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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

News vom 10.06.2013, 07:59 Uhr | 1 Kommentar 

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network - „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge haben oft Probleme wegen der „Störerhaftung“, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.

In ihrem Antrag verweist die SPD-Fraktion darauf, dass zahlreiche WLANs von Hotels und Gaststätten als zusätzlicher Service für ihre Kunden betrieben würden. Darüber hinaus sei in den vergangenen Jahren auch die Zahl der privaten offenen WLANs und von Gemeinschaftsinitiativen stark gestiegen. Wegen der unklaren Lage, ob sich die Betreiber dieser offenen Netze auf die Haftungsbeschränkungen des Telemediengesetzes berufen könnten, stelle der Betrieb von öffentlichen WLANs ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar und verhindere so den weiteren Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen. „Dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu“, schreibt die Fraktion.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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Besucherkommentare

1 Kommentar

Begründung?

03.07.2013, 18:14 Uhr

Kommentar von Dr. Volker Behn

Ein sehr interessanter Beitrag. Für mich stellt sich natürlich die Frage, mit welcher Begründung der Antrag der SPD von der CDU/FDP abgelehnt wurde.

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