Artikel zum Thema „Preis“

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Nichtrücksendung der Ware binnen 14 Tagen nach dem Verbraucherwiderruf – Konsequenzen?

Verbraucher müssen die betroffenen Waren nach einem Widerruf gemäß der Vorschriften des Verbraucherwiderrufsrechts binnen 14 Tagen an den Händler zurücksenden. Doch was geschieht, wenn sie dies nicht oder verspätet tun? Welche Rechte stehen Händlern dann zu? In diesem Beitrag stellt die IT-Recht Kanzlei die Handlungsmöglichkeiten der Händler vor.

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B2B-Shops: Handlungsanleitung zur wirksamen Beschränkung des Erwerberkreises

Online-Händler, die ihre Produkte ausschließlich im B2B-Bereich vermarkten, haben gegenüber B2C-Händlern zahlreiche Vorteile. So müssen sie unter anderem weder eine Widerrufsbelehrung für ihre Kunden bereithalten noch bei der Preisgestaltung die komplizierten Regelungen der Preisangabenverordnung beachten. Die Rechtsprechung stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beschränkung des Erwerberkreises. Daher sollte ein B2B-Händler bei der Gestaltung seines Online-Shops einige rechtliche Besonderheiten beachten. Eine unsaubere Umsetzung der Rechtsprechungs-Anforderungen kann zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Problematik und zeigt Ihnen, wie Sie eine rechtssichere Beschränkung des Erwerberkreises erreichen können.

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Ratgeber: Mahnung und Schuldnerverzug im Online-Handel

Unternehmer stehen oft vor der Herausforderung, mit zahlungsunwilligen Kunden umzugehen. Grundkenntnisse im Mahnwesen sind dabei unerlässlich - wir zeigen, worauf es ankommt.

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Weiterhin wesentlich: Typenbezeichnung und Hersteller von in Komplettküchen eingebauten Elektrogeräten sind in Werbung anzugeben

Elektrogeräte, die als Bestandteil eines Küchenblocks verkauft werden, sind für die Wertigkeit der Einbauküche besonders relevant, so dass deren Hersteller und Typenbezeichnung gem. § 5a UWG in der Werbung anzugeben sind – so das LG Dortmund (Urteil v. 16.09.2016 – Az. 19 O 100/16).

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OLG Frankfurt: Grundpreisangabe auch bei Joghurtprodukten mit zwei Kammern

Namhafte Hersteller produzieren seit Jahren Joghurtprodukte, deren Verpackung zwei getrennte Kammern aufweisen: für den Joghurt einerseits und für andere Produkte (z. B. Müsli, Kekse, Früchte) andererseits. Dabei gab ein Vertreiber eines solches Joghurts den Preis und die Packungsgröße, nicht aber den Grundpreis an. Nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main (vom 15.07.2016 - 14 U 87/15) stellt dies einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1, 3 Preisangabenverordnung (PAngV) dar und ist damit wettbewerbswidrig. Es greife nicht die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV, da es sich nicht um ein zusammengesetztes Angebot handle.

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Verkauf von Waren über Facebook

Waren lassen sich nicht nur über einen eigenständigen Webshop samt eigenem Shopsystem oder über einen eBay-Shop oder Amazon Marketplace verkaufen, sondern auch über Facebook. Ob als alleiniger oder zusätzlicher Vertriebskanal kann Facebook gerade kleineren Händlern als Verkaufsplattform dienen. Ohne großen Aufwand können Waren mittels individueller Kommunikation mit den Kunden verkauft werden. Welche rechtlichen Besonderheiten es dabei zu beachten gilt, erläutert die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.

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Anpassung der Widerrufsbelehrung im Online-Shop bei Finanzierungsangebot über Kooperationspartner?

Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im E-Commerce bieten Händler Verbrauchern häufig besondere Finanzierungskonditionen an, die bei geringem Zinssatz eine ratenweise Abbezahlung des vereinbarten Kaufpreises ermöglichen. Üblicherweise kooperieren Unternehmer in diesem Rahmen mit Kreditinstituten, welche ihnen den Kaufpreis sofort auszahlen und die vereinbarten Raten im Rahmen eines Darlehensvertrags sodann gegenüber dem Verbraucher geltend machen. Problematisch ist, dass das Gesetz diese Kombination aus Kaufvertrag und Darlehensvertrag regelmäßig als sogenannte „verbundene Verträge“ qualifiziert und für den Verbraucher besonders günstige Rechtsfolgen im Widerrufsfall anordnet. Müssen Händler mit Finanzierungsangeboten ihre Widerrufsbelehrungen um Hinweise auf eben diese Rechtsfolgen erweitern? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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"Kauf auf Probe" online anbieten: Wie geht das richtig?

Einige Online-Händler möchten ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, die bestellte Ware für einen bestimmten Zeitraum zu testen, ohne dabei finanziell in Vorleistung treten zu müssen (Kauf auf Probe). Bei Verwendung dieser Option muss der Händler jedoch einige rechtliche Besonderheiten beachten. Hierzu stellt die IT-Recht Kanzlei ein hilfreiches Muster mit Handlungsanleitung zur Verfügung.

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Warum aus Auftraggebersicht der EVB-IT Dienstvertrag dringend modifiziert werden muss

Vier der Basis-EVB-IT sind an die in den EVB-IT Systemverträgen und dem EVB-IT Servicevertrag erreichten neuen Standards angepasst worden. So wurden die EVB-IT insgesamt vereinheitlicht. Gegenstand der Veränderung waren insbesondere Regelungen zur IT-Sicherheit, zu den Nutzungsrechten, Verzug, Gewährleistung und Haftung. Auch wurde das Leistungsspektrum des Instandhaltungsvertrages ausgeweitet und den gestiegenen Sicherheitsinteressen der öffentlichen Auftraggeber entsprochen. Der EVB-IT Dienstvertrag aber, der dringend an den neuen Standard angepasst werden müsste, bleibt nach wie vor unverändert.

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Werbung mit gegenübergestellten Preisen der Konkurrenz

Die Werbung mit gegenübergestellten Preisen der Konkurrenz wird immer dann besonders attraktiv, wenn wenige Anbieter um denselben Abnehmerkreis konkurrieren und die Darstellung eines Preisvorteils unter Bezugnahme auf einen teureren Mitbewerber so unmittelbar auf die Kaufentscheidung der Verbraucher einwirkt.

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Transparente Preise: Wie weisen Online-Shops auf Mindermengenzuschläge rechtssicher hin?

Geringe Bestellmengen können aufgrund hoher Fixkosten wenig lukrativ sein. Als wirksames Korrektiv haben sich Mindermengenzuschläge etabliert, die als Aufpreis für geringe Auftragsvolumina Einbußen kompensieren sollen. Die korrekte Kennzeichnung und Erhebung von Mindermengenzuschlägen erfordert im Angesicht des Preisangabenrechts aber besonderes Geschick. Wir zeigen, wie Mindermengenzuschläge abmahnsicher geltend gemacht werden.

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Abmahnfallen: Die Klassiker

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versuchen wir das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellen übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigen wir Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können.

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Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht

In Deutschland ist der Händler grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei, es sei denn seine Preisgestaltung verstößt gegen allgemeines Wettbewerbsrecht z.B. wegen Irreführung des Kunden. Frankreich hat hier traditionell eine andere, eher staatlich gelenkte Wirtschaftsphilosophie, nähert sich aber der Zielvorstellung einer liberalen Wirtschaftsordnung, die die Preisgestaltung dem freien Wettbewerb überlässt, immer mehr an. Es gibt allerdings weiterhin Sondervorschriften zur Preisgestaltung, die in Deutschland in dieser Form nicht vorstellbar sind.

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Claudia Helming von DaWanda im Interview zur neuen Gebührenstruktur

DaWanda ist ein Online-Marktplatz für handgemachte Produkte, DIY-Anleitungen und passende Materialien. Auf www.dawanda.com verkaufen mehr als 380.000 Kreative über sechs Millionen Produkte. Im Interview erklärt Claudia Helming – Gründerin und Geschäftsführerin – was sich hinsichtlich der Gebührenstruktur auf DaWanda künftig ändert und wie das Unternehmen den kommenden Herausforderungen des E-Commerce gegenübertreten will.

