Trustpilot und andere Bewertungsportale: Müssen Online-Händler unfreiwillige Listungen hinnehmen?
Unabhängige Online-Bewertungsportale wie Trustpilot dienen Verbrauchern als wesentliche Informationsquelle für Preis- und Leistungsvergleiche konkurrierender Anbieter. Sie tragen daher wesentlich zum aktiven Wettbewerb am Markt und zur Transparenz bei, können für Online-Händler je nach Ausfall der Bewertungen aber in gleichem Maße Fluch oder Segen sein. Berechtigterweise stellen sich Shopbetreiber insofern die Frage, ob Sie es rechtlich hinnehmen müssen, ohne ihr Einverständnis auf Trustpilot und sonstigen Bewertungsportalen gelistet zu sein. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.