Artikel zum Thema „Widerrufsbelehrung, Agb“

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Jetzt aber schnell: Nutzen Sie schon neue AGB und die Widerrufsbelehrung 2014? Oder: Wann schlagen die ersten Abmahnungen nach neuem Verbraucherrecht auf?

Der vergangene Freitag war der Alptraum vieler Onlinehändler: Am 13.06.2014, 0 Uhr galt es, den Internetauftritt fit für die gesetzlichen Neuerungen der Verbraucherrechterichtlinie zu machen. Trotz Vorbereitung und „Nachtschicht“ blieb der Erfolg mancherorts aus: Technische Probleme bei den großen Plattformen eBay.de und Amazon.de machten eine nahtlose Umstellung in einigen Fällen unmöglich. Die große Frage nun: Droht deswegen eine kostspielige Abmahnung?

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Ab dem 13.06.2014: Wer trägt das Risiko von Beschädigungen und Verlust bei der Rücksendung von Waren nach dem Widerruf?

Geht nach dem Widerruf eines Verbrauchers bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer etwas schief, etwa weil die Ware beschädigt wird oder verloren geht, stellt sich die Frage: wer trägt den Schaden? Muss der Verbraucher Wertersatz zahlen oder hat am Ende der Händler den Schaden? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften zur Gefahrtragung nach altem und neuem Verbraucherwiderrufsrecht.

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Verkauf digitaler Inhalte gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie: IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung an

Sie bieten als Unternehmer den Verkauf digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden (z.B. Download von Software, Videos oder Musik), an und möchten sichergehen, ab dem 13.06.2014 diesbezüglich eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zu verwenden? Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen gerne eine für die Lieferung solcher digitaler Inhalte zugeschnittene und somit an die neue gesetzliche Lage ab dem 13.06.2014 angepasste Widerrufsbelehrung sowie entsprechende AGB zur Verfügung.

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Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerrufsrecht für den Fernabsatz digitaler Inhalte

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherwiderrufsrechts zum 13.06.2014 wird nicht nur das Widerrufsrecht in Bezug auf körperliche Waren sondern auch das Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte, die nicht dauerhaft auf einem Datenträger verkörpert sind, neu geregelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für letztere soll fortan nur bei Einhaltung spezifischer Anforderungen durch den Unternehmer möglich sein. Zusätzlich hat der Gesetzgeber für den Fernabsatz digitaler Inhalte nunmehr spezifische Informationspflichten eingeführt, die den Verbraucher über deren Funktionsweise und deren Anwendungsmöglichkeiten aufklären sollen.

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Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay – Was kommt auf eBay-Händler zu?

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

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Onlinehandel in Polen: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie 2011/83

Polen ist unter den osteuropäischen Staaten der EU bei weitem der bevölkerungsreichste und wirtschaftlich wichtigste Markt für Onlinehandel, den deutsche Onlinehändler nicht vernachlässigen sollten.

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Onlinehandel in Österreich: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie in österreichisches Gesetz

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechtelinie 2011/83/EU in nationales Recht kann auch in Österreich (wie in Deutschland) die umgesetzte Verbraucherrechtelinie mit dem 13.6.2014 in Kraft treten. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Mandanten über die wesentlichen Neuerungen dieser Richtlinie insbesondere zum Widerrufsrecht für das deutsche Fernabsatzrecht bereits umfassend informiert. Der deutsche Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreibt, muss sich daher ab 13.6.2014 auf die neue österreichische Rechtslage einstellen.

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Onlinehandel in Dänemark: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch dänisches Gesetz

Dänemark ist eines der EU-Staaten, in denen der Onlinehandel sehr stark verbreitet ist. Als Nachbarstaat Deutschland sollte dieser Markt von deutschen Onlinehändlern nicht vernachlässigt werden.

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Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz

Italien bleibt für Deutschland, insbesondere für Süddeutschland eines der wichtigsten Wirtschaftspartner in Europa. Auch in Italien gewinnt der Onlinehandel zunehmend an Bedeutung und stellt einen Markt dar, der für den deutschen Onlinehändler immer attraktiver wird. Die fortschreitende Harmonisierung des EU-Gemeinschaftsrechts (auch wenn viele nationale Besonderheiten bleiben) erleichtert den Zugang zu diesem Markt.

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Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz

Trotz oder gerade wegen der Wirtschaftskrise gewinnt der Onlinehandel in Spanien immer mehr an Bedeutung. Deutsche Onlinehändler sollten sich diesen Markt nicht entgehen lassen, dessen Zugang durch ein gemeinschaftliches E-Commerce Recht erleichtert wird.

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Onlinehandel in den Niederlanden: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch niederländisches Gesetz

Die Niederlande sind einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschland. In Deutschland und den Niederlanden spielt der Onlinehandel eine immer größere Rolle. Die Niederlande sind EU-Mitgliedsstaat. Das europäische E-Commerce Gemeinschaftsrecht erleichtert für deutsche Onlinehändler den Zugang zum niederländischen Markt.

