Abmahnung Info-Pflichten / Grenzwerte

Abmahnung wegen fehlender Informationspflichten - unbedingt vermeiden!

Aktuell liegt uns eine Abmahnung gegen den Betreiber eines Shisha-Onlineshops seitens eines Wettbewerbers vor, in der fehlende Angaben bzw. Hinweise sowie Belehrungen moniert werden.

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LED-Ballons: Verstoß gegen die Bedarfsgegenständeverordnung

Die Abmahnmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht scheinen wirklich unendlich zu sein: Hier ging es um die Bedarfsgegenständeverordnung, die angeblich beim Verkauf von LED Ballons verletzt worden war.

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Achtung: Unzureichende Pflichtinformationen oft Gegenstand von Abmahnungen!

Derzeit werden häufig Online-Händler abgemahnt, die über das Internet kennzeichnungspflichtige Waren anbieten und die für die jeweiligen Waren vorgeschriebenen Pflichtinformationen wie z. B. Angaben zum Energieverbrauch bei Elektrohaushaltsgeräten, Materialangaben bei Textilien oder Gefahrenhinweise bei Spielzeug oder Chemikalien, entweder gar nicht oder nicht hinreichend deutlich auf ihrer Internetpräsenz darstellen.

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