Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Impressum".

Seit drei Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2010) gegeben.

Die folgenden Fragen werden behandelt:

[Erstes Thema: Allgemeine Rechtsfragen zum Thema Impressum](#thema_eins)

  • Welcher gesetzgeberische Zweck wird mit der Pflicht zur Angabe eines Impressums verfolgt?
  • Wer muss die Informationspflichten erfüllen?
  • Haben Online-Händler ein Impressum anzugeben?
  • Müssen auch private Internetseiten ein Impressum angeben?
  • Sind auch ausländische Telediensteanbieter zur Angabe eines Impressums verpflichtet?
  • Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?
  • Wie sind Werbe-E-Mails nach dem TMG zu kennzeichnen?
  • Besteht eine Impressumspflicht auch bei Angeboten bei Mobile.de?
  • Haben Betreiber von Internetportalen eine Pflicht zur Eindämmung von Impressumsverstößen?

[Zweites Thema: Platzierung und Gestaltung des Impressums](#thema_zwei)

  • Darf man sein Impressum auch „Kontakt” oder „Backstage” nennen?
  • Muss das Impressum im Rahmen eines Bestellvorganges im Internet immer vollständig angezeigt werden oder reicht ein Hinweis, etwa in Form eines Links, aus?
  • Reicht es aus, dass der Link zum Impressum nur von der Startseite aus abrufbar ist?
  • Reicht es aus, das Impressum in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzubringen?
  • Reicht es aus, das Impressum am unteren Rand des Bildschirmes zu verlinken?
  • Ist die Angabe eines automatisierten Links zur E-Mail-Anschrift des Anbieters notwendig?
  • Können die Informationen auch in Form eines PDFs angegeben werden?
  • Vier einfache Tipps zur Platzierung des Impressums?

[Drittes Thema: Notwendiger Inhalt eines rechtssicheren Impressums](#thema_drei)

  • Ist die Angabe einer Telefonnummer im Website-Impressum notwendig?
  • Ist die Angabe einer Telefonnummer ausreichend, unter der nur ein Anrufbeantworter zu erreichen ist?
  • Ist auch eine Faxnummer im Impressum anzugeben?
  • Ist es zulässig, wenn der Vorname des Diensteanbieters abgekürzt wird?
  • Gehört auch eine Steuernummer in das Impressum?
  • Reicht es aus, wenn ein gewerblicher eBay-Verkäufer in seinem Impressum nur sein eBay-Pseudonym angibt?
  • Sind elektronische Anfragemasken ein unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg?
  • Haben Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten weitergehende Angaben zu erbringen?

[Viertes Thema: Rechtsprechungsübersicht  (2008 - 2010)](#thema_drei)

Themen:

  • Geschäftsführer einer GmbH wird nicht genannt
  • In dem über das "eBay"-WAP-Portal abrufbaren Angebot wird kein Impressum dargestellt
  • Bei eBay ist nur auf der Mich-Seite ein vollständiges  Impressum veröffentlicht
  • Keine Angabe des Handelsregisters und der diesbezüglichen Nummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Impressum eines Zahnarztes enthält keine Angaben zur zuständigen Kammer, Aufsichtsbehörde etc.
  • Der mit dem Begriff "Impressum" gekennzeichnete Link ist nur in sehr kleiner Schrift und drucktechnisch nicht hervorgehoben am rechten unteren Ende der Homepage platziert
  • Kurzzeitige Nichterreichbarkeit der Impressumseite während der Dauer der Bearbeitung der Impressumseite
  • Abgekürzter Vorname des Geschäftsführers
  • Impressum eines Immobilienunternehmens weist zuständige Aufsichtsbehörde nicht aus
  • Hinweis "(haftungsbeschränkt)" fehlt bei Impressum einer Unternehmergesellschaft
  • Fehlender Hinweis auf Komplementär-GmbH im Impressum
  • Verwendung der Abkürzung "HRB"
  • Kontaktformular ersetzt Angabe der E-Mail Adresse
  • Erst beim Berühren des Links "e-mail" erscheint der Klartext der Mailadresse in einem Fenster

Im Einzelnen:

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

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Leser-Kommentare

13 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

Verfremdung der E-Mail-Adresse

05.12.2011, 14:32 Uhr

Kommentar von Michael zum Beitrag Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Vielen Dank erstmal für den Artikel "FAQ und Rechtsprechungsübersicht". In Ihrer Auflistung ist leider ein Thema nicht behandelt worden. Nämlich, ob es zulässig ist, eine E-Mail-Adresse aufgrund von... » Weiterlesen

Impressumspflicht bei Fantasy/Hobby Seite?

14.07.2011, 14:04 Uhr

Kommentar von Sonja N. zum Beitrag Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Hallo, wir unterhalten eine reine nicht-kommerzielle, aber dauerhafte Website über einen amerikanischen Anbieter. Die Seite ist an ein textbasiertes Online-Rollenspiel angelehnt und dient rein der... » Weiterlesen

Wer muss als Verantwortlicher genannt werden?

20.05.2011, 18:08 Uhr

Kommentar von Eddy zum Beitrag Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Auf unserer Dorfwebsite kann künftig jeder Verein eigenverantwortlich in seinem Bereich Inhalte publizieren. Die Website wird offiziell nicht von der Gemeinde/Dorf betrieben sondern nur durch die... » Weiterlesen

Inhalt Impressum

07.04.2011, 20:13 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei zum Beitrag Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

@Weltio: Nein, es ist leider nicht ausreichend, das Impressum in einer Bilddatei darzustellen. Es ist auch nicht ausreichend, in einem Impressum ausschließlich eine E-Mail zu nennen und eine... » Weiterlesen

Inhalt Impressum

07.04.2011, 20:08 Uhr

Kommentar von weltio zum Beitrag Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Ist es ausreichend ausschließlich eine Email und eine Eingabemaske als Impressum zu führen?

Impressum in Bilddatei

07.04.2011, 20:06 Uhr

Kommentar von weltio zum Beitrag Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Ist es legitim, das Impressum in einer Bilddatei mitzuteilen? Ist es legitim, wenn die Bilddatei noch andere Elemente enthält und in Folge dessen größer wird? Ist es also möglich die Anzeige des... » Weiterlesen

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