Gefahrübergang beim Versand
FAQ – Kleines ABC zu Transportschäden bei Versandhandelsgeschäften (Update)
Der Online-Handel wächst und somit auch der Zeitdruck auf die Transportbranche. Dies kann dazu führen, dass auszuliefernde Waren nicht immer „mit Samthandschuhen angefasst“ werden und es zu Transportschäden kommt. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung bzw. den finanziellen Schaden, wenn ein Paket bzw. dessen Inhalt beschädigt ist? Können Händler die Verantwortlichkeiten schon im Vorfeld anders regeln, um nicht immer selbst für Schäden einstehen zu müssen? Da „Scherben“ vielleicht sprichwörtlich Glück bringen mögen, in der Realität aber für Verkäufer und Käufer zum ernsthaften Streitthema werden können, hat die IT-Recht Kanzlei einen Frage- und Antwortkatalog erstellt, der die wichtigsten Themen aus Händlersicht aufgreift.
9 min 10Unvollständige Lieferung – Fehlt(e) etwas im Paket?
Wer muss eigentlich Beweise liefern, wenn die Behauptung eines Käufers im Raum steht, in der Paketlieferung seien manche Artikel nicht enthalten? Muss der Käufer beweisen, dass die Lieferung unvollständig war? Oder muss der Händler als Verkäufer beweisen, dass das Paket genau den Inhalt hat(te), den es haben sollte? Und wie stellt man das überhaupt am besten an? Die IT-Recht Kanzlei erörtert das Problem und gibt Tipps.
7 min 7LG Hamm zum Versandhandel mit Wertsachen: Diebstahl der Ware auf dem Transportweg kann Händler von der Leistungspflicht entbinden
Trotz der Sondervorschriften zum Verbrauchsgüterkauf ist ein Händler nicht unbedingt zur erneuten Leistung verpflichtet, wenn die von ihm an einen Verbraucher übersandten Wertsachen während des Transports von einem unbekannten Dritten gestohlen werden. So entschied das OLG Hamm in einem aktuellen Urteil, in dem es um die Nachlieferung gestohlener Goldmünzen ging (OLG Hamm, Urt. v. 24.05.2011, Az. I-2 U 177/10).
4 minProbleme beim Versendungskauf: Transportversicherung und Verlust der Ware
Weicht der Verkäufer im „B2B-Geschäft“ (Unternehmer/Unternehmer) oder „C2C-Geschäft“ (Verbraucher/Verbraucher) von einer Vereinbarung mit dem Käufer ab, wonach die zu versendende Ware versichert werden soll und geht die Ware tatsächlich unter, so steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch zu. Fehlt eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, kann sich auch aufgrund des Wertes der Ware eine Versicherungspflicht ergeben.
3 min 1Rätsel um Gefahr und Schuld bei der Lieferung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann manchmal fast poetisch sein. So geht es beim Kauf und der Lieferung einer Sache um „Gefahr“ und „Schuld“. Gemeint ist hier der „Gefahrübergang“ und die Frage, wo der Leistungserfolg also der Leistungsort ist. Noch einfacher ausgedrückt. geht es um die Frage, wer haftet dafür, dass eine Ware beim Versand beschädigt wird oder verloren geht. Muss der Verkäufer eine neue Ware schicken oder muss der Käufer zahlen, obwohl er eine beschädigte oder gar keine Ware erhalten hat.
7 min 33Ihre Ansprechpartnerinnen
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