Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network - „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge haben oft Probleme wegen der „Störerhaftung“, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.

In ihrem Antrag verweist die SPD-Fraktion darauf, dass zahlreiche WLANs von Hotels und Gaststätten als zusätzlicher Service für ihre Kunden betrieben würden. Darüber hinaus sei in den vergangenen Jahren auch die Zahl der privaten offenen WLANs und von Gemeinschaftsinitiativen stark gestiegen. Wegen der unklaren Lage, ob sich die Betreiber dieser offenen Netze auf die Haftungsbeschränkungen des Telemediengesetzes berufen könnten, stelle der Betrieb von öffentlichen WLANs ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar und verhindere so den weiteren Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen. „Dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu“, schreibt die Fraktion.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Pixel - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

D
Dr. Volker Behn 03.07.2013, 18:14 Uhr
Begründung?
Ein sehr interessanter Beitrag.

Für mich stellt sich natürlich die Frage, mit welcher Begründung der Antrag der SPD von der CDU/FDP abgelehnt wurde.

Beiträge zum Thema

BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung
(12.05.2010, 10:43 Uhr)
BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung
Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
(08.07.2008, 18:25 Uhr)
Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!
(23.05.2008, 13:23 Uhr)
Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!
Haftung bei ungesichertem WLAN-Anschluss
(19.02.2008, 11:56 Uhr)
Haftung bei ungesichertem WLAN-Anschluss
Strafrechtliche Aspekte beim Zugriff auf fremde WLAN-Netzwerke
(19.01.2007, 00:00 Uhr)
Strafrechtliche Aspekte beim Zugriff auf fremde WLAN-Netzwerke
Einsatz von WLAN bei Unternehmen; ein rechtlicher Erkundungsgang
(09.01.2007, 00:00 Uhr)
Einsatz von WLAN bei Unternehmen; ein rechtlicher Erkundungsgang
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei