eBay: FAQ zur geplanten Produktbild-Zwangslizenzierung (Update)
Mitte Mai hat die Handelsplattform eBay zukünftige Änderungen für die Nutzung der Verkaufsdienste angekündigt, die seitdem unter Online-Händlern große Wellen schlagen. Spätestens ab Februar 2018 sollen Gewerbetreibende durch neu gefasste Plattform-AGB zur generellen Abtretung von Nutzungsrechten an ihren Artikelbildern und weiteren Informationen wie Produkttitel und Artikelbeschreibungen verpflichtet werden; bis zu jenem Zeitpunkt werden sie zur freiwilligen Rechtseinräumung aufgefordert. Die folgenden FAQ der IT-Recht Kanzlei gehen auf Zweck, Inhalt, Konsequenzen und Besonderheiten der neuen Regelung ein, analysieren diese rechtlich und zeigen möglichen Haftungsfolgen für Händler auf.
Zur Klarstellung
Beitrag von Camaleonte
21.10.2017, 23:15 Uhr
Zahlreiche der bisherigen Kommentare gehen ganz offensichtlich von falschen Fakten, mangelnder Sachinformation oder einer völligen Überschätzung des Problems aus. Ich stehe eBays geplanter Bildlizensierung kritisch und klar ablehnend gegenüber, ABER es bringt nichts, sich über Dinge zu echauffieren, die garnicht passieren werden. Bitte lesen Sie dazu gern auch nochmals meinen Kommentar ganz unten vom 07.10.2017. Die Fakten: eBay erstellt einen Produktkatalog für grossenteil Neuware und kleinenteils immer wiederkehrende Artikel von gleicher Beschaffenheit. Vermutlich fliessen z.B. auch einige(!) gebrauchte Bücher ein, wie es Amazon macht, wenn keine Neufotos zur Verfügung stehen. eBay speichert und verwendet dabei eben NICHT jedes Ihrer Fotos und KEINESFALLS Fotos von allen eBay Artikeln. Für den Katalog wird in der Regel nur 1 (in Worten: ein) Foto benötigt und ausgewählt, und dieses bleibt vorraussichtlich über Jahre das gleiche. Es ist mithin AUSGESPROCHEN unwahrscheinlich, dass es nun genau Ihr Foto treffen wird oder eine grössere Zahl Ihrer Fotos. eBay plant DEFINITIV keinen Katalog für Einzelstücke, worunter grundsätzlich erst einmal fast alle gebrauchten Artikel fallen. Mithin auch keine Kunst, wie es Herr Petersen unten befürchtet. Für die Katagorien Kunst und Antiqitäten sowie Sammeln und Seltenes ist grundsätzlich ersteinmal KEIN Produktkatalog geplant. Wenn es hier überhaupt jemals zu Katalogaufnahmen kommen sollte, beträfe dies wohl nur häufige Mehrfachartikel, mithin also vermutlich nur sehr grosse Anbieter mit immer wiederkehrenden Grafiken wie z.B. edition-f. Und selbst dann auch nur in Einzelfällen. eBay hat weiterhin KEINERLEI Absicht irgendwelche Templates, schmückende oder sonstig marginale Abbildungen in die Regelung einzubeziehen. Nochmals: es geht nur um einen PRODUKTKATALOG nicht um die Schaffung eines generellen Bilderstocks zur allgemeinen Verfügung. eBay wird auch keine Fotos aufnehmen, die Dekorationselemente enthalten, wie z.B. Obst als Deko in einer angebotenen Schale oder ein Einrichtungsbeispiel bei einem Möbel etc. eBay sucht nach möglichst nüchternen Produktdarstellungen und braucht diese - nochmals: - i.d.R. nur einmal! Für beispielsweise Antiquitäten, Gemälde, gebrauchte Kleidung u.v.m. wäre ein Produktkatalog gänzlich unsinnig. Wenn Ihr Foto also NICHT für eBays Produktkatalog ausgewählt wird, ändert sich zumindest in der Praxis nichts. Ihre Bilder verschwinden nach einiger Zeit wieder aus der generellen Artikeldatenbank und den Suchergebnissen. Sollten Sie trotzdem nun auf fremden Websites oder in fremden Angeboten Verwendung finden, ist daran nicht eBays Produktkatalog schuld, sondern der konkrete Bilderdieb selbst. Der Produktkatalog lizensiert auch NICHT die Frendverwendung von Bildern an Dritte, die garnicht in ihm enthalten sind.
