Verwechslungsgefahr

Es sind doch nur Worte – der EuG zur Verwechslungsgefahr von Wort-/Bildmarken bei identischem Wortbestandteil

Das EuG bestätigt in seinem Urteil vom 19.01.2012 (Az. T-103/11), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine neu eingetragene Marke mit einer älteren Marke identisch ist, im Rahmen des Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 strenge Maßstäbe anzulegen sind. Zwischen zwei gleichlautenden Marken besteht daher keine Identität, wenn diese sich durch abweichende Schriftarten und Bildelemente in stilistischer und grafischer Hinsicht unterscheiden.

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It's cool, man... - zur Verwechslungsgefahr von „IGLO“ gegen „IGLOTEX“

Die Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke „IGLO“ legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke „IGLOTEX“ ein, welche sich für die Warengruppe Pizza und Piroggen registrierte. Da diese Waren, wie auch die Produktpalette der Widersprechenden, hauptsächlich tiefgefroren verkauft würden und sich beide Marken lediglich durch die letzte Silbe unterschieden, sei nach Ansicht der Widersprechenden von einer Verwechslungsgefahr auszugehen. Das Deutsche Patent- und Markenamt konnte jedoch keine relevante Markenähnlichkeit feststellen und lehnte den Widerspruch ab. Das daraufhin angerufene Bundespatentgericht sah die Sache anders und gab dem Widerspruch nun statt (Bundespatentgericht, Beschluss vom 15. Juni 2012, Aktenzeichen: 25 W (pat) 92/09).

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Bäumchen verwechsle dich: Zur Verwechslungsgefahr von "VION" und "vionade"

Die Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke "VION" legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke eines Konkurrenten ein. Dieser ließ eine Marke "Vionade" für ähnliche Warenklassen eintragen. Weil diese Marke ihrer eigenen zu ähnlich war und die Widersprechende eine Verwechslungsgefahr sah, versuchte sie, die Neueintragung zu verhindern. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte ihren Widerspruch jedoch vollständig ab. Das daraufhin angerufene Bundespatentgericht ließ den Widerspruch zumindest teilweise durchgreifen (Bundespatentgericht, Beschluss vom 6. Juni 2012, Aktenzeichen: 26 W (pat) 24/11).

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Quadratisch. Praktisch. Milka - Ritter SPORT unterliegt im Markenstreit

Das OLG Köln hat entschieden (Urteil vom 30.03.2012, Az. I ZR 23/10), dass die bekannten quadratischen Schokoladenverpackungen ("Ritter SPORT") auch von einem Fabrikanten , der für bunte Kühe auf seiner Schokolade bekannt ist ("Milka"), verwendet werden dürfen.

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In vino veritas: „BIOVERDE“ ungleich „Vinho Verde Portugal“

Das Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 17.02.2012, Az. 26 W (pat) 578/10), dass die deutsche Wortmarke „BIOVERDE“ nicht die international registrierte Wort-/Bildmarke „Vinho Verde Portugal“ verletzt.

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Bäumchen verwechsel dich - Zur Verrwechslungsgefahr im Markenrecht

Wann ist eine Marke verwechslungsähnlich? Das ist die knifflige Frage, die man sich stellen sollte, bevor beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Markenanmeldung eingereicht wird. Die Registrierung eines Zeichens wird dort zwar zunächst vorbehaltlos vorgenommen, sofern kein Eintragungshindernis besteht. Bei Vorliegen der sogenannten „Verwechslungsgefahr“ mit einer „älteren“ Marke, droht jedoch die Löschung der Neu-Marke - und dann war alles vergebens.

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Die Summe machts - zum Begriff der Verwechslungsgefahr bei Marken

Wann ist eine Marke verwechslungsähnlich? Das ist die knifflige Frage, die man sich stellen sollte, bevor man beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) eine Markenanmeldung einreicht. Die Eintragung eines angemeldeten Zeichens wird dort zwar zunächst ohne Prüfung auf Verletzung bereits eingetragener Marken vorgenommen. Bei Vorliegen der sogenannten „Verwechslungsgefahr“ mit einer „älteren“ Marke, kann deren Inhaber jedoch die Löschung der Marke bewirken.

