LG Koblenz: Irreführung durch Netto-Preise für Photovoltaikprodukte ohne aufklärenden Zusatz bei Google-Shopping
Für bestimmte Solarmodule und essentielles Zubehör gilt seit dem 01.01.2023 ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 0%. Da dieser allerdings von bestimmten Verwendungsvoraussetzungen und Erwerbereigenschaften abhängt, sorgt die Steuerermäßigung für rechtliche Probleme bei Preisangaben im Internet insbesondere dort, wo das Darstellungsmedium nur begrenzten Platz bietet. Zu Preisangaben für steuerermäßigte Photovoltaikmodule in Google-Shopping-Anzeigen entschied jüngst das LG Koblenz und urteilte, dass bei Angabe eines Nettopreises ein Unterlassen des Hinweises auf den 0%-Steuersatz und dessen Voraussetzungen eine Irreführung begründe.