Artikel zum Thema „Amazon, Agb“

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AGB Aktionspakete bis 31.12.15

Mit unseren AGB Aktionspaketen - die ab heute bis zum Jahresende verfügbar sind - können sich interessierte Onlinehändlerinnen & -händler bereits vor dem anstehenden Jahresendgeschäft auf einen rechtsicheren Ausbau Ihrer Online-Reichweite im neuen Jahr vorbereiten. Die Aktionspakete sind für alle Händler geeignet die Ihre Online-Aktivitäten über Deutschland hinaus auf internationale Handelsplattformen ausweiten wollen.

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Wichtige Rechtsfallen/Rechtstipps für den E-Commerce in Großbritannien

Großbritannien ist der bei weitem wichtigste Onlinemarkt in der Europäischen Union und deswegen für den deutschen Onlinehändler ein Muss. Allerdings darf der deutsche Onlinehändler die ihm vertrauten Regeln nicht einfach 1:1 übertragen, wenn er Waren in Großbritannien vertreibt. Grundsätzlich muss britisches Recht beachtet werden. Auch wenn die EU in vielen Punkten die einschlägigen Rechtsvorschriften vereinheitlicht hat, so bleiben dennoch wichtige Fragen britischem Recht vorbehalten. Die IT-Recht Kanzlei nennt Ihnen wichtige Tipps, was beim Vertrieb von Waren in Großbritannien beachtet werden sollte.

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Shop-Tiefenprüfung der IT-Recht Kanzlei

Händler, die über das Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, sehen sich stets einem Abmahnrisiko ausgesetzt. Egal ob eigener Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Verkaufsplattform wie eBay oder Amazon – hoch komplexe und sich ständig ändernde gesetzliche Vorgaben machen es einem Händler heutzutage nahezu unmöglich, sich ohne spezialisierten anwaltlichen Rat rechtskonform zu verhalten. Bereits die kleinsten Fehler werden auf dem Abmahnungswege geahndet – für viele Händler eine teure, zum Teil existenzbedrohende Erfahrung. Um derartige Abmahnungen zu verhindern, bietet die IT-Recht Kanzlei Shop-Tiefenprüfungen im Rahmen ihrer Schutzpakete an.

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Vollautomatische AGB-Schnittstelle: DaWanda und IT-Recht Kanzlei ermöglichen abmahnsichere Rechtstexte für Kreative und Designer

Aktuelle und anwaltlich erstellte Rechtstexte schnell und sicher per Mausklick: Durch die Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei wird Rechtssicherheit für DaWanda-Verkäufer einfacher. Die neue Schnittstelle ermöglicht es den Kreativen, Rechtstexte wie AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung in wenigen Schritten zu erstellen und dann per Mausklick direkt in den eigenen DaWanda-Shop zu integrieren. Die Rechtstexte werden regelmäßig aktualisiert – und das vollautomatisch.

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Impressum richtig darstellen bei Amazon, eBay, Etsy, Facebook, Google+, Instagram, Tumlbr, Twitter und Youtube

Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Amazon, Instagram, Twitter und Youtube bereit.

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Exklusiv auf ecommerce-agb: Unser AGB-Paket Mischen Possible

Allen Neukunden bieten wir im Rahmen unserer Sommer-Promotion „Mischen Possible“ vom 01.07. – 31.08.15 die Möglichkeit, sich ihr bedarfsgerechtes Multichannel-AGB-Paket mit 10 AGB für Onlineshops und Handelsplattformen in Deutschland für nur 24,50€ monatlich (zzgl. UST) selbst zusammenzustellen.

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Panikmache: in Bezug auf „Versand durch Amazon“ – FBA

In den letzten Tagen erreichten uns etliche Mandantenanfragen, ob man denn bei Amazon Marketplace überhaupt noch verkaufen könne, wenn „Versand durch Amazon“ angeboten werde. Ursache sind wohl diverse Berichte im Internet, welche die Angst vor entsprechenden Abmahnungen schüren sollen.

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Avocado Store: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für monatlich nur 5,90 €

Die 2010 gegründete Plattform Avocado Store hatte zum Ziel, eine Art „Amazon der Ökos“ zu werden und für jedes herkömmliche Produkt eine nachhaltige Alternative anzubieten. Mittlerweile ist Avocado Store Deutschlands größter Marktplatz für Produkte, die unter umweltfreundlichen und sozialen Bedingungen produziert werden. Über die Plattform sind über 40.000 Öko-Produkte aus allen Bereichen ausgewiesen. Ab sofort bietet die IT-Recht Kanzlei speziell auf die Plattform Avocado Store zugeschnittene Rechtstexte an.

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LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an identische, mit unterschiedlicher GTIN versehene Produkte auf Amazon ist nicht wettbewerbswidrig

Die Möglichkeit sich an bestehende Angebote auf der Plattform Amazon „anzuhängen“ bereitet zahlreichen Online-Händlern Kopfzerbrechen. Dabei handelt es sich um ein verbraucherfreundliches Prinzip, welches viele Vorteile mit sich bringen kann. Dennoch wirft diese Möglichkeit des „Anhängens“ eine Vielzahl an rechtlichen Fragen auf. Ob das „Anhängen“ im Falle des Vorliegens identischer Produkte, welche allerdings verschiedene GTIN (Global Trade Item Number) besitzen und unterschiedlich verpackt sind, wettbewerbswidrig ist, hatte erst das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.04.2015 (Az.: 2a O 243/14) zu beurteilen. Lesen Sie mehr:

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Spanisches Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher

Das Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher ist in Europa unterschiedlich geregelt, auch wenn einige Aspekte durch EU-Richtlinien wie die EU-Verbraucherrechterichtlinie und die EU-Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchgüterkaufs 1999/44/EG europaweit harmonisiert sind. Das trifft insbesondere für das Gewährleistungsrecht zu. Der Onlinehändler, der Waren für Verbraucher in Spanien vertreibt, sollte daher die spanischen Gewährleistungsregeln kennen, die nicht abbedungen werden können.

