Verpackungsgesetz: Hinweispflichten ("EINWEG", "MEHRWEG") bei pfandpflichtigen Einweg - und Mehrweggetränkeverpackungen
Das Verpackungsgesetz sieht Hinweispflichten für pfandpflichtige Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen vor. Diese sind auch von Online-Händlern, die entsprechende Verpackungen über das Internet an Endverbraucher vertreiben, zwingend online umzusetzen. Hierzu unser Beitrag.