Marken auf Amazon: Wenn die Abmahnung des Markeninhabers zum Rechtsmissbrauch führt
Das dürfte viele Markeninhaber interessieren, die auf der Handelsplattform Amazon verkaufen. Dort wird ja bekanntlich unterhalb der Artikelüberschrift eine „Marke“ angezeigt. Eine solche kann vom Erstersteller des Angebotes bei Generierung einer eigenen ASIN (Amazon Standard Identification Numbers) angegeben werden. Damit wurde in der Vergangenheit gerne versucht anhängende Mitbewerber markenrechtlich abzumahnen. Nun aber wurde es als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn ein Anbieter eine Marke einträgt, die entgegen den Richtlinien von Amazon nicht auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgedruckt ist und dann den anhängenden Verkäufer abmahnt. Dies hat zumindest das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung vom 26.03.2021, Az. 6 U 11/21 entschieden.