BGH: Werbeaussage „JEDER 100.EINKAUF GRATIS“ ist nicht wettbewerbswidrig
Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unan-gemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauf.
3 minWerbung mit kostenloser Zugabe: Kann zulässig sein
Das OLG Köln (Beschluss vom 30.12.2008, Az.: 6 W 180/08) hatte sich unlängst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Werbung zulässig ist, die eine kostenlose Zugabe versprochen hatte. Letztlich entschieden die Richter, dass es sich dabei um keine unlautere Geschäftspraxis handle, da der Verbraucher über die Kosten der Hauptleistung aufgeklärt wurde.
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