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Bilderrechte von Dagmar Schneider, 26.01.2018, 08:50 Uhr
Also kurze Frage wenn ich meine Bilder alle selber Fotografiere und diese rechte abtrete bei Ebay kann mir soweit nicht weiteres passieren oder?? Weil ich laut Ebay ansonsten Aberkennung meines Status als „Verkäufer mit Top-Bewertung“ Vorläufige Sperrung des Nutzerkontos Endgültige... » Weiterlesen
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Digitale Fotografien von Digitale Fotografien, 13.12.2017, 10:00 Uhr
Das ist doch ein Witz was eBay macht: Sehr geehrter Herr XY, vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf die Bilderrechte. Bitte senden Sie uns einen Nachweis des Herstellers oder der Marke, das es Ihnen untersagt ist, eBay die nötigen Bilderrechte einzuräumen. Benutzen Sie dafür folgende... » Weiterlesen
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Wir werden zur Not unser ebay Angebot einstellen von Daniel Schaaf, 12.12.2017, 09:07 Uhr
Wir haben ebay mitgeteilt, dass wir die Lizenz nicht erteilen werden. Wir hatten in der Vergangenheit sowieso schon Probleme mit unseriösen Verkäufern unserer Produkte (chinesische Anbieter oder Briefkastenfirmen im Ausland), die unsere Produkte irgenwie erworben haben, widerrechtlich unsere... » Weiterlesen
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Markenlogos - ebay Zwangslizensierung von V. Prell, 08.12.2017, 10:25 Uhr
Es bleibt auch noch die Frage ob auf eigenen Fotos das Etikett einer Markenfirma ersichtlich sein darf. Z.B. Etiketten, Anhängr oder Verpackungen von Disney, Lego usw. Wenn ebay die Rechte am Bild und an Designs und Logos erzwingt übertrage ich dann mit dem selbstgemachten Foto auf dem ein... » Weiterlesen
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POSITIVE NACHRICHTEN von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs), 30.11.2017, 16:40 Uhr
Nachdem wir uns alle die Finger wund geschrieben haben und hitzige Diskussionen entfacht sind, endlich heute kurz vor Beginn der schönen Adventszeit ein GESCHENK von eBay !!!! Newsletter von heute, 30. November: Wasserzeichen auf den Artikelbildern vorerst geduldet und schon vor einiger Zeit eine... » Weiterlesen
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Jahres Shop abo von Rainer Held, 25.11.2017, 21:51 Uhr
werden meine Artikel gesperrt trotzdem ich ein abo habe, wenn ich den neuen AGB nicht zustimme. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht ?
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Rechte als Marken-und Patentinhaber von Gartenfreund, 07.11.2017, 14:11 Uhr
Wir wollen ebay als Verkaufskanal für 2.Wahl, Rückläufer und gebrauchte Ware nutzen. Für diese Ware sind wir sowohl Markeninhaber als auch "noch nicht Patentinhaber" (DE und EU-Patent pending), Inhaber Designmuster DE, und alleiniger Hersteller (wir lassen in DE fertigen). Hier habe ich ein... » Weiterlesen
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Herr von Dietrich, 06.11.2017, 16:24 Uhr
Selbst wenn meine Bilder von Ebay nicht für den Katalog genutzt werden, so bin ich dennoch gezwungen meine Bilder ohne Wasserzeichen zur Verfügung zu stellen. Wer hindert denn meinen Konkurrenten daran, nun einfach meine Bilder zu verwenden? Oder umgekehrt, was hindert mich daran, auf die Bilder... » Weiterlesen
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NUR Produktbilder ???? von Sandra von Dreele (Monique Ann Marquez Designs), 25.10.2017, 10:48 Uhr
Wenn es sich "NUR" um nüchterne Produktbilder handelt, warum sind im Ausnahmeantrag folgende Artikel in ENGLISCH aufgelistet ? Webdesigns Elements| Digital Designs| Digital Addiotions| Digital Audio| Digital Decor| digital IMAGE| Digital Products International| Digital... » Weiterlesen
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Zum Kommentar von Herrn Petersen von Camaleonte, 24.10.2017, 01:18 Uhr
Ich schlage vor, wir warten einmal ab, wie eBay sich bis zur Einführung der Zwangslizensierung im Februar 2018 bezüglich der Kategorien Kunst und Antiquitäten sowie Sammeln und Seltenes (und ggf. weiterer Gebrauchtartikel) positionieren wird. Ich könnte mir vorstellen, dass bestimmte Kategorien in... » Weiterlesen
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