Urheberrechtliche Werke
Spielen, lernen, schützen: Der BGH zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein können.
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein können.
Wer App sagt muss auch zahlen: Zum Bildnutzungshonorar bei Applikationen
Die Expertenrunde der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) hat sich während einer Sondersitzung am letzten Freitag in Hamburg mit den Belangen von Bildanbietern und Bildnutzern bei der Honorierung der Bildnutzungen in Apps befasst.
Die Expertenrunde der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) hat sich während einer Sondersitzung am letzten Freitag in Hamburg mit den Belangen von Bildanbietern und Bildnutzern bei der Honorierung der Bildnutzungen in Apps befasst.
Ausgeknipst: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.
Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.
KG Berlin: Ein „Foto in einem Foto“ stellt eine Urheberrechtsverletzung dar
Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 15.06.2010 (Az. 5 U 35/08) entschieden, dass die Abbildung eines kleinen Fotos in einem anderen, großen Foto, Urheberrechte verletzen kann. Dies gilt nicht, wenn die Verwendung des kleinen Fotos von der Zitierfreiheit gem. § 51 UrhG gedeckt ist.
Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 15.06.2010 (Az. 5 U 35/08) entschieden, dass die Abbildung eines kleinen Fotos in einem anderen, großen Foto, Urheberrechte verletzen kann. Dies gilt nicht, wenn die Verwendung des kleinen Fotos von der Zitierfreiheit gem. § 51 UrhG gedeckt ist.
LG München: Mc Donalds Werbe-Jingle „Ich liebe es“ nicht urheberrechtlich geschützt
In einer aktuellen Entscheidung des Landgericht München I (Urteil vom 18.08.2010; Az. 21 O 177/09) wurde befunden, dass der Werbe-Jingle "Ich liebe es" der Schnell-Restaurantkette McDonalds kein urheberrechtlich geschütztes Werk i.S.d. § 2 UhrG darstellt.
In einer aktuellen Entscheidung des Landgericht München I (Urteil vom 18.08.2010; Az. 21 O 177/09) wurde befunden, dass der Werbe-Jingle "Ich liebe es" der Schnell-Restaurantkette McDonalds kein urheberrechtlich geschütztes Werk i.S.d. § 2 UhrG darstellt.
Schlechte Zeiten für Plagiatoren: AGB oft urheberrechtlich geschützt
Die IT-Recht-Kanzlei investiert viel Zeit und viel Know-how in die Perfektionierung der von ihr herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren ständige Anpassung an geänderte Rechtsprechung.
Die IT-Recht-Kanzlei investiert viel Zeit und viel Know-how in die Perfektionierung der von ihr herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren ständige Anpassung an geänderte Rechtsprechung.
„weiblich, ledig, jung sucht …
...großen behaarten Schmusekater“. Verdient so etwas den Schutz des Urheberrechts im Land der Dichter, Denker und Urheber? Mit der Frage der Schutzfähigkeit von Heiratsannoncen (übrigens nicht der obigen) befasst sich ein kürzlich verkündetes Urteil des Landgerichts München I.
...großen behaarten Schmusekater“. Verdient so etwas den Schutz des Urheberrechts im Land der Dichter, Denker und Urheber? Mit der Frage der Schutzfähigkeit von Heiratsannoncen (übrigens nicht der obigen) befasst sich ein kürzlich verkündetes Urteil des Landgerichts München I.
LG Stuttgart: Kein urheberrechtlicher Schutz eines Vertrages
Mit Beschluß vom 06.03.2008 (Az.: 17 O 68/08) hat das Landgericht Stuttgart die Urheberschutzfähigkeit eines Mustervertrages zur Vermittlung von Pflegekräften abgelehnt.
Mit Beschluß vom 06.03.2008 (Az.: 17 O 68/08) hat das Landgericht Stuttgart die Urheberschutzfähigkeit eines Mustervertrages zur Vermittlung von Pflegekräften abgelehnt.
Urheberrechtlicher Schutz von Aktfotos
Nachdem das Landgericht Köln (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06) bereits zu der Nutzung von Bewerbungsfotos auf Internetseiten entschieden hat, dass eine derartige Veröffentlichung nicht ohne eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Fotografen zulässig ist, hat es nun in einen ähnlichen Fall den urheberrechtlichen Schutz von Fotos im Internet bestätigt. (LG Köln, Beschluss vom 09.04.2008, Az.: 28 O 690/07)
Nachdem das Landgericht Köln (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06) bereits zu der Nutzung von Bewerbungsfotos auf Internetseiten entschieden hat, dass eine derartige Veröffentlichung nicht ohne eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Fotografen zulässig ist, hat es nun in einen ähnlichen Fall den urheberrechtlichen Schutz von Fotos im Internet bestätigt. (LG Köln, Beschluss vom 09.04.2008, Az.: 28 O 690/07)
Können auch Geschäftsbriefe einen urheberrechtlichen Schutz genießen?
Das Landgericht München I (Urteil vom 12.07.2006, Az. 21 O 22918/05) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auch Geschäftsbriefe als Schriftwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) urheberrechtlich schutzfähig sein können.
Das Landgericht München I (Urteil vom 12.07.2006, Az. 21 O 22918/05) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auch Geschäftsbriefe als Schriftwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) urheberrechtlich schutzfähig sein können.
Suchmaschinen-optimierte Internetseite genießt Urheberrechtsschutz
Das OLG Rostock entschied, dass eine Website immer dann auch urheberrechtlichen Schutz genießt, wenn sie suchmaschinenoptimiert wurde - also bei Angabe bestimmter plakativer Suchwörter in die in Deutschland weit verbreitete Suchmaschine "Google unter den ersten Suchergebnissen erscheint.
Das OLG Rostock entschied, dass eine Website immer dann auch urheberrechtlichen Schutz genießt, wenn sie suchmaschinenoptimiert wurde - also bei Angabe bestimmter plakativer Suchwörter in die in Deutschland weit verbreitete Suchmaschine "Google unter den ersten Suchergebnissen erscheint.
Weitere News zum Thema
- Darf man KI-generierte Bilder kommerziell für Produkte nutzen?
- OLG Hamm: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- Kein Urheberrecht an KI-generierten Inhalten?
- Strafloser Bilderklau: Sind computergenerierte Grafiken urheberrechtlich geschützt?
- Schöpfungshöhe: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Logos
Schnellsuche
Ihre Ansprechpartnerinnen
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © shockfactor.de - Fotolia.com · Bild 2) © Vadim Andrushchenko - Fotolia.com · Bild 3) © Vadim Andrushchenko - Fotolia.com · Bild 7) Uta Herbert / Pixelio · Bild 8) Claudia Hautumm / PIXELIO · Bild 9) inopia07 / PIXELIO · Bild 10) wrw / PIXELIO