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WLAN

Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
10.06.2013, 07:59 Uhr | WLAN

Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network - „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden.

BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung
12.05.2010, 10:43 Uhr | WLAN

BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung
BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung

Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zum Thema Haftung des WLAN-Netz Betreibers ist da. Laut Pressemitteilung hat der BGH erwartungsgemäß eine Haftung des Anschlussinhabers wegen Verletzung seiner Prüfpflicht bejaht, sofern es sich um einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss handelt. Der Anschlussinhaber kann damit auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
08.07.2008, 18:25 Uhr | WLAN

Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat.

Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!
23.05.2008, 13:23 Uhr | WLAN

Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!
Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!

Das Nutzen eines ungesicherten WLAN ist rechtlich keineswegs unbedenklich. So hat das AG Wuppertal bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass derjenige, der sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), sich strafbar macht.

Haftung bei ungesichertem WLAN-Anschluss
19.02.2008, 11:56 Uhr | WLAN

Haftung bei ungesichertem WLAN-Anschluss
Haftung bei ungesichertem WLAN-Anschluss

Das OLG Düsseldorf hat am 27.12.2007 in einer Entscheidung die Grundsätze der Haftung beim Betreiben eines ungesicherten WLAN-Anschlusses präzisiert (Az. I-20 W 157/07). So muss der Betreiber - unabhängig davon, ob der WLAN-Anschluss nur privat genutzt oder der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird (etwa in einem Cafe) - zumindest diejenigen Mittel zur Sicherung des Netzes nutzen, die ihm Standardsoftware zur Verfügung stellt.

Strafrechtliche Aspekte beim Zugriff auf fremde WLAN-Netzwerke
19.01.2007 | WLAN

Strafrechtliche Aspekte beim Zugriff auf fremde WLAN-Netzwerke
Strafrechtliche Aspekte beim Zugriff auf fremde WLAN-Netzwerke

Immer häufiger wird die IT-Recht-Kanzlei mit Fällen konfrontiert, in denen drahtlose Computernetzwerke von Unbekannten missbraucht werden, um fremde Daten auszuspähen. Nicht selten bemerken die Betroffenen erst, dass ihre persönlichen Daten ausgespäht wurden, wenn sie unverhofft eine Ware geliefert bekommen, die sie überhaupt nicht bestellt hatten oder (wie bereits von der IT-Recht-Kanzlei berichtet) wenn ihnen ein anwaltliches Schreiben ins Haus flattert, in dem ihnen ein urheberrechtlicher Verstoß vorgeworfen wird.

Einsatz von WLAN bei Unternehmen; ein rechtlicher Erkundungsgang
09.01.2007 | WLAN

Einsatz von WLAN bei Unternehmen; ein rechtlicher Erkundungsgang
Einsatz von WLAN bei Unternehmen; ein rechtlicher Erkundungsgang

Wireless LAN (Wireless Local Area Network – drahtloses Netzwerk; abgekürzt WLAN), ist für Unternehmen überaus attraktiv - bietet diese Art der Kommunikationseinrichtung doch die Möglichkeit, einen breitbandigen und zudem drahtlosen Zugang in lokale Rechnernetzwerke („Intranet“) sowie das Internet zu schaffen. Lästige und zudem kostenintensive kabelgebun-dene Infrastrukturen können entfallen. Im Folgenden soll nun ein Gesamtüberblick über die wichtigsten rechtlichen Problemstellungen samt Lösungen gegeben werden, die bezüglich der Nutzung unternehmenseigener WLAN-Netze relevant werden können.

Abmahnrisiko ungesichertes WLAN-Netzwerk
08.01.2007 | WLAN

Abmahnrisiko ungesichertes WLAN-Netzwerk
Abmahnrisiko ungesichertes WLAN-Netzwerk

W-Lan-Router erfreuen sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit. Sie ermöglichen dem Inhaber einen einfachen Zugang zum Internet, ohne vorher ein hinderliches Netzwerkkabel anschließen zu müssen. Für eine Internetverbindung über Funk reicht eine handelsübliche W-Lan-Karte aus, wie sie heute in fast allen Endgeräten serienmäßig vorinstalliert ist.

Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten
05.01.2007 | WLAN

Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten
Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten

Das LG Hamburg (LG Hamburg v. 26.7.2006 Az. 308 O 407/06) hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der Betreiber eines W-LANs für illegale Aktivitäten durch einen Fremdnutzer verantwortlich ist, solange das W-LAN unverschlüsselt betrieben wird. Seitdem wird die IT-Recht Kanzlei immer wieder darauf angesprochen, welche Folgen daraus für WLAN-Betreiber resultieren. Im Folgenden werden im Rahmen einer kurzen "FAQ" die häufigsten Fragen (und die jeweiligen Antworten) vorgestellt.  

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