Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
Was Online-Händler zum Thema Allein- und Spitzenstellungswerbung wissen müssen!
Werbung soll auffallen! Damit die Werbung dieses Ziel erreicht, nutzen viele Online-Händler sog. Allein- oder Spitzenstellungsaussagen (sog. "Unique selling point" oder kurz „USP“). Aber welche Art der Werbung fällt hierunter, welche rechtlichen Grenzen existieren und wie beurteilt die Rechtsprechung diese Art der Werbung? In unserem Beitrag klären wir all diese Fragen und zeigen Ihnen, was Sie im Zusammenhang mit Ihrer Allein- oder Spitzenstellungswerbung rechtlich beachten müssen.
Werbung soll auffallen! Damit die Werbung dieses Ziel erreicht, nutzen viele Online-Händler sog. Allein- oder Spitzenstellungsaussagen (sog. "Unique selling point" oder kurz „USP“). Aber welche Art der Werbung fällt hierunter, welche rechtlichen Grenzen existieren und wie beurteilt die Rechtsprechung diese Art der Werbung? In unserem Beitrag klären wir all diese Fragen und zeigen Ihnen, was Sie im Zusammenhang mit Ihrer Allein- oder Spitzenstellungswerbung rechtlich beachten müssen.
LG Dortmund zur Zulässigkeit der Werbeaussage „einziger namhafter Anbieter mit professionellem Online-Shop“
Die Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen, die einen Anbieter von der Konkurrenz abheben, ist lauterkeitsrechtlich risikobehaftet. Um sich nicht dem Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Irreführung auszusetzen, müssen Alleinstellungsbehauptungen erweislich wahr sein. Wie vor diesem Hintergrund die werbende Hervorhebung des Betriebs des „einzigen professionellen Online-Shops“ in einem bestimmten Produktsegment zu verstehen ist, entschied jüngst das LG Dortmund.
Die Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen, die einen Anbieter von der Konkurrenz abheben, ist lauterkeitsrechtlich risikobehaftet. Um sich nicht dem Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Irreführung auszusetzen, müssen Alleinstellungsbehauptungen erweislich wahr sein. Wie vor diesem Hintergrund die werbende Hervorhebung des Betriebs des „einzigen professionellen Online-Shops“ in einem bestimmten Produktsegment zu verstehen ist, entschied jüngst das LG Dortmund.
Der schmale Grat zwischen zulässiger und wettbewerbswidriger Werbung mit Alleinstellungmerkmalen
Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die „besten“, „billigsten“, „umweltfreundlichsten“ etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.
Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die „besten“, „billigsten“, „umweltfreundlichsten“ etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.
BGH entscheidet im Streit um die Behauptung der Marktführerschaft im Sportartikelbereich
Der BGH hat die Verurteilung des Warenhausunternehmens Karstadt im Streit um die Behauptung, Karstadt sei Marktführer im Sortimentsfeld Sport, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.
Der BGH hat die Verurteilung des Warenhausunternehmens Karstadt im Streit um die Behauptung, Karstadt sei Marktführer im Sortimentsfeld Sport, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.
Spitzenstellung: Wer hat die besten Küchen zum besten Preis im ganzen Land?
Das Landgericht Stuttgart hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.07.2009; Az.: 40 O 44/09) darüber zu befinden, ob die Werbeaussage eines Möbelhauses „Die besten Küchen zum besten Preis! Deutschlands Preismacher Nr. 1 – wir haben den besten Preis!“ wettbewerbswidrig ist.
Das Landgericht Stuttgart hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.07.2009; Az.: 40 O 44/09) darüber zu befinden, ob die Werbeaussage eines Möