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ZVAB
von RA Felix Barth

BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung

News vom 12.05.2010, 10:43 Uhr | 3 Kommentare 

Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zum Thema Haftung des WLAN-Netz Betreibers ist da. Laut Pressemitteilung hat der BGH erwartungsgemäß eine Haftung des Anschlussinhabers wegen Verletzung seiner Prüfpflicht bejaht, sofern es sich um einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss handelt. Der Anschlussinhaber kann damit auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Der BGH hat angenommen, dass

"eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.“

Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist aber vielmehr, was der BGH in puncto Kostendeckelung ausgeführt hat:

„Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).“

Sobald das Urteil im Volltext vorliegt kann eingeschätzt werden, ob dies grds. bei Filesharing Abmahnungen gelten soll

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Pixel - Fotolia.com
Felix Barth Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Partnermanagement

Besucherkommentare

3 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

100 EUR Abmahnung

10.08.2010, 11:15 Uhr

Kommentar von Ra Felix Barth

Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihren Kommentar. Da Abmahnkanzleien in der Regel gut ausgelastet sind, ist eine Zeitverzögerung bei der Beantwortung von Schreiben nicht ungewöhnlich. Ob...

100,- EUR Abmahnung

10.08.2010, 08:06 Uhr

Kommentar von E. Krause

Guten Tag Herr Barth! Im Dezember letzten Jahres habe ich eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang erhalten. Darin wurde mir eine Urheberrechtsverletzung durch unberechtigten Musikdownload...

BGH-Kostendeckelung

13.05.2010, 10:42 Uhr

Kommentar von Ralf M.

Guten Tag! Bezüglich der Kostendeckelung beim unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss eine Frage: ist unter der 100,-EUR-Deckelung auch die 100,-EUR Abmahnung zu verstehen oder sind das zwei Paar...

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