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E-Commerce Frankreich: Vorvertragliche Informationspflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Für den Bereich vorvertragliche Informationspflichten des Onlinehändlers gegenüber Verbrauchern in Frankreich bestehen erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht. Dies hat Auswirkungen sowohl auf die Gestaltung der Webseite des Händlers wie für die von ihm verwendeten AGB. Gerade in diesem Bereich ist die französische Wettbewerbsbehörde gegen deutsche Onlinehändler tätig geworden. Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Sicherheit + Automatisierung: Die IT-Recht Kanzlei kooperiert mit Billbee

Billbee bietet eine umfangreiche, aber einfach zu bedienende Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, und Automatisierungslösung für Verkäufer, die Produkte über einen oder mehrere (Online)-Kanäle verkaufen. Dabei können alle relevanten Prozesse im Handelsumfeld, angefangen bei der Kundenkommunikation bis hin zum Versand und After-Sales, durch Billbee bzw. direkt angebundene und integrierte Partner abgebildet werden.

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Hinweisbeschluss des OLG Hamm: Erneute Anlage einer Produktbeschreibung bei Amazon mit neuer ASIN wettbewerbswidrig?!

Das Grundprinzip des Amazon „Marketplace“ bietet Amazon-Händlern die Möglichkeit, durch „Anhängen“ an bereits bestehende Waren, einzelne Angebote zusammenzuführen. Dadurch steigert sich für Kaufinteressenten die Attraktivität des „Marketplace“, da dieser es den Interessenten ermöglicht, auf diesem Wege die Preise und Konditionen der einzelnen Händler für ein bestimmtes Angebot ohne Weiteres vergleichen zu können. In einem aktuellen Hinweisbeschluss hat nun das OLG Hamm (Beschluss vom 20.10.2016, Az.: I-4 O 80/16) die Rechtsansicht geäußert, dass die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite für ein bereits über eine Artikeldetailseite auf der Internetplattform Amazon angebotenes Produkt unzulässig sei, lesen Sie mehr hierzu.

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Verbraucherfreundliche Rechtsprechungsänderung - BGH erweitert Beweislastumkehr nach § 476 BGB

Im heutigen Beitrag stellen wir Ihnen eine für Handeltreibende interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15) zur Frage der Beweislastumkehr bei Mängeln im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs nach § 476 BGB vor. § 476 BGB besagt, dass zugunsten des Verbrauchers die Mangelhaftigkeit einer Sache dann vermutet wird, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Mangel zeigt. Nicht das erste Mal lag die Frage nach der konkreten Reichweite der Vermutungsregelung dem BGH zur Entscheidung vor, doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 zu dieser Frage, brachte frischen Wind in die Sache. Die IT-Recht Kanzlei erläutert Ihnen, warum sich der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewandt hat und wie er die neue Auslegung der Vorschrift begründet.

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Leitfaden: Was nach Ablauf einer Bestellung im Online-Shop rechtlich zu beachten ist

Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis von Mandanten gefragt, welche Informationen man dem Kunden nach Abschluss einer Bestellung im Online-Shop als Händler eigentlich zur Verfügung stellen muss und in welcher Form dies ggf. zu geschehen hat. Gibt es hierbei besondere Informationspflichten, die jeden Online-Händler treffen und gibt es Informationen, die nur in bestimmten Fällen erteilt werden müssen? Gibt es evtl. auch Inhalte, die dem Kunden nicht ohne weiteres nach einer Bestellung zugeschickt werden dürfen? Wir haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden zu den aus unserer Sicht für die Praxis besonders relevanten Fälle zu erstellen.

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In welchen Fällen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?

Hat ein Kunde (als Verbraucher) einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen kann das Widerrufsrecht jedoch vom Händler ausgeschlossen werden (§ 312g Abs. 2 BGB). Dabei sind die gesetzlich normierten Ausnahmen nicht immer eindeutig und daher häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Folgenden erläutern wir die in der Praxis wichtigsten Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht – selbstverständlich unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Änderungen und Rechtsprechung.

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