Frage des Tages: Müssen Händler bei einer Mängelrüge des Verbrauchers die Kosten der Einsendung tragen?
Vor der Anerkennung etwaiger Gewährleistungspflichten haben Händler das Recht, die als mangelhaft gerügte Kaufsache auf ihre Beschaffenheit und ihre Eignung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch hin zu untersuchen und so die Begründetheit der Käufervorwürfe zu verifizieren. Im Fernabsatz kann dafür regelmäßig die Einsendung der vermeintlichen Mangelware verlangt werden. Jüngst erreichte uns hierzu die Frage, welche Vertragspartei hier die Kosten der Einsendung tragen muss. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.