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Rücksendekosten im Widerrufsfall bei nicht paketversandfähiger Ware nach neuem Verbraucherrecht

Ein Grund, warum sich viele Händler auf die Umsetzung des neuen Verbraucherrechts durch die Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht gefreut haben, ist der Umstand, dass künftig grundsätzlich der Verbraucher im Widerrufsfalle die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Nach bisherigem und noch bis zum 12.06.2014 gültigen Recht ist es genau umgekehrt. Dieser unternehmerfreundliche Grundsatz der neuen Rechtslage ab dem 13.06.2014 hat jedoch einen gewaltigen Haken, zumindest für solche Händler, die (auch) nicht paketversandfähige Waren im Sortiment haben.

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AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei – bis zum 18.05.2014 buchen, 1 Monat geschenkt!

Der Termin zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 rückt immer näher und noch immer gibt es zahlreiche Online-Händler, die nicht wissen, wie sie den neuen gesetzlichen Anforderungen Herr werden können, ohne hierfür tief in die Tasche greifen zu müssen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen hierfür mit ihrem AGB-Pflegeservice einen kostengünstigen Lösungsansatz – und schenkt Ihnen bei einer Registrierung bis zum 18.05.2014 sogar noch einen Monat Pflegeservice.

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Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?

Ab dem 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, dieses wird für eine erhebliche Zahl an Veränderungen für Online-Händler mit sich bringen! Es werden ab diesem Tag neue Regelungen für den Bereich des E-Commerce gelten, neben einem neuen Widerrufsrecht und einem neuen Widerrufsformular, wurden auch die vom Online-Händler mitzuteilenden Informationspflichten vom Gesetzgeber erweitert. Was aber hat der Online-Händler alles zu tun? Lesen Sie hier die unerlässliche Check-Liste der IT-Recht Kanzlei, damit Sie optimal zur Gesetzesänderung am 13.06.2014 vorbereitet sind!

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Rechtssicher auch ab dem 13.06.2014: Dynamische Widerrufsbelehrung macht keinen Sinn!

Am 13.06.2014 tritt die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft – und aus juristischer Sicht wird kein Stein auf dem anderen bleiben. Insbesondere bei der Widerrufsbelehrung werden Onlinehändler sich entscheiden müssen: Entweder sie lassen sich auf das höchst komplexe Spiel mit der dynamischen Widerrufsbelehrung ein und formulieren für jede einzelne Transaktion einen individuellen Text, oder sie beschaffen sich eine rechtssicher formulierte, statische Belehrung.

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Für Magento-Shops: AGB-Dienst + Schnittstelle ab 9,90 Euro / Monat

Die IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort Magento-Kunden, die einen eigenen Online-Shop betreiben, eine AGB-Schnittstelle an, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Magento-Shop integriert werden. Der Zugriff erfolgt über unser bewährtes Mandantenportal. Einfacher geht’s wirklich nicht – und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen: Sie erhalten unsere AGB für Magento-Shops schon für 9,90 Euro (zzgl. Mwst.) / Monat.

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AGB für Shops bei plentymarkets: monatlich nur 9,90 €, inkl. Updates - natürlich monatlich kündbar

Die IT-Recht Kanzlei bietet Plentymarkets-Kunden, die einen eigenen Online-Shop betreiben, eine AGB-Schnittstelle an, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Plentymarkets-Shop integriert werden. Der Zugriff erfolgt über unser bewährtes Mandantenportal. Einfacher geht’s wirklich nicht – und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen: Sie erhalten unsere AGB für Plentymarkets-Shops schon für 9,90 Euro (zzgl. Mwst.) / Monat.

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Neues Fernabsatzrecht in Frankreich: Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in französisches Recht

Frankreich hat jetzt am 18.3.2014 verspätet die EU- Verbraucherrechtelinie in nationales Recht umgesetzt (Loi du mars 2014 relative à la consommation). Damit kann auch in Frankreich das nationale Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 ab 14.6.2014 zur Anwendung kommen. Der deutsche Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen in Frankreich vertreibt, sollte sich auf die neuen Regeln des Fernabsatzrechts in Frankreich einrichten. Die IT-Recht Kanzlei wird ihren Mandanten rechtzeitig aktualisierte AGB für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich anbieten.

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Besonderheiten bei Verträgen per Brief, E-Mail oder Telefon

Viele Händler bieten auch Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail, Post oder Printkatalog an. Aber Vorsicht: Hier gelten besondere Anforderungen an die Informationspflichten.

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Für modified eCommerce Shops - AGB-Dienst + Schnittstelle ab 8,90 Euro / Monat

Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, welche die modified eCommerce Shopsoftware nutzen, also einen eigenen Modified eCommerce Online-Shop betreiben, eine AGB-Schnittstelle an, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den modified-Commerrce-Shop integriert werden. Der Zugriff erfolgt über unser bewährtes Mandantenportal. Einfacher geht’s wirklich nicht – und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen: Sie erhalten unsere AGB schon für 8,90 Euro / Monat.

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