Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Der neue § 97 IV GWB sieht nun vor, dass Beschaffer für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer stellen können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Nachfolgend wird dargestellt, wie Umweltaspekte bei IT-Beschaffungen Berücksichtigung finden können.