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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Recht Kanzlei für das Unlimited-Paket

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller - "IT-Recht Kanzlei" (nachfolgend „ITRK“), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Mandant“) mit ITRK über die unter https://www.it-recht-kanzlei.de/schutzpakete.html im Rahmen des Unlimited-Paketes angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend „Unlimited-Paket“) abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mandanten widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Mandanten im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website von ITRK dargestellten Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mandanten.

2.2 Der Mandant kann das Angebot über das auf der Website von ITRK vorgehaltene Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mandant nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die beschriebenen Dienstleistungen ab. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.3 ITRK kann das Angebot des Mandanten durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) oder dadurch annehmen, dass mit der Ausführung der gewünschten Dienstleistung begonnen wird. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn ITRK dem Mandanten binnen einer Frist von fünf Tagen ab Zugang des Angebots weder eine Auftragsbestätigung zukommen lässt, noch mit der Ausführung der gewünschten Dienstleistung beginnt.

2.4 Der Vertragstext wird von ITRK gespeichert, kann vom Mandanten nach Absendung seiner Bestellung aber nicht mehr über die Website von ITRK abgerufen werden.

2.5 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mandant hat sicherzustellen, dass die von Ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom ITRK versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mandant bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom ITRK zur Bestellabwicklung versandten E-Mails zugestellt werden können.

3. Leistungen von ITRK

3.1 Bereitstellung und Pflege von Rechtstexten

3.1.1 ITRK stellt dem Mandanten über das Mandantenportal Rechtstexte zur Nutzung im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Online-Plattformen wie etwa eBay oder Amazon Marketplace zur Verfügung. Inhalt und Verwendungstauglichkeit der Rechtstexte ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website von ITRK. Für die erstmalige Erstellung der Rechtstexte muss der Mandant einige Daten in ein von ITRK vorgehaltenes Online-Formular eingeben und einige Fragen durch Anklicken der Optionen „ja“ oder „nein“ beantworten. Aufgrund der Eingaben des Mandanten erstellt ITRK mithilfe einer speziellen Software einen Gesamttext, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten zugeschnitten ist. Der Text wird dem Mandanten anschließend in der jeweils aktuellen Version in den Formaten pdf, txt und html zum Download bereitgestellt.

3.1.2 ITRK ermöglicht dem Mandanten für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit den Zugriff auf das Mandantenportal, begrenzt auf die Funktion zur Erstellung und Aktualisierung der von ITRK bereitgestellten Standard-Texte. Ferner werden die Texte für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit von ITRK gepflegt und an evtl. gesetzliche Änderungen und/oder Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung angepasst. Im Falle einer Änderung der Texte informiert ITRK den Mandanten direkt per E-Mail über die vorgenommenen Änderungen und erteilt ggf. erforderliche Umsetzungshinweise. Hierzu richtet ITRK jedem Mandanten einen Zugang zum Mandantenportal ein und ermöglicht ihm den Zugriff auf die Texte.

3.1.3 Die Verpflichtung von ITRK beschränkt sich auf die Einrichtung des Zugangs zum Mandantenportal, die Freischaltung des Software-Moduls einschließlich bestimmter auf der Website von ITRK näher bezeichneter Schnittstellen zur Anpassung und ggf. Übertragung der vertragsgegenständlichen Rechtstexte, die Pflege der im Mandantenportal hinterlegten Rechtstexte in dem unter Ziffer 3.1.2 beschriebenen Umfang sowie die Beantwortung von Fragen des Mandanten, die sich auf den Inhalt der Rechtstexte beziehen.

3.1.4 Das Mandantenportal von ITRK sowie die darin enthaltene Software werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb von ITRK nicht gewährleistet werden. ITRK bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von ITRK stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. ITRK wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

3.2 Intensiv-Prüfung und dauerhafte rechtliche Betreuung

Diese Leistungen von ITRK bestehen aus einer Intensiv-Prüfung für eine oder mehrere Internetpräsenzen des Mandanten sowie aus einer dauerhaften rechtlichen Betreuung der Internetpräsenz(en) des Mandanten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, beziehen sich Intensiv-Prüfung und dauerhafte rechtliche Betreuung nur auf eine, vom Mandanten konkret zu benennende deutschsprachige Internetpräsenz, wobei beide Leistungen ausschließlich auf der Grundlage deutschen Rechts und in deutscher Sprache erfolgen. Ferner muss es sich um eine Internetpräsenz handeln, die den Verkauf von Waren zum Gegenstand hat. Beide Leistungen werden nur auf Antrag des Mandanten erbracht. Der Antrag kann schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber ITRK erfolgen und muss die vertragsgegenständliche(n) Internetpräsenz(en) des Mandanten genau bezeichnen. Für die Bezeichnung genügt die Angabe der URL bzw. – im Falle von Internetpräsenzen auf Online-Plattformen (z. B. eBay oder Amazon) – die Angabe des betreffenden Nutzernamens. Für die Erweiterung der vorgenannten Leistungen auf zusätzliche Internetpräsenzen des Mandanten fallen zusätzliche Kosten an, die dem Mandanten von ITRK vorab mitgeteilt werden.

