LG Essen: Hand-Desinfektionsmittel darf nicht mit den Aussagen „natürlich“ oder „hautpflegend“ beworben werden
Der Handel mit Desinfektionsmitteln hat durch die Corona-Pandemie stark zugenommen. Dabei unterliegt der Verkauf von Desinfektionsmitteln hohen rechtlichen Hürden. Dass dies auch hinsichtlich der Bewerbung von Desinfektionsmitteln gilt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LG Essen (LG Essen, Urteil vom 19.05.2022, Az. 43 O 51/21). Dieses verbot einem Online-Händler u. a., für ein Hand-Desinfektionsmittel mit den Aussagen ,,natürlich“, „hautpflegend“ oder ,,99,6% natürliche inhaltsstoffe“ zu werben.