Mängelrüge

Müssen Händler bei einer Mängelrüge des Verbrauchers die Rücksendekosten übernehmen?
08.08.2019, 12:55 Uhr | Mängelrüge

Müssen Händler bei einer Mängelrüge des Verbrauchers die Rücksendekosten übernehmen?
Müssen Händler bei einer Mängelrüge des Verbrauchers die Rücksendekosten übernehmen?

Händler haben vor Anerkennung etwaiger Gewährleistungsansprüche das Recht, die beanstandete Ware auf Mängel zu untersuchen. Im Fernabsatz kann dazu regelmäßig die Einsendung der vermeintlich mangelhaften Ware verlangt werden. Doch wer trägt in diesem Fall die Kosten der Rücksendung?

Zur Frage, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss
12.03.2008, 09:14 Uhr | Mängelrüge

Zur Frage, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss
Zur Frage, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss

Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom "normalen" Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht nur für Handelsware, sondern beispielsweise auch für Büroausstattung.

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