3.2.1 Intensiv-Prüfung

3.2.1.1 Die Intensiv-Prüfung umfasst folgende Leistungen:

3.2.1.1.1 Einmalige Bereitstellung insbesondere folgender Rechtstexte für die vertragsgegenständliche Internetpräsenz, soweit für den konkreten Geschäftszweck benötigt:

  • AGB und Kundeninformationen für den elektronischen Geschäftsverkehr
  • Widerrufsbelehrung
  • Vorlage für Zahlungs- und Versandinformationen
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • ggf. Muster zur Batterieentsorgung

3.2.1.1.2 Einmalige stichprobenartige rechtliche Prüfung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien:

  • Impressumspflicht
  • Erfüllung von Informationspflichten im Fernabsatz
  • Vorhalten einer Datenschutzerklärung
  • Vorhalten von Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vorhalten von Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular
  • Preisangabe, Grundpreise, Preiswerbung und Preiswerbungsschlagwörter
  • Angabe von Versandkosten
  • Angabe von Zahlungsmitteln
  • Jugendschutz
  • Bestellablauf und Emails zur Bestell- und Auftragsbestätigung

Voraussetzung für die Vornahme der stichprobenartigen rechtlichen Prüfung ist, dass der Mandant im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Internetpräsenz die von ITRK zur Verfügung gestellten Rechtstexte in der aktuellen, im Mandanten-Portal bereitstehenden Fassung eingebunden hat. Eine Prüfung solcher Rechtstexte, die nicht von ITRK zur Verfügung gestellt wurden, ist von ITRK nicht geschuldet.

3.2.1.1.3 Zusätzliche Leistungen:

  • Prüfung bisher ggf. abgegebener Unterlassungserklärungen und/oder zugestellter Gerichtstitel (Einstweilige Verfügung oder Urteil) auf Antrag des Mandanten
  • Bereitstellung diverser Leitfäden für den Online-Verkauf bestimmter Produkte

3.2.1.2 Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind insbesondere

  • die rechtliche Prüfung der Internetpräsenz in urheberrechtlicher oder markenrechtlicher Hinsicht;
  • die rechtliche Prüfung von Rechtstexten, die dem Mandanten nicht von ITRK gemäß Ziffer 3.1 überlassen wurden;
  • die rechtliche Prüfung der vom Mandanten angebotenen Artikel in körperlicher Form, insbesondere im Hinblick auf Fragen zur Verkehrsfähigkeit, Produktkonformität oder zur physischen Kennzeichnung der Artikel selbst;
  • die rechtliche Prüfung von Werbeaussagen des Mandanten hinsichtlich Wahrheitsgehalt und Begründetheit;
  • die rechtliche Prüfung produktspezifischer (Online-)Kennzeichnungs-, Warn- und Hinweispflichten;
  • die rechtliche Prüfung von Informationen zu und Werbung mit Garantien;
  • die rechtliche Prüfung von Werbung mit Testergebnissen;
  • die rechtliche Prüfung von Werbung mit Prüfungen und/oder Zertifizierungen der Waren;
  • die rechtliche Prüfung des Verhaltens des Mandanten hinsichtlich der Vertragsabwicklung wie etwa das Verhalten in Anfechtungs- und Gewährleistungsfällen und bei Kundenreklamationen;
  • die rechtliche Prüfung und/oder Pflege von mobilen Webseiten und/oder Apps für mobile Endgeräte wie etwa Smartphones oder Tablet-PCs.

3.2.2 Dauerhafte rechtliche Betreuung

3.2.2.1 Die dauerhafte rechtliche Betreuung umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • die permanente Anpassung aller von ITRK für die vertragsgegenständliche Internetpräsenz bereitgestellten Rechtstexte wie AGB, Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc. an die sich ändernden gesetzlichen Vorschriften und die höchstrichterliche Rechtsprechung;
  • die Bereitstellung diverser Handlungsanleitungen über das unter www.it-recht-kanzlei.de betriebene Online-Portal (nachfolgend „Mandantenportal“), welche den Mandanten bezüglich zu beachtender rechtlicher Vorgaben informieren;
  • die außergerichtliche Rechtsberatung via Telefon oder E-Mail zu Fragen rund um den geprüften Internetauftritt des Mandanten, die die Einhaltung der im Rahmen der Intensiv-Prüfung zu beachtenden Prüfkriterien betreffen bei kurzen Bearbeitungs- und Reaktionszeiten von ITRK;
  • die Möglichkeit des Mandanten, Sonderkonditionen diverser Partner von ITRK in Anspruch nehmen zu können;
  • den Zugang zum Mandantenportal von ITRK, über welches ITRK diverse Muster, Handbücher, Vorschläge zur offensiveren Werbung, Neuigkeiten zum E-Commerce etc. bereithält;
  • die Möglichkeit des Mandanten, mit einem speziellen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei zu werben.
  • Nach Ablauf von mindestens 24 Monaten seit Vornahme der jeweils letzten Intensivprüfung kann der Mandant für die vertragsgegenständliche Internetpräsenz (schriftlich oder in Textform) eine erneute Intensivprüfung gemäß Ziffer 3.2.1.1.2 ohne Mehrkosten beantragen. Sollte der Mandant vor Ablauf dieses Zeitraums eine erneute Intensivprüfung wünschen, fallen zusätzliche Kosten an, die dem Mandanten von ITRK auf seinen Prüfungswunsch hin vorab mitgeteilt werden.

3.2.2.2 Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind insbesondere

  • die rechtliche Prüfung und/oder Pflege der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz in urheberrechtlicher oder markenrechtlicher Hinsicht;
  • die rechtliche Prüfung von Rechtstexten, die dem Mandanten nicht von ITRK gemäß Ziffer 3.1 überlassen wurden;
  • die rechtliche Prüfung der vom Mandanten angebotenen Artikel in körperlicher Form, insbesondere im Hinblick auf Fragen zur Verkehrsfähigkeit, Produktkonformität oder zur physischen Kennzeichnung der Artikel selbst;
  • die rechtliche Prüfung von Werbeaussagen des Mandanten hinsichtlich Wahrheitsgehalt und Begründetheit;
  • die rechtliche Prüfung produktspezifischer (Online-)Kennzeichnungs-, Warn- und Hinweispflichten;
  • die rechtliche Prüfung von Informationen zu und Werbung mit Garantien;
  • die rechtliche Prüfung von Werbung mit Testergebnissen;
  • die rechtliche Prüfung von Werbung mit Prüfungen und Zertifizierungen der Waren;
  • die rechtliche Prüfung des Verhaltens des Mandanten hinsichtlich der Vertragsabwicklung wie etwa das Verhalten in Anfechtungs- und Gewährleistungsfällen und bei Kundenreklamationen;
  • die rechtliche Prüfung und/oder Pflege von mobilen Webseiten und/oder Apps für mobile Endgeräte wie etwa Smartphones oder Tablet-PCs;
  • die technische Umsetzung der Anpassungsvorschläge, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.

4. Leistungsänderungen

4.1 ITRK behält sich vor, die im Rahmen des Unlimited-Paketes dauerhaft angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Mandanten nicht zumutbar.

4.2 ITRK behält sich darüber hinaus vor, die im Rahmen des Unlimited-Paketes dauerhaft angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit ITRK hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit ITRK damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Mandanten ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Mandanten ist.

4.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen des Mandantenportals stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

5. Mitwirkungspflichten des Mandanten

5.1 Der Mandant ist verpflichtet, die von ITRK im Rahmen des Unlimited-Paketes erteilten und ihn betreffenden Informationen über erforderliche Änderungen an der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz und/oder den Rechtstexten unverzüglich umzusetzen.

5.2 Der Mandant ist nicht berechtigt, die von ITRK bereitgestellten Rechtstexte eigenmächtig, das heißt ohne eine entsprechende Aufforderung von ITRK, zu ändern.

5.3 Wird der Mandant von Dritten wegen angeblicher Rechtswidrigkeit seiner von ITRK erstellten Rechtstexte in Anspruch genommen, wird er ITRK unverzüglich hierüber informieren. Insbesondere hat der Mandant behauptete Rechtsverletzungen nicht ohne Rücksprache mit ITRK anzuerkennen und jegliche Auseinandersetzung mit Dritten insoweit entweder ITRK zu überlassen oder nur im Einverständnis mit diesen zu führen.

6. Einräumung von Nutzungsrechten durch ITRK

6.1 ITRK räumt dem Mandanten ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrages über das Unlimited-Paket befristetes Recht ein, das von ITRK zur Verfügung gestellte Mandantenportal und die darin enthaltene Software zur Erstellung von Rechtstexten für den geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Der Mandant trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zum Mandantenportal von ITRK eröffnet.

