Corona-Lockdown zum 16.12.2020: Warenabholungen vor Ort weiterhin zulässig?
Im Angesicht der zuletzt drastisch gestiegenen Infektionszahlen haben Bund und Länder vom 16.12.2020 bis vorerst einschließlich zum 10.01.2021 einen weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens beschlossen. Weite Teile des Einzelhandels bleiben zu. Für Online-Händler mit Ladengeschäften und Lagerräumen stellt sich nun die bedeutsame Frage, ob sie die Selbstabholung von Bestellungen vor Ort weiterhin anbieten dürfen. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.