Abmahnfalle: Preisbindung bei Tabakwaren
Tabakwaren unterliegen nach dem deutschen Tabaksteuergesetz (TabStG), ähnlich wie Bücher oder bestimmte Arzneimittel, einer Preisbindung. Diese hat zur Folge, dass bei der Abgabe von Tabakwaren an den Endverbraucher der vom Hersteller bzw. Importeur festgelegte Verkaufspreis nicht über- oder unterschritten werden darf. In diesem Zusammenhang wurde ein Händler von Tabakerzeugnissen kürzlich Opfer einer Abmahnung. Der abmahnende Mitbewerber bezog sich dabei unter anderem auf das Kopplungsverbot, das es Händlern verbietet, den Verkauf von Tabakwaren mit anderen Waren zu koppeln.