Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Rechtssicher auch ab dem 13.06.2014: Dynamische Widerrufsbelehrung macht keinen Sinn!

02.05.2014, 11:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Rechtssicher auch ab dem 13.06.2014: Dynamische Widerrufsbelehrung macht keinen Sinn!

Am 13.06.2014 tritt die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft – und aus juristischer Sicht wird kein Stein auf dem anderen bleiben. Insbesondere bei der Widerrufsbelehrung werden Onlinehändler sich entscheiden müssen: Entweder sie lassen sich auf das höchst komplexe Spiel mit der dynamischen Widerrufsbelehrung ein und formulieren für jede einzelne Transaktion einen individuellen Text, oder sie beschaffen sich eine rechtssicher formulierte, statische Belehrung.

Der 13.06.2014 rückt mit großen Schritten näher und sorgt für Unwohlsein bei den Händlern, da dieses Datum die größte Umstellung seit dem Bestehen der Verbraucherschutzvorschriften im Fernabsatz bedeutet. Beispielsweise ist die künftig zu erteilende Widerrufsbelehrung unsagbar komplex, da sie – anders als bisher – eindeutig und individuell auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss.

Konstellationen, in denen Händler künftig mit einer einheitlichen Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster arbeiten können, dürften absolute Ausnahmefälle bleiben: Voraussetzung wäre, dass das Sortiment des Händlers von Haus aus sehr eingeschränkt ist (ausschließlich so kleine bzw. leichte Waren, die unabhängig von Bestellmenge und Verfügbarkeit immer vollständig in einer einzigen Sendung geliefert werden können) bzw. dass der Händler bereit ist, zugunsten der Einheitlichkeit der Widerrufsbelehrung erhebliche Einschnitte an seinem Sortiment (z.B. keine Speditionsware) oder seinen Rechten (z.B. freiwillige Tragung aller Rücksendekosten) hinzunehmen.

Diese Beschneidung des Sortiments bzw. der Händlerrechte kann jedoch nicht die Lösung des Problems sein, da hierdurch der Wachstumsmarkt eCommerce erheblich in seiner Entfaltung behindert würde. Andererseits dürfte die Alternative – die dynamische Widerrufsbelehrung – in der Praxis unmöglich umzusetzen sein: Diese Belehrung müsste in Echtzeit, während des Bestellvorgangs, noch vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher individualisiert werden. Dabei setzt das neue gesetzliche Muster sowohl hinsichtlich der Information über den Beginn der Widerrufsfrist als auch hinsichtlich der Information über die Höhe der Rücksendekosten bei nicht paketversandfähigen Waren gleich zwei Anknüpfungspunkte, bei denen je nach Vertrags- und Versandart zwischen den unterschiedlichsten Textbausteinen gewählt werden müsste. Aus der Vielzahl der bestehenden Möglichkeiten müsste bei jeder einzelnen Bestellung sofort die richtige Kombination gewählt und dem Verbraucher zur Anzeige gebracht werden, will man die Anforderungen des gesetzlichen Musters einhalten.

Die gute Nachricht: Die IT-Recht Kanzlei wird ihren Mandanten – trotz der dargestellten Komplexität der Widerrufsbelehrung 2014 – ermöglichen, auch ab dem 13.06.2014 beim Verkauf von Waren im Fernabsatz rechtssicher mit einer einheitlichen, statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten. Und zwar nicht – wie viele andere – mit versteckten Haken, bspw. Auflagen, die in der Praxis nicht haltbar sind („Dieses Muster dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie immer alle bestellten Waren vollständig in einem Paket versenden“) oder unter wirtschaftlich ungünstigen Vorgaben („tragen Sie künftig die Kosten der Rücksendung immer selbst“) oder unter nicht praktikablen Einschränkungen des Sortiments („Dieses Muster gilt nicht für den Verkauf von nichtpaketversandfähigen Waren“).

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© freshidea - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
(21.03.2024, 14:24 Uhr)
Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
(13.03.2024, 08:19 Uhr)
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
(22.12.2023, 08:18 Uhr)
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
(12.12.2023, 07:30 Uhr)
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
(06.11.2023, 07:41 Uhr)
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
(13.06.2023, 11:40 Uhr)
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei