OLG Celle: Pflicht zur Löschung von Links, wenn diese selbst einem Unterlassungsgebot unterfallen
Werden rechtswidrige Äußerungen im Internet verbreitet, droht schnell ein gerichtliches Unterlassungsgebot. Um eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen ein solches Unterlassungsgebot zu vermeiden, muss auf jeden Fall der ursprüngliche Beitrag entfernt werden. Nach dem OLG Celle kann aber auch dann noch ein Verstoß vorliegen, wenn eine vom Unterlassungsschuldner vorgenommene Verlinkung (auf den Beitrag) existiert und sich in diesem Link der Kern der zu unterlassenden Äußerung entnehmen lässt.