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Fauler Zauber mit Palo Santo, dem heiligem Holz

17.07.2008, 18:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Verena Eckert
Fauler Zauber mit Palo Santo, dem heiligem Holz

In fast schon regelmäßigen Abständen erreichen uns Anrufe von verwirrten eBay-Händlern, denen über das VeRi-Programm Angebote wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen gesperrt wurden. Sie hatten „Palo Santo“ angeboten, das Holz des im Volksmund unter diesem Namen bekannten Baumes.

Wörtlich übersetzt bedeutet der Ausdruck „heiliges Holz“, dieses gilt seit Jahrhunderten als Allheilmittel. In den beanstandeten eBay-Auktionen wurde es übrigens stets zum Räuchern angeboten.
Doch da hat die Firma Lynpha Vitale S.R.L. aus San Marino etwas dagegen. Sie hat sich „Palo Santo“ nämlich als europäische Marke, unter anderem für Streichhölzer und Lufterfrischer, schützen lassen. Und aus dieser Marke gehen sie nun gegen die Anbieter des heiligen Holzes vor.

Der Trick: Sie lassen die Angebote von anderen eBay-Händlern sperren, sprechen dann aber keine Abmahnung aus. Das reicht, um die Konkurrenz soweit in Schach zu halten, dass sie Palo Santo-Holz aus dem Sortiment nimmt. Da keine Abmahnung im Raum steht, wird aber auch von den Betroffenen in der Regel kein Anwalt beauftragt. Denn im Prozess könnte dann geprüft werden, ob die Gemeinschaftsmarke nicht vielleicht sogar nichtig ist.

Doch dazu müssten die Betroffenen die Initiative ergreifen. Das ist ihnen in der Regel jedoch zu teuer. Und so hat die Lynpha Vitale S.R.L. einen guten Weg gefunden, um mit sehr wenig Aufwand den Markt zu ihren Gunsten zu bereinigen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
S. Hofschleager / PIXELIO

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2 Kommentare

K
Kurt 28.11.2010, 12:40 Uhr
zu Palo Santo
Es wäre ja irgendwie mal interessant, sich den Markenname Tisch auf italienisch zu sichern.... dann könnte man ja (rein theoretisch) an besagte italienische Firma wenden.. und mal reinen ebensolchen zu machen.... wäre sicher auch spannend....

Ich meine: wenn man mal so weit runter geht, sich biologische Namen zu sichern nur um mit leider sehr schlechten Produkten zu punkten.,.., dann kann man nur hoffen, dass solche Firmen auch ihre Rechnung mal zu tragen haben... Denn das, ist nach meinem Dafürhalten unlauterer Wettbewerb....

In der Hoffnung, dass hier die Rechtssprechung mal endlich aufwacht und Gesetzte dagegen schreibt....


Kurt aus Österreich, der auch schon mal abgemahnt wurde wegen diesem leider unumgänglich so heißendem Holz.....
V
Vida Latina 23.11.2009, 17:45 Uhr
Palo Santo - Markenrechtsverletzug
Hallo,

wir betreiben seit einiger Zeit einen Webshop mit Produkten aus Peru. Demzufolge haben wir auch das bekannte Palo Santo Holz im Programm. Mit dem Webshop gibt es auch keine Probleme, da fast alle unsere Produkte in Handarbeit hergestellt werden bzw. unter dem entsprechenden Herstellernamen angeboten.

Um nun das Geschäft ein wenig anzukurbeln, haben wir Artikel auch bei Ebay eingestellt .. was dann folgte spare ich an dieser Stelle aus, das es ja in Ihrem Artikel bereits ausführlich behandelt wurde.

Der Witz ist allerdings, dass alle Nachweise an Ebay, dass man allgemein gültige Bezeichnungen wie "Tanne", "Buche" oder eben auch "Palo Santo" nicht schützen lassen kann (was da in Italien geschützt wurde ist nämlich nicht nachvollziehbar). Doch da die italienische Firma jedesmal "eidesstattlich" versichert, dass ein Markenrecht verletzt wird, erfolgt seitens Ebay die Löschung.

Wir würden nun gern den Spieß umdrehen und eine Unterlassung gegen die Lynpha Vitale SRL beantragen. Grundsätzlich besteht eine Rechtschutzversicherung um einen Anwalt damit zu beauftragen. Aber die wiederum nur, wenn ein unmittelbarer Anspruch GEGEN uns erhoben wird - was ja nicht der Fall ist.

Somit suchen wir jemand engagierten, der mit uns dieses leidige Thema endlich zu Ende bringt.

mfg
W. Erhart

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