Teurer im Set: Wenn der beworbene Sparpreis zur Abmahnfalle wird
„Sparpreis“, „Preisvorteil“, „deutlich günstiger“: Solche Aussagen wirken. Wer mit einem Preisvorteil wirbt, muss ihn auch bieten. Stimmen die Werbeaussagen nicht, kann aus einem Verkaufsargument schnell ein Abmahngrund werden.
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