Marken- und Namensrecht

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

Was tun, wenn jemand anderes mir bei der Registrierung meines Markennamens zuvorkommt?

Sie benutzen schon seit geraumer Zeit einen Namen im geschäftlichen Verkehr als Markenzeichen und stellen nun fest, dass jemand anderes Ihnen bei der Anmeldung der Marke zuvorgekommen ist? Auch wenn es zunächst so aussieht, muss in diesem Fall nicht alles verloren sein. Denn es besteht eine kleine Chance, dass man trotzdem erfolgreich gegen den Inhaber der Marke vorgehen und eigene Rechte an der Marke durchsetzen kann.

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Registrieren einer ausländischen Marke im Inland

Ein Hersteller eines trendigen Modelabels aus den USA hat nur dort seinen Markennamen angemeldet. Ist es möglich in Deutschland diesen Markennamen anzumelden und für identische Produkte zu nutzen?

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Kein Markenschutz: für den Slogan "Ohne Probleme einfach los"

Da Wortmarken aus mehreren Wörtern bestehen können, ist es grundsätzlich auch möglich, einen Werbeslogan schützen lassen. So finden sich in dem Markenregister unzählige aus der Werbung bekannte Slogans von "Nichts ist unmöglich" über "Gute Preise - Gute Besserung" und "Geiz ist Geil" bis "Bitte ein Bit" und "Ich liebe es" Dennoch ist die Anmeldung eines Slogans nicht unproblematisch.

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BGH: Akzenta - Anforderungen an die Benutzung einer Dienstleistungsmarke

Die Frage der Benutzung einer Marke ist ein häufiger Streitpunkt in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Wie nun konkret die Benutzung einer Dienstleistungsmarke erfolgen kann, hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 18.10.2007, Az.: I ZR 162/04) herausgearbeitet.

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Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht

Der Vorwurf einer markenrechtlichen Abmahnungen ist nicht immer gerechtfertigt, da das Markenrecht hinsichtlich der vertriebenen Waren möglicherweise erschöpft ist.

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Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte der Klägerin sein und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen.

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Bundespatentgericht entscheidet über die Eintragungsfähigkeit der Marke „SIMVA“2347

Gegen die seit dem 07. Februar 2003 unter der Nummer 302 44 791 im deutschen Markenregister eingetragene Marke SIMVA war Löschungsantrag gestellt worden, da sie sich an den International Nonproprietary Name (INN) - aus dem Englischen übersetzt: internationaler markenfreier Name - "Simvastatin" anlehne und folglich nicht eintragungsfähig sei.

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Fünfte Folge der Serie zum Markenrecht: Die Verlängerung einer deutschen Marke

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine FAQ zur deutschen Markenanmeldung erstellt und möchte Ihnen in mehreren Folgen die brennendsten Fragen zu diesem Thema beantworten. In der fünften Folge sollen nun Fragen und Antworten zur Verlängerung einer Marke die Serie fortsetzen.

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Bundespatentgericht entscheidet über Eintragungsfähigkeit einer Bildmarke in gelb-oranger Farbabstufung

Bei den Markenanmeldungen gibt es immer mal wieder diese bohrende Frage: Wird die Marke zur Eintragung zugelassen oder nicht. In einem von dem Bundespatentgericht am 19. September 2007 entschiedenen Fall (Az: 29 W (pat) 27/06) ging es um Eintragungsfähigkeit einer farbigen Bildmarke in gelb-oranger Farbabstufung.

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Slogan „Kleben Sie noch – oder frankieren Sie schon?“ als Marke teilweise eintragungsfähig

Auch Werbeslogans sind als Marke grundsätzlich eintragungsfähig. Werbeslogans werden an den selben Maßstäben gemessen, wie auch einfache Wortmarken. So können gewisse Schutzhindernisse auch der Eintragung eines Werbeslogans als Marke entgegenstehen.

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Vierte Folge: Die Übertragung einer deutschen Marke

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine FAQ zur deutschen Markenanmeldung erstellt und möchte Ihnen in mehreren Folgen die brennendsten Fragen zu diesem Thema beantworten. In der vierten Folge sollen nun Fragen und Antworten zur Übertragung einer nationalen Marke die Serie fortsetzen.

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Akronym als Marke – Mehrdeutigkeit keine Garantie für erfolgreiche Eintragung

Markenschutz ist wichtig. Bei gewerblicher Tätigkeit kann es unglaublich wertvoll sein, den Namen eines Produkts schützen zu lassen, um es ausdrücklich von anderen Produkten auf dem Markt abzuheben. Die Bandbreite markenfähiger Begriffe ist natürlich groß, die nicht markenfähiger Begriffe allerdings auch. So stellen auch die Akronyme eine Typgruppe von Begriffen dar, deren Eintragungsfähigkeit ungewiss ist und mittlerweile häufig verneint wird.

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„Grana“ keine Gattungsbezeichnung für Käsesorten, daher gilt Markenschutz

Das Europäische Gericht Erster Instanz hat am 12. September 2007 (Az.: T-291/03) entschieden, dass es sich bei dem Begriff “grana“ nicht um eine Gattungsbezeichnung handelt, für die Markenschutz nicht gelte. Die Bezeichnung „grana biraghi“ ist somit nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Rechte aus den älteren Marken „grana“ und „grana padano“ entgegenstehen.

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FAQ zur deutschen Markenanmeldung (Teil 3) - Markenrecherche, Benutzung und Pflege einer eingetragenen Marke

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine [FAQ zur deutschen Markenanmeldung|Deutsche_Markenanmeldung.html] erstellt und möchte Ihnen in mehreren Folgen die brennendsten Fragen zu diesem Thema beantworten. In der dritten Folge sollen nun Fragen und Antworten zur Markenrecherche und zur Benutzung und Pflege einer eingetragenen Marke die Serie fortsetzen.

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Eintragung zu Wortkombination MP3 Surround nicht als Marke eintragungsfähig

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Eintragungsverfahren bestimmte Voraussetzungen, die für die Eintragung einer Marke unbedingt erfüllt sein müssen. Dazu gehört auch die Unterscheidungskraft des um Eintragung ersuchten Begriffes, die z.B. nicht gegeben ist, wenn es sich um einen rein beschreibenden Begriff handelt. Im Beschluss einer Beschwerdesache vom 24.04.2007 hat das Bundespatentgericht hierzu im Falle der Wortkombination „MP3 Surround“ Stellung genommen, was im Folgenden kurz dargestellt werden soll.

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