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Engelsgleich? Zur Verwechslungsgefahr ähnlicher Wortmarke und Wortbildmarke

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass zwischen der Wort/Bildmarke „Angel-J Collection“ und der Wortmarke „Angel“ keine Verwechslungsgefahr bestehe (Beschluss vom 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10).

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Ganz nüchtern betrachtet: Kölsch verletzt nicht Markenrechte von Kölner Verlag

Das OLG Köln hat entschieden, dass trotz hochgradig ähnlicher Markenzeichen eine Verwechslungsgefahr wegen der unterschiedlichen eingetragenen Warenklassen zu verneinen ist (Urteil vom 08.04.2011, Az. 6 U 176/10).

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So nah und doch so fern: Der BGH zur Verwechslungsgefahr wegen Branchennähe

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 20.01.2011 (Az. I ZR 10/09) ausführlich mit der Frage befasst, wann zwischen zwei Marken Branchenähnlichkeit vorliegt und somit eine Verwechslungsgefahr im Raum steht.

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Spieglein,Spieglein: Verwechslungsgefahr bei wortidentischen Wort-/Bildmarken trotz Bildunterschied

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.01.2011, I ZR 31/09), dass bei zwei gleich klingenden Wort-/ Bildmarken Marken nur in seltenen Ausnahmefällen davon ausgegangen werden kann, dass keine Verwechslungsgefahr vorliegt – auch wenn sich die jeweiligen Bildbestandteile deutlich unterscheiden.

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Äpfel mit Birnen ? Keine Verwechslungsgefahr der Begriffe „Pferdeleckerli“ und „Pferdeäppel“ für Pralinen

Durchaus amüsant hat das OLG Hamm kürzlich begründet (Urteil 4.5.2011, Az. I-4 U 216/10), warum zwischen den Begriffen „Warendorfer Pferdeleckerli“ und „Warendorfer Pferdeäppel“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Leckerli gehen vorne rein, die Äppel kommen hinten raus, lautet die Quintessenz des Urteils. Das würden die Verbraucher absolut auseinanderhalten, ist der Senat überzeugt. Auch dann, wenn es um süße Trüffel geht.

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OLG München: „Viaguara“ verletzt Markenrechte von „Viagra“

Das OLG München (Urteil vom 17.06.2010, Az. 26 U 4083/09) hat entschieden, dass die Wortmarke „Viaguara“ mit der bekannten Marke VIAGRA hochgradig ähnlich ist. Die Benutzung der Marke „Viaguara“ stellt eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung gem. Art. 9 Abs. 1 Satz. 2 Ziffer c) GMV der bekannten Marke dar.

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BGH: Trotz gleichem Wortbestandteil keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“

Der BGH hat (Beschluss vom 03.04.2008; Az. I ZB 61/07) eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt und klar gestellt, dass zwischen den Markennamen „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“ keine Verwechslungsgefahr besteht, obwohl beide Marken den gleichen Wortbestandteil aufweisen. Denn der Bestandteil „Antiguo“ ist in beiden Markenzeichen nicht prägend.

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BPatG: Mittelbare Verwechslungsgefahr bei Marken einer Zeichenserie

Hat eine angegriffene Marke den gleichen Wortbestandteil, wie die Marken einer Zeichenserie, so wird sie vom Publikum so empfunden, als gehöre sie zu der Zeichenserie. Darin besteht die mittelbare Verwechslungsgefahr (Beschluss des Bundespatentgerichtes vom 07.04.2009, Az. 33 W (pat) 67/07).

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BGH: Keine Verwechslungsgefahr zwischen MIXI und KOHLERMIXI

Bei einer Wortmarke, die sich aus zwei Wortbestandteilen zusammensetzt, wird den jeweiligen Bestandteilen grundsätzlich keine kennzeichnende Stellung beigemessen. Etwas anderes ergibt sich dann, wenn besondere Umstände vorliegen, bei welchen das Publikum veranlasst ist, das Zeichen zergliedernd wahrzunehmen. Eine zergliedernde Wahrnehmung ist nicht gegeben, wenn ein dem Verkehr nicht bekannter Herstellername mit einer älteren nicht bekannten Marke zusammengefügt wird.

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