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Preisangaben - Fernabsatz: rechtliche Spielregeln

Top-Themen

Cent-Grundpreise bei Großmengen von Wolle oder Garn: Was tun?

Besonders die DIY-Branche steht wegen der Grundpreispflicht vor Herausforderungen. Problematisch sind vor allem große Abgabemengen bei Wolle und Garn, die bei Grundpreisen pro Meter zu kaum darstellbaren Cent-Beträgen (z. B. 0,001–0,01 €) führen.

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Grundpreis pro Stück - wirklich verpflichtend?

Hartnäckig hält sich das Gerücht, es bestehe eine generelle Pflicht zur Angabe des Einzelpreises, wenn mehrere identische Waren in einem Angebot angeboten werden. Die Angabe des Einzelpreises ist jedoch in der Regel nicht erforderlich.

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OLG Bamberg: Logistikpauschale gehört in den Gesamtpreis!

Das OLG Bamberg entschied, dass ein Händler gegenüber Verbrauchern nicht mit solchen Preisen werben darf, in denen eine von ihm bei jeder Bestellung erhobene „Logistikpauschale“ in den anzugebenden Gesamtpreis nicht bereits eingerechnet ist.

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Stellt die Gesamtpreisangabe im Shop die neueste Abmahnfalle dar?

Online-Händler sind im Rahmen ihrer Online-Angebote verpflichtet, den sog. Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 PAngV anzugeben. In zeitlicher Hinsicht muss dieser Gesamtpreis spätestens dann angezeigt werden, wenn die Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt bzw. der Bestellvorgang eingeleitet werden kann. Droht Online-Händlern bei der Gesamtpreisangabe eine neue Abmahnfalle?

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Amazon ändert Grundpreisanzeige und gefährdet Händler

Online-Händler haben uns berichtet, dass Amazon die Grundpreisanzeige geändert hat. Während zuvor noch eine Grundpreisangabe korrekterweise pro 100 ml bzw. 100 g möglich war, zeigt Amazon nun einen Grundpreis bezogen auf 1ml/ 1g an.

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