6.2 ITRK räumt dem Mandanten ferner ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrages über das Unlimited-Paket befristetes Recht ein, die überlassenen Rechtstexte im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Dies umfasst auch das Recht, die überlassenen Rechtstexte für die Dauer des Vertrages über das Unlimited-Paket auf unbegrenzt vielen weiteren Internetpräsenzen zu nutzen, sofern diese ebenfalls vom Mandanten betrieben werden (identischer Anbieter) und diese für den Einsatz der jeweiligen Rechtstexte geeignet sind (Multilizenz). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mandant unter verschiedenen URLs einen inhaltlich identischen Online-Shop betreibt oder wenn er bei eBay mehrere Accounts mit vergleichbaren Warenangeboten betreibt.

6.3 Der Mandant ist ohne schriftliche Zustimmung von ITRK nicht befugt, die Texte zu ändern oder in einer anderen als in diesen AGB vorgesehenen Form kommerziell zu nutzen.

6.4 Verletzt der Mandant die vereinbarten Nutzungsrechte so schwerwiegend, dass ITRK ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, kann ITRK den Vertrag über das Unlimited-Paket außerordentlich kündigen, die weitere Verwendung der Rechtstexte untersagen und den Zugang zum Mandantenportal sperren.

6.5 Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

7. Vergütung

7.1 Der Vertrag über das Unlimited-Paket ist kostenpflichtig. Die Höhe der zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von ITRK, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.2 Die Vergütung wird dem Mandanten monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder per Bankeinzug (Lastschrift) erfolgen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

8. Laufzeit, Kündigung, Treuerabatt

8.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Vertrag über das Unlimited-Paket auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (Mindestlaufzeit). Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

8.2 Abweichend von Ziffer 8.1 kann der Mandant den Vertrag über das Unlimited-Paket auch auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von 24 Monaten (Mindestlaufzeit) abschließen. Für die Kündigung gelten die in Ziffer 8.1 geregelten Voraussetzungen mit der Maßgabe entsprechend, dass der Vertrag durch ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten beendet werden kann. In diesem Fall räumt ITRK dem Mandanten auf Antrag einmalig einen Treuerabatt in Höhe von zwei Monatsbeträgen ein. Der Treuerabatt wird dem Mandanten am Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit angerechnet, indem die letzten beiden Monate der Mindestlaufzeit von ITRK nicht berechnet werden.

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
  • der einmalige Verzug mit der Zahlungspflicht um mehr als vier Wochen oder - bei wiederholtem Verzug - der Verzug mit der Zahlungspflicht um mehr als zwei Wochen;
  • die Löschung der Firma des Mandanten im Handelsregister;
  • wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.

8.4 Kündigungen haben in Schriftform oder in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen.

8.5 Nach Vertragsbeendigung ist der Mandant nicht mehr zur Nutzung der von ITRK im Rahmen des gekündigten Schutzpaketes bereitgestellten Inhalte, einschließlich der bereitgestellten Rechtstexte berechtigt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Dem entsprechend hat der Mandant die betreffenden Inhalte nach Vertragsbeendigung unaufgefordert dauerhaft von seinen Online-Präsenzen zu entfernen und ITRK dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ferner ist ITRK nach Vertragsbeendigung nicht mehr verpflichtet, dem Mandanten die betreffenden Inhalte, einschließlich der bereitgestellten Rechtstexte bereitzustellen und dessen Daten zu speichern.

9. Haftung

ITRK haftet für ihre Beratungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Zusammenhang stellt ITRK den Mandanten insbesondere von berechtigten Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Mandanten wegen wettbewerbsrechtlicher Rechtsverletzungen, die auf die Beratungsleistungen von ITRK zurückzuführen sind, geltend machen. ITRK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Mandanten. Dies gilt nicht, wenn der Mandant seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5 schuldhaft nicht nachgekommen ist und dadurch die Ansprüche des Dritten entstanden sind.

10. Änderung der AGB

10.1 ITRK behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Mandanten nicht zumutbar. ITRK wird den Mandanten über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Mandant der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Mandanten angenommen. ITRK wird den Mandanten in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Mandant den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

10.2 ITRK behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit ITRK hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit ITRK damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit ITRK zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Mandanten ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Mandanten.

10.3 Das Kündigungsrecht des Mandanten gemäß Ziffer 8 bleibt hiervon unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Handelt der Mandant als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ITRK. Hat der Mandant seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von ITRK ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. ITRK ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mandanten anzurufen.

11.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

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