Mängelrüge
Müssen Händler bei einer Mängelrüge des Verbrauchers die Rücksendekosten übernehmen?
Händler haben vor Anerkennung etwaiger Gewährleistungsansprüche das Recht, die beanstandete Ware auf Mängel zu untersuchen. Im Fernabsatz kann dazu regelmäßig die Einsendung der vermeintlich mangelhaften Ware verlangt werden. Doch wer trägt in diesem Fall die Kosten der Rücksendung?
Händler haben vor Anerkennung etwaiger Gewährleistungsansprüche das Recht, die beanstandete Ware auf Mängel zu untersuchen. Im Fernabsatz kann dazu regelmäßig die Einsendung der vermeintlich mangelhaften Ware verlangt werden. Doch wer trägt in diesem Fall die Kosten der Rücksendung?
Zur Frage, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss
Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom "normalen" Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht nur für Handelsware, sondern beispielsweise auch für Büroausstattung.
Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom "normalen" Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht nur für Handelsware, sondern beispielsweise auch für Büroausstattung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kommende Seminare
-
Workshop – Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen
-
EVB-IT Erstellungsvertrag in Theorie und Praxis
-
EVB-IT Systemvertrag in Theorie und Praxis
-
Vertragsrecht für Nicht-Jurist*Innen – Ein Kompakt-Seminar
12.07.2024 -
Crashkurs: EVB-IT in Theorie und Praxis für Rechtsanwält*Innen, Behörden- oder Firmenjurist*Innen
17.05.2024
Schnellsuche
Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) spaxiax · Bild 2) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) spaxiax · Bild 2) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO