Artikel zum Thema „Widerrufsbelehrung, Agb“

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Shopware 5: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt das Online-Shopsystem Shopware 5 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Shopware 5 Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei Shopware 5 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!

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LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an identische, mit unterschiedlicher GTIN versehene Produkte auf Amazon ist nicht wettbewerbswidrig

Die Möglichkeit sich an bestehende Angebote auf der Plattform Amazon „anzuhängen“ bereitet zahlreichen Online-Händlern Kopfzerbrechen. Dabei handelt es sich um ein verbraucherfreundliches Prinzip, welches viele Vorteile mit sich bringen kann. Dennoch wirft diese Möglichkeit des „Anhängens“ eine Vielzahl an rechtlichen Fragen auf. Ob das „Anhängen“ im Falle des Vorliegens identischer Produkte, welche allerdings verschiedene GTIN (Global Trade Item Number) besitzen und unterschiedlich verpackt sind, wettbewerbswidrig ist, hatte erst das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.04.2015 (Az.: 2a O 243/14) zu beurteilen. Lesen Sie mehr:

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FBA-Versand bei Amazon: Haftung des Händlers bei Fehlern beim Versand von FSK-/ USK-18 Medien

Beim Versand von nicht jugendfreien Filmen oder Computerspielen ist durch besondere Maßnahmen sicherzustellen, dass die Identität und die Volljährigkeit des Empfängers geprüft werden. Wie aber kann ein Online-Händler dieser Verpflichtung nachkommen? Und was passiert, wenn der Online-Händler alles seinerseits Mögliche getan hat, lediglich das ausführende Transportunternehmen einen Fehler begeht, muss der Online-Händler hierfür haften? Diese Fragen beantwortet unser Beitrag zur Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14).

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AGB für die Plattform Mädchenflohmarkt: bereits für monatlich 6,90 Euro

Der Second-Hand-Markplatz Mädchenflohmarkt.de für Frauenmode hat sich auf den Online-Verkauf von hochwertiger, gebrauchter Kleidung und Accessoires spezialisiert. Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern für dieses Onlineportal angepasste Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) an.

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Günstig AGB über die IT-Recht Kanzlei beziehen - schon ab 5,90 monatlich

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices kostengünstige Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehhrung, Datenschutzerklärung) für den Verkauf von Waren und/oder digitalen Inhalten im elektronischen Geschäftsverkehr an. Dabei sind die Texte immer auf den jeweiligen Online-Vertriebskanal zugeschnitten.

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Etsy-Rechtstexte händisch rechtssicher einbinden

Die Plattform „Etsy.com“ ist in den letzten Jahren zu einem der größten E-Commerce-Portale für Handgemachtes und Künstlerbedarf angewachsen. Viele Online-Händler nutzen die Plattform, um ihre Produkte über etwaig bestehende eigene Shops hinaus einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Die IT-Recht Kanzlei beschreibt in ihrem komplett überarbeiteten Leitfaden, wie man bei Etsy abmahnsicher die Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Impressum) hinterlegen kann - selbstverständlich unter Berücksichtigung der geltenden Etsy-Besonderheiten.

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PrestaShop-Präsenzen absichern: Mit der neuen AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shoposystem PrestaShop - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihre Präsenz bei PrestaShop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre PrestaShop-Präsenz auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!

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Französischer Marktplatz www.rueducommerce.fr: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über www.rueducommerce.fr Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über Rue du Commerce lohnt sich: www.rueducommerce.fr ist eine der führenden Handelsplattformen in Frankreich und hat eBay.fr mittlerweile überholt.

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Französischer Marktplatz PriceMinister.com: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über PriceMinister.com Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über PriceMinister.com lohnt sich: PriceMinister ist eine der führenden Handelsplattformen in Frankreich und hat eBay.fr mittlerweile überholt.

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Fragen aus der Praxis zur Widerrufsbelehrung 2014 - Teil 10 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Neben den im Rahmen der Serie bereits beantworteten Fragen hat die Einführung des neuen Verbraucherwiderrufsrechts eine Reihe einzelner weiterer Fragen aufgeworfen, die zum Abschluss ebenfalls beantwortet werden sollen. Darunter sind etwa Fragen zu Beschädigungen der Ware beim Transport, den Folgen eines verspäteten Widerrufs oder Problemen rund um die Packstation. Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag beleuchtet.

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Das Plugin WooCommerce: ab sofort kompatibel mit AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

WooCommerce ist ein freies Plug-in für WordPress, welches das Content-Management-System um die Funktionalität eines Onlineshops ergänzt. Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Plugin WooCommerce - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Wordpress-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre Wordpress-Präsenz auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!

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Wordpress-Shops absichern: Mit dem Plugin wpShopGermany und der neuen AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Mit dem Shop-Plugin wpShopGermany lässt sich die Blog-Software Wordpress um eine Verkaufsfunktion für Download- und Stückartikel erweitern. Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Plugin wpShopGermany - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Wordpress-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre Wordpress-Präsenz auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!

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Französischer Marktplatz Cdiscount.com: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über Cdiscount.com Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über Cdiscount.com lohnt sich, hat doch diese Plattform in Frankreich sehr schnell an Popularität gewonnen und ist Marktführer vor Amazon.fr und eBay.fr.

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OLG Düsseldorf: Händler kann Abholung nach Widerruf regeln

Über einen kuriosen Fall, dessen gerichtliche Beurteilung sowohl eine Subsumption unter die alten als auch unter die reformierten Widerrufsvorschriften erforderte, entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 13.11.2014 (Az. I-15 U 46/14) und kam zu dem Ergebnis, dass die Beschränkung der Rücksendemöglichkeit des Verbrauchers auf eine Abholung des Händlers im Widerrufsfall zwar nach alter Rechtslage unzulässig, nach neuer Rechtslage aber nicht zu beanstanden sei. Seit der Änderung wirke sie sich nämlich lediglich rechtlich vorteilhaft für den Verbraucher aus.

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Das Widerrufsrecht bei Verkäufen an Verbraucher im Ausland - Teil 9 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Verkäufe an Verbraucher in das EU- sowie in das Nicht-EU-Ausland sind selbst in heutiger Zeit noch mit größeren Schwierigkeiten verbunden als dies bei reinen Inlandsgeschäften der Fall ist. Einige rechtliche Hürden und praktische Probleme setzen Shop-Betreiber stets aufs Neue zu. Im folgenden Beitrag werden einige der Probleme vorgestellt und Lösungsansätze hierzu präsentiert.

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Verkauf von Schmuck: Abmahnungen vermeiden

Im Gegensatz zu vielen anderen Konsumgütern ist der Verkauf von Schmuck in Europa nicht einheitlich geregelt, sondern unterliegt unterschiedlichen Vorschriften zur Produktsicherheit, zum Verbraucherschutz und zu geistigen Eigentumsrechten. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Anforderungen für den rechtssicheren Verkauf und die Werbung von Schmuck.

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OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon.de übertragen Amazon-Händler, durch das Hochladen eines Produktfotos auf die Verkaufsplattform, ihre Nutzungsrechte an Amazon. Folglich stehen Amazon die Bilder seiner Händler zur freien Verfügung. Ob diese Rechteübertragungsklausel des Online-Versandhändlers tatsächlich wirksam ist, hatte das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 entschieden (Az. 6 U 51/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung:

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LG Arnsberg: Haftung des Marketplace-Händlers bei irreführendem Produktfoto auf Amazon

Beim Internetkauf erthält der Verbraucher neben der Artikelbeschreibung vor allem durch das Produktbild die wesentlichen Informationen zum Produkt mitgeteilt. Weichen diese Informationen auf dem Produktbild von der Beschreibung des Lieferumfangs bzw. des tatsächlichen Lieferumfangs ab, kann es zu einer Irreführung des Verbrauchers nach § 5 UWG kommen. Ob ein Marketplace-Händler allerdings auch dann für eine solche Irreführung haftet, wenn ein irreführendes Produktbild von Amazon selbst stammt, hatte das LG Arnsberg mit seinem Urteil vom 05.03.2015 (Az. I – 8 O 10/15) zu entscheiden gehabt.

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Die Erstattung der Versandkosten zum Zweiten - Teil 5 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Zu Zeiten des alten Verbraucherwiderrufsrechts waren die Kosten für den Hin- und Rückversand der Waren ein intensiv diskutiertes Thema und zudem Gegenstand einiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Nach dem neuen Widerrufsrecht muss weiterhin zwischen den Kosten für die Hinsendung und den Kosten für die Rücksendung der Waren unterschieden werden. Allerdings räumt das Gesetz nun dem Händler die Möglichkeit ein, die Kosten für die Rücksendung vertraglich dem Verbraucher aufzuerlegen. Anknüpfend an die Fragen und Antworten aus dem letzten Beitrag der Serie werden nun die weiteren, bislang noch offen gebliebenen Fragen beantwortet.

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Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?

Nach Berichten unserer Mandanten bekommen Händler, die über Amazon.de verkaufen vom dortigen Verkäuferservice öfter zu hören, dass es nicht notwendig sei, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Dieser Hinweis ist falsch und führt leider schnell in die Abmahnfalle.

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