Bäumchen verwechsle dich: Zur Verwechslungsgefahr von "VION" und "vionade"
Die Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke "VION" legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke eines Konkurrenten ein. Dieser ließ eine Marke "Vionade" für ähnliche Warenklassen eintragen. Weil diese Marke ihrer eigenen zu ähnlich war und die Widersprechende eine Verwechslungsgefahr sah, versuchte sie, die Neueintragung zu verhindern. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte ihren Widerspruch jedoch vollständig ab. Das daraufhin angerufene Bundespatentgericht ließ den Widerspruch zumindest teilweise durchgreifen (Bundespatentgericht, Beschluss vom 6. Juni 2012, Aktenzeichen: 26 W (pat) 24/11).