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FBA-Versand bei Amazon: Haftung des Händlers bei Fehlern beim Versand von FSK-/ USK-18 Medien

Beim Versand von nicht jugendfreien Filmen oder Computerspielen ist durch besondere Maßnahmen sicherzustellen, dass die Identität und die Volljährigkeit des Empfängers geprüft werden. Wie aber kann ein Online-Händler dieser Verpflichtung nachkommen? Und was passiert, wenn der Online-Händler alles seinerseits Mögliche getan hat, lediglich das ausführende Transportunternehmen einen Fehler begeht, muss der Online-Händler hierfür haften? Diese Fragen beantwortet unser Beitrag zur Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14).

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Günstig AGB über die IT-Recht Kanzlei beziehen - schon ab 5,90 monatlich

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices kostengünstige Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehhrung, Datenschutzerklärung) für den Verkauf von Waren und/oder digitalen Inhalten im elektronischen Geschäftsverkehr an. Dabei sind die Texte immer auf den jeweiligen Online-Vertriebskanal zugeschnitten.

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NEU: Der AGB-Shop und eCommerce-Blog der IT-Recht Kanzlei

Online-Händler, die über mehrere Webshops und Handelsplattformen ihre Waren verkaufen, können nun im AGB-Shop der IT-Recht Kanzlei ihre Multichannel-Strategie mit einem besonderen Preisvorteil ab den 2. AGB in einem Bestellvorgang abmahnsicher realisieren. Egal, ob Sie über eBay, Amazon, Dawanda, einen eigenen Onlineshop oder weitere deutsche und internationale Shops und Handelsplattformen verkaufen wollen, wir haben die passenden AGB für Sie.

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Französischer Marktplatz PriceMinister.com: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über PriceMinister.com Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über PriceMinister.com lohnt sich: PriceMinister ist eine der führenden Handelsplattformen in Frankreich und hat eBay.fr mittlerweile überholt.

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Fragen aus der Praxis zur Widerrufsbelehrung 2014 - Teil 10 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Neben den im Rahmen der Serie bereits beantworteten Fragen hat die Einführung des neuen Verbraucherwiderrufsrechts eine Reihe einzelner weiterer Fragen aufgeworfen, die zum Abschluss ebenfalls beantwortet werden sollen. Darunter sind etwa Fragen zu Beschädigungen der Ware beim Transport, den Folgen eines verspäteten Widerrufs oder Problemen rund um die Packstation. Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag beleuchtet.

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Französischer Marktplatz Cdiscount.com: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über Cdiscount.com Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über Cdiscount.com lohnt sich, hat doch diese Plattform in Frankreich sehr schnell an Popularität gewonnen und ist Marktführer vor Amazon.fr und eBay.fr.

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„Blitzversand“ im Online-Handel – wann ist diese Werbung zulässig?

Viele Online-Händler bedienen sich zur Bewerbung ihrer Angebote bestimmter Schlagworte, welche nicht nur besondere qualitative oder preisliche Vorteile, sondern vor allem auch einen überdurchschnittlichen Service implizieren sollen. In Anlehnung an die besonderen Kaufabwicklungsdienstleistungen der Internetriesen amazon und Co. erfreut sich zurzeit die Angabe „Blitzversand“ großer Beliebtheit, birgt aber gleichzeitig ein hohes Abmahnrisiko. Der folgende Beitrag stellt dar, unter welchen Voraussetzungen mit einem „Blitzversand“ rechtssicher geworben werden kann.

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Verkauf von Schmuck: Abmahnungen vermeiden

Im Gegensatz zu vielen anderen Konsumgütern ist der Verkauf von Schmuck in Europa nicht einheitlich geregelt, sondern unterliegt unterschiedlichen Vorschriften zur Produktsicherheit, zum Verbraucherschutz und zu geistigen Eigentumsrechten. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Anforderungen für den rechtssicheren Verkauf und die Werbung von Schmuck.

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Der Verkauf von Zusatz-Garantien und Garantieversicherungen im Internet – Was müssen Händler dabei beachten?

Gegenwärtig zeigt sich ein neuer Trend im Online-Handel: Insbesondere große Elektronikhändler gehen vermehrt dazu über, ihren Kunden zusammen mit Elektrogeräten wie Computern, TV-Geräten und Smartphones gegen ein kleines Entgelt Garantie-Verlängerungen oder Garantieversicherungen zu verkaufen. Viele Händler stellen sich daher nun die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie solche zusätzlichen Garantien verkaufen dürfen. Die IT-Kanzlei stellt die Voraussetzungen vor.

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OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon.de übertragen Amazon-Händler, durch das Hochladen eines Produktfotos auf die Verkaufsplattform, ihre Nutzungsrechte an Amazon. Folglich stehen Amazon die Bilder seiner Händler zur freien Verfügung. Ob diese Rechteübertragungsklausel des Online-Versandhändlers tatsächlich wirksam ist, hatte das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 entschieden (Az. 6 U 51/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung:

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