziert bzw. neu hinzugenommen. Dazu gehören insbesondere die Module für Eignungsanforderungen, für die Losbildung, für Rahmenvereinbarungen, für die Dokumentationspflichten und die Vergabeunterlagen, die Informationspflichten sowie das neue Modul für die dynamischen elektronischen Verfahren. Unabhängig von Änderungen der Rechtsnormen wurde ein neues Modul für die Beschaffung von Open Source Software aufgenommen und das Modul zur Vergabe von Beratungsleistungen angepasst. Die von der UfAB empfohlenen Bewertungsmethoden, die Einfache und die Erweiterte Richtwertmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, wurden um eine weitere Methode, nämlich die Vereinfachte Leistungs-/Preismethode, ergänzt. Die Entwicklung der UfAB über die einzelnen Vorgängerversionen wird nun in dem gesonderten Dokument "Historie der UfAB" dargestellt. Darüber hinaus wird eine "Mustervereinbarung" für die Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung angeboten.

Die Regelungen zum Konjunkturpaket II, nach denen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen die Vergabeverfahren vereinfacht werden, sind nach derzeitigem Stand noch bis zum 31.12.2010 relevant. So können Vergabestellen des Bundes bei nationalen Verfahren bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben durchführen. Bei EU-weiten Verfahren ist die Anwendung der beschleunigten Verfahren ohne Nachweis gerechtfertigt. Diese Regelungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger gelten, die die VOL anzuwenden haben.

An wen wendet sich die UfAB?

Die UfAB wendet sich grundsätzlich an Beschaffer der Bundesbehörden kann aber auch alle IT-Beschaffer besonders dann unterstützen, wenn sie nicht tagtäglich mit den komplizierten Regelwerken der öffentlichen Vergabe zu tun haben.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© DeVIce - Fotolia.com
Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller