Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern die Bestellung eines Jugenschutzbeauftragten an
Brauchen Sie einen Jugendschutzbeauftragten?
Jeder Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber hat bereits dann einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn er entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte im Internet veröffentlicht.
Dies ist bereits dann der Fall, wenn Ihre angebotenen Inhalte in Themenbereichen liegen, die regelmäßig auch jugendgefährdend sind oder entwicklungsbeeinträchtigend sind (wie z.B. Erotik, Computerspiele, Video on Demand, etc.).
Können Sie selbst Jugendschutzbeauftragter sein?
Regelmäßig nein, denn:
Wenn Sie sich als Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber selbst als Jugendschutzbeauftragten bestellen, dann wird eine vom Gesetzgeber vorausgesetzte Funktion des Jugendschutzbeauftragten nicht mehr erfüllt.
Hierdurch werden die Anforderungen des § 7 Abs. 1, Abs. 3 JMStV nicht erfüllt, da
- bei der Eigenbestellung als Jugendschutzbeauftragter dann nicht mehr eine „Beratung“ oder eine „Beteiligung“ bei der Angebotsplanung gewährleistet werden kann;
- die nach § 7 Abs. 4 JMStV implizierten Anforderungen an die Fähigkeiten und Qualifikationen eines Beauftragten in Sachen Jugendschutz in den meisten Fällen nicht erfüllt werden.
Schalten Sie einen externen Jugendschutzbeauftragten ein!
Wir stellen Ihnen einen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Online-Präsenz. Genießen Sie die zahlreichen Vorzüge eines Jugendschutzbeauftragten aus der IT-Recht Kanzlei:
Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. So reduzieren Sie Ihre Fix-Kosten, erhalten eine professionelle Begleitung und gewährleisten Jugendmedienschutz auf einem hohen Niveau!
Unsere Leistung, Ihre Vorteile:
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Bestellung eines fachkundigen Jugendschutzbeauftragten
- Rechtsanwalt als Jugendschutzbeauftragter in Ihrem Impressum
- Beratung im Jugendschutz durch versierte Rechtsanwälte
- Kompetenter Ansprechpartner für Ihre Nutzer
- Vertrauensgewinn bei Ihren Kunden durch wirksamen Jugendschutz
- Kostentransparenz und überschaubare Vertragslaufzeiten
- Vorbeugung von amtlichen Bußgeldern und Abmahnungen wegen Nichteinhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben
Verwenden Sie unser Jugendschutzbeauftragter-Logo:
Um die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragen nach außen hin auf Ihrer Online-Präsenz zu dokumentieren, können Sie für die Dauer unserer Beauftragung unser Jugendschutzbeauftrager-Logo verwenden:

-
Jugendschutz-Beauftragter
Pro-Schutz -
€ 990 monatlich *
- Stellung eines Jugendschutz-beauftragten für Online-Shops
- Beratung in jugendschutz-rechtlichen Angelegenheiten
- Nur 1 Monat Mindestvertragslaufzeit
-
Inkl. Jugendschutz-beauftragten-Logo -
Inkl. Bewertungssystem
-
Jugendschutz-Beauftragter
Premium-Schutz -
€ 3990 monatlich *
- Stellung eines Jugendschutz-beauftragten für Plattformen, Foren und Blogs
- Beratung in jugendschutzrechtlichen Angelegenheiten
- Nur 1 Monat Mindestvertragslaufzeit
-
Inkl. Jugendschutz-beauftragten-Logo -
Inkl. Bewertungssystem
*Preise zzgl. USt.
Ihr Ansprechpartner
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
m.keller@it-recht-kanzlei.de
Was unsere Kunden sagen
Wir vermarkten Einbaugeräte, Küchenartikel, Einbauspülen, Küchenbeleuchtung, kurzum alles, was in eine Einbauküche kommt. Die Zyklen in dieser Branche, in denen Änderungen zu Kennzeichnungspflichten und Pflichtangaben wirksam werden, sind extrem kurz und für einen shop-Betreiber in ihrer Masse und ihren Details ohne professionelle Hilfe nicht beherrschbar. An der IT-Recht Kanzlei schätzen wir, daß wir AKTIV auf diese Änderungen hingewiesen werden und in den meisten Fällen sogar auf vollständige Vorlagen zurückgreifen können. Die größte positive Überraschung haben wir kürzlich erlebt, als wir eine unaufgeforderte Email der it-recht-kanzlei erhielten, in der man uns mitteilte, daß man unseren Shop einmal wieder komplett durchgeprüft hat; in der Anlage erhielten wir eine umfassende Analyse mit einer Aufstellung aller kritischer Punkte, deren Beseitigung man uns empfahl, um auch weiterhin rechtssicher zu sein. Allen, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten und dennoch das gute Gefühl haben wollen, daß in puncto Abmahnungen „nichts anbrennt“, können wir die it-recht-kanzlei nur wärmstens empfehlen!ascasa e. K.