Google Analytics ohne Cookies nutzen: Handlungsanleitung und Risikoanalyse
Nach dem Grundsatzurteil des EuGH (Az. C-673/17) vom 01.10.2019 gilt eine generelle Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies. Weil hiervon vor allem Tracking- und Analysedienste weitgehend betroffen sind, wird zur Vermeidung des Einwilligungserfordernisses nunmehr vielfach erwogen, bei Möglichkeit das Setzen von Cookies in Anwendungseinstellungen generell zu deaktivieren. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich mit dem cookie-losen Betrieb des beliebten Analysedienstes „Google Analytics“, zeigt die hierfür notwendigen Handlungsschritte auf und geht auf die verbleibenden Risiken ein.