Abgemahnte AGB

Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?

Einen sehr interessanten Beschluss hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 13.11.2006 5 W 162/06) Ende letzten Jahres erlassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Abmahnfähigkeit mehrerer AGB-Klauseln, die sich immer wieder in typischen Onlineshop-AGB befinden - wie etwa die Klausel *„Teillieferungen sind zulässig“* ( = 332.000 Google-Treffer) oder *„Versand der Ware erfolgt gegen Vorkasse“* ( = 732.000 Google-Treffer).

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