Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Der Bundestag hat am 02.03.2012 den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung der Buttonlösung beschlossen. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die weitreichenden Änderungen, die Unternehmer voraussichtlich schon ab Juni 2012 zwingend umzusetzen haben.
Beitrag von angelika bayer
22.05.2012, 19:44 Uhr
wie verhält es sich bei ebay verkäufen ? da ist ebay doch zustandig,das zu ändern,da sie die plattform anbietet- oder ?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen
Letztlich sind auch Händler betroffen, die über Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon an Verbraucher verkaufen. Zur technischen Realisierung sind dort zwar die Plattformbetreiber berufen. Setzen diese die neuen gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht oder nur unzureichend um, führt dies zu Nachteilen... » Weiterlesen
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. In dieser Fassung wurde neben weiteren Änderungen auch der Zusatz „in hervorgehobener Weise“ eingefügt, um den Anforderungen der umzusetzenden Richtlinie zu entsprechen. Einen Link auf diese... » Weiterlesen
Insbesondere bei Shops bei denen es sich um eine "invitatio ad offerendum" handelt und der Vertrag vom Shopbetreiber erst noch angenommen werden muss, würde ich die Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" für gefährlich erachten. Denn es gab bereits Urteile nach denen eine... » Weiterlesen
Super Artikel. Vielen Dank. Eine Frage: Liegt mir der falsche Gesetzentwurf vor? In der Datei unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707745.pdf (Stand 16.11.2011) steht in Absatz 2 nicht "in hervorgehobener Weise". Wo gibt es die aktuelle Version? Danke.
für diese wie immer hervorragend aufbereiteten und zeitnahen Informationen zum Thema!
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de