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IT-Vertragsrecht

BGH: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB  (betr. Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung) gilt nicht für B2B

BGH: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung) gilt nicht für B2B

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011 (C-65/09, C-87/09 – Gebr. Weber GmbH/Jürgen Wittmer; Ingrid Putz/Medianess Electronics GmbH) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ("Lieferung einer mangelfreien Sache") auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag (b2c) beschränkt ist und nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c) gilt.

Die mangelhaften Sommerreifen...

Die mangelhaften Sommerreifen...

Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (im vorliegenden Fall Sommerreifen) setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts.

Support, Service, Pflege, Wartung von Software – Praxistipps für die Vertragsgestaltung
24.07.2012, 16:05 Uhr | Software-Pflegeverträge

Support, Service, Pflege, Wartung von Software – Praxistipps für die Vertragsgestaltung

Mit der Anschaffung von Software ist es meist nicht getan. Denn ist die neue Software erst einmal in Betrieb genommen, sind oft weitere laufende Leistungen erforderlich. Doch was bekommt der Kunde für sein Geld, wenn von Support, Service, Pflege oder Wartung die Rede ist? Und: Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten? ...

Häufig verhandelte Klauseln in Standard-Softwareverträgen – eine Auswahl. Auf was sollten Anwender achten?!
20.07.2012, 11:21 Uhr | Software-Lizenzverträge

Häufig verhandelte Klauseln in Standard-Softwareverträgen – eine Auswahl. Auf was sollten Anwender achten?!

Die international aufgestellten Softwarehersteller folgen mit ihren Geschäfts- und Lizenzmodellen der Globalisierung der Märkte. Dies hat komplexe, unternehmensinterne Prozesse sowie die weltweite Standardisierung der Vertragsstrukturen und Vertragsinhalte für die Lizenzierung und Überlassung von Standardsoftwareprodukten zur Folge. Um sich ihre Flexibilität zu erhalten, werden beispielsweise die Kunden und Anwender der Software in einschlägigen Bestimmungen der Softwareverträge durch das Aufrufen von dort genannten Links, sog. URLs, durch „Self-Service“ aufgefordert, sich über die in den Verträgen referenzierten Dokumente, wie Programmdokumentationen und Richtlinien über die Erbringung von Supportleistungen, die Bestandteil der Softwarelizenzverträge sind, selbst kundig zu machen. Die Softwarehersteller berufen sich dabei auf ihre weltweit anwendbaren, einheitlichen (internen) Unternehmensrichtlinien, sog. Corporate Policies.

Datenschutz und Cloud Computing
31.10.2011, 07:20 Uhr | Cloud-Computing

Datenschutz und Cloud Computing

US-Behörden haben Zugriff auf Daten, die in einem Rechenzentrum in Europa gespeichert werden. Rechtssicherheit beim Cloud Computing nur bei Daten, die von europäischen Unternehmen auf dem Gebiet der Europäischen Union erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?

OLG Karlsruhe: Aufsspaltungsverbot von an Standardsoftware (Client-Server-Architektur) eingeräumten Nutzungsrechten.
29.08.2011, 08:09 Uhr | Kauf von Software

OLG Karlsruhe: Aufsspaltungsverbot von an Standardsoftware (Client-Server-Architektur) eingeräumten Nutzungsrechten.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, die bestimmt, dass der Ersterwerber die Software, die er nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat, einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software überlassen darf, wirksam ist.

EuGH: Verkäufer trägt die Kosten für den Aus- und Einbau von bereits verbauter, mangelhaft gelieferter Ware

EuGH: Verkäufer trägt die Kosten für den Aus- und Einbau von bereits verbauter, mangelhaft gelieferter Ware

Bislang ungeklärt war die Frage, ob der Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs (verschuldensunabhängig) die Kosten für den Ausbau der mangelhaft gelieferten Ware und zudem die Kosten für den Einbau einer mangelfreien Ware zahlen muss oder diese Zahlungsansprüche vom Verkäufer nur im Rahmen eines (verschuldensabhängigen) Schadensersatzanspruchs zu begleichen sind. Der EuGH hat mit seinen aktuellen Entscheidungen (Rechtssachen C 65/09 und C 87/09) für Klarheit gesorgt.

Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.

Kündigung eines Wartungsvertrages bei Abschaltung des Systems?
14.06.2011, 12:28 Uhr | Software-Pflegeverträge

Kündigung eines Wartungsvertrages bei Abschaltung des Systems?

Die praktisch immer wieder relevante Frage der außerordentlichen Kündigung eines Wartungs- bzw. Pflegevertrages bei Abschaltung des betroffenen Systems ist bislang in der Rechtsprechung nicht entschieden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vorzeitigen Kündigung eines DSL Vertrages (II ZR 57/10) vom 11. November 2010 könnte jedoch wertvolle Hinweise bieten.

Cloud Computing und Datenschutz - Eine Einführung
02.06.2011, 09:18 Uhr | Cloud-Computing

Cloud Computing und Datenschutz - Eine Einführung

Wissen Sie, von welchen Unternehmen und in welchen Ländern Ihre Daten in der Cloud („Wolke“) verarbeitet werden? Haben Sie Ihren Cloud-Anbieter, der Ihre Daten „in der Wolke verarbeitet“, unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig ausgewählt? Vergewissern Sie sich regelmäßig von der Einhaltung der beim Cloud-Anbieter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen?

BGH: Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

BGH: Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Tagen eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.

BGH: Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

BGH: Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen.

Wenn der Postmann nur einmal klingelt: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klausel zur Ersatzzustellung
11.03.2011, 17:43 Uhr | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn der Postmann nur einmal klingelt: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klausel zur Ersatzzustellung

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Ersatzzustellung durch Aushändigung von Briefen und Paketen an Hausbewohner und Nachbarn ermöglicht, ohne zugleich eine Benachrichtigung des Empfängers der Sendung vorzusehen, in einem am 2. März 2011 verkündeten Urteil als unwirksam angesehen.

Wolkenfreier Himmel beim Cloud Computing?– strenge Anforderungen an Datenschutz
13.01.2011, 17:50 Uhr | Cloud-Computing

Wolkenfreier Himmel beim Cloud Computing?– strenge Anforderungen an Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten. In vielen Fällen findet das BDSG auf den Trend Cloud Computing Anwendung. Lesen Sie heute, welchen Anforderungen das Cloud Computing in rechtlicher Hinsicht daher nach den Vorschriften des BDSG genügen muss.

Wolkenfreier Himmel beim Cloud Computing? – Die große Hürde Datenschutz
14.12.2010, 08:43 Uhr | Cloud-Computing

Wolkenfreier Himmel beim Cloud Computing? – Die große Hürde Datenschutz

Das Datenschutzrecht ist ein scharfes Schwert. Cloud Computing und das deutsche Datenschutzrecht vertragen sich kaum miteinander. Schuld daran ist die Natur das Cloud Computing, praktisch unkontrollierbar unzählige Server in der ganzen Welt zu nutzen. Lesen Sie heute, in welchen Fällen das deutsche Bundesdatenschutzgesetz überhaupt auf die Thematik „Cloud Computing“ Anwendung findet.

Wolkenfreier Himmel beim Cloud Computing? – Übersicht über die rechtlichen Hürden
08.12.2010, 08:27 Uhr | Cloud-Computing

Wolkenfreier Himmel beim Cloud Computing? – Übersicht über die rechtlichen Hürden

Das Thema Cloud Computing ist noch nicht in aller Munde, findet jedoch bereits im erweiterten Expertenkreis großen Anklang. Vielen ist klar: Dienstleistungen in diesem Bereich haben große Zukunfts- und Wachstumschancen. Allerdings müssen dabei wie bei vielen technischen Neuerungen einige rechtliche Hürden genommen werden.

OLG München bestätigt: Erstellung von Individual-Software = Werkvertrag
19.08.2010, 12:10 Uhr | Software-Erstellungsverträge

OLG München bestätigt: Erstellung von Individual-Software = Werkvertrag

Die IT-Recht-Kanzlei hat zugunsten eines von ihr vertreten IT-Unternehmens vor dem OLG München ein Urteil erstritten, in dem das OLG auch zu der vertragstypologischen Einordnung von Software-Erstellungsverträgen Stellung nimmt und dabei im Sinne des Werkvertragsrechts entscheidet (Urteil vom 23.12.2009, Az. 20 U 3515/09)…

AG München: Das vermeintliche Schnäppchen...

AG München: Das vermeintliche Schnäppchen...

Das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops stellt noch kein Angebot dar. Dieses liegt in der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden.

Kauf: beim Discounter...

Kauf: beim Discounter...

Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.

AG München: Zum Anspruchsgegner bei Vertragsrückabwicklung nach Kauf beim Discounter

AG München: Zum Anspruchsgegner bei Vertragsrückabwicklung nach Kauf beim Discounter

Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.

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