Frankreich: Vertragsnichtigkeit durch fehlende Pflichtinformationen
In Deutschland hat die Verletzung von Verbraucherinformationspflichten nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. In Frankreich kann sie die Wirksamkeit von Verbraucherverträgen aufheben, wie ein aktuelles Urteil belegt.
2 minAGB für französische Plattformen und Shops: aktualisiert!
Händler, die ihre Produkte gezielt in Frankreich anbieten, müssen auf eine bestimmte Website zur Verbraucherschlichtung hinweisen und verlinken. Der Link hat sich nun geändert.
3 minFranzösisches Recht: Es muss vorvertraglich informiert werden!
Ähnlich wie das deutsche Recht sieht auch das französische Recht besondere Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern vor. Welche sind das und was droht bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben?
5 minHaftung des Händlers für versteckte Mängel nach französischem Recht
Die Mängelhaftung des Händlers gegenüber Verbrauchern ist im französischen Recht weitgehend ausgestaltet wie im deutschen Recht. Das französische Recht kennt allerdings zusätzlich eine Besonderheit.
4 minIT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops
Händler in Frankreich müssen besondere Informationspflichten über gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern erfüllen. Die von uns bereitgestellten AGB für den französischen Markt haben wir an diese Entwicklungen angepasst.
5 minFrankreich: Verbraucherschutzvorschriften können auch für juristische Personen gelten
Nach einer Entscheidung des obersten französischen Gerichts können bestimmte Regelungen zum Fernabsatzrecht unter Umständen auch für juristische Personen gelten und damit zu einem gesetzlichen Widerrufsrecht für ein Unternehmen führen.
3 minFrankreich: Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen und Solar-Panelen
Es treten neue Kennzeichnungsvorgaben für Elektrogeräte, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleine Feuerlöscher in Frankreich in Kraft. Auch Online-Händler, die Produkte nach Frankreich versenden, können von den Kennzeichnungspflichten betroffen sein.
9 min 2Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
Der französische Gesetzgeber hat Änderungen der Informationspflichten für Händler hinsichtlich der Gewährleistungsrechte von Verbrauchern beschlossen. Dies bedingt eine Aktualisierung der AGB von Online-Händlern für den französischen Markt.
5 minÄnderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich
Ab 2022 gelten in Frankreich neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Kleidung, Textilien und Schuhen mit dem Triman Symbol und einem Trennhinweis. Zusammen mit unserem Kooperationspartner ecosistant geben wir einen Überblick über die neue Triman Kennzeichnung.
6 min 3Frankreich: Neue EPR-Informationspflichten mit Auswirkungen auf Rechtstexte
In Frankreich treten Verschärfungen der erweiterten Herstellerverantwortung zur umweltgerechten Rückführung von Bedarfsprodukten in Kraft. Verpflichtete werden neuartige Registrierungsnummern führen und in AGB und im Impressum angeben müssen.
8 min 3Informationspflichten für Händler, die Waren nach/in Frankreich vertreiben
Das französische Verbrauchergesetz und das sogenannte Anti-Verschwendungsgesetz, schaffen neue Informationsverpflichtungen, die in erster Linie Hersteller betreffen. Aber auch Händler müssen neue Informationspflichten beachten.
8 min 1Registrierungspflicht bei CNIL für Online-Händler entfällt
Ein Online-Händler, der seinen Online-Handel in Frankreich über eine Niederlassung in Frankreich abwickelt, muss sich nicht mehr bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) registrieren und eine entsprechende Genehmigung einholen.
1 minVerpackungslizenzierung in Frankreich - verpflichtend auch für Online-Händler!
In Frankreich müssen Inverkehrbringer von Haushaltsverpackungen einem staatlich anerkannten Rücknahmesystem beitreten, um ihren Pflichten aus der erweiterten Produzentenverantwortung nachzukommen.
2 minInternationale Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: AGB auf Französisch
Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die über Onlinesops und Handelsplattformen Waren nach Frankreich vertreiben, passende französische Rechtstexte an. Diese Rechtstexte bilden das französische Recht tatsächlich ab und stellen keine bloße Übersetzung deutscher Texte dar. Praktisch dabei: Wir stellen Ihnen die deutsche Übersetzung der Rechtstexte zusätzlich zur Verfügung.
3 minVerkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware nach französischem Recht?
Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass die Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Sachmängel bei Gebrauchtware von 2 Jahren auf 1 Jahr zu verkürzen, unzulässig ist. Hiervon ist das deutsche BGB betroffen, dass dem Unternehmer diese Möglichkeit einräumt. Die IT-Recht Kanzlei hatte hierzu berichtet. Wie sieht die Rechtslage in Frankreich aus? Gibt es nach französischem Recht überhaupt die Möglichkeit, die Verjährungsfrist bei Gebrauchtware auf 1 Jahr zu verkürzen? Diese Frage ist für den Online-Händler wichtig, der sich bei Vertrieb von Waren gezielt an Verbraucher in Frankreich wendet und damit französischem Recht unterliegt.
2 minFranzösische Plattform „C le Marché“ (Cdiscount): Aktualisierte AGB stehen bereit
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für die französische Plattform „C le Marché“ aktualisiert. Diese Plattform ist für Online-Händler wichtig, die Waren für Verbraucher in Frankreich vertreiben wollen, da die Plattform „C le Marché“, betrieben durch die französische Gesellschaft Cdiscount, als Vertriebskanal in Frankreich zunehmend bedeutender wird.
2 minZuständige Streitschlichtungsstelle für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland, der Waren in Frankreich vertreibt
Die IT-Recht Kanzlei hat in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag zur Frage der Geltung der französischen Vorschriften zur Streitbeilegung Stellung genommen. Dabei ging es auch um die Informationspflicht des Online-Händlers mit Sitz in Deutschland, über welche Streitschlichtungsstelle er seine französischen Kunden informieren muss, wenn der Händler französischem Recht unterworfen ist. Das europäische Verbraucherzentrum Frankreich (Centre Européen des Consommateurs France) hat auf Anfrage der IT- Recht Kanzlei jetzt geantwortet und dabei auch zur Auslegung des französischen Streitbeilegungsrechts bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Stellung genommen.
3 minFranzösische alternative Streitbeilegung – Geltung für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland bei Vertrieb von Waren nach Frankreich
Die neuen europäischen Regeln zur alternativen Streitbeilegung bürden dem Online-Händler neue Pflichten auf. Die entsprechende Richtlinie ist mittlerweile durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Regeln der französischen Streitbeilegung weichen allerdings in einem wichtigen Punkt von den entsprechenden deutschen Bestimmungen ab. Nach deutschem Recht ist die Teilnahme an Streitverfahren grundsätzlich freiwillig. Der Online-Händler muss den Verbraucher nur dann auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinweisen, wenn er zur Teilnahme an solchen Verfahren verpflichtet ist oder hierzu bereit ist. Die französischen Bestimmungen verpflichten den Online-Händler in jedem Fall zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.
9 min 1E-Commerce Frankreich: Französische Vorschriften zum Datenschutzrecht
Hinsichtlich der Vorschriften zum französischen Datenschutzrecht stellt sich die wichtige Vorfrage, ob alle Onlinehändler, die Waren in Frankreich vertreiben, dem französischen Datenschutzrecht unterworfen sind. Der deutsche Onlinehändler, für den französisches Datenschutzrecht gilt, muss sich auf wesentlich strengere Regeln als in Deutschland einstellen. Das beginnt mit der verpflichtenden Registrierung bei der französischen Datenschutzkommission und gilt insbesondere für die Vorschriften für den Newsletter und für den Einsatz von Cookies. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
10 minEntsorgungspflichten deutscher Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) nach Frankreich
In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in Frankreich vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektroaltgeräte zu beachten. Auch in Deutschland ansässige Online-Händler, die EEG in Frankreich vertreiben, sind von dieser Richtlinie betroffen. Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Entsorgungsvorgaben für den Online-Vertrieb von EEG nach Frankreich bestehen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag, der Ihnen im Antwort & Frage Format alles Wissenswerte zu diesem Thema vermittelt. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in Frankreich in der Praxis verhalten sollten.
13 minWeitere News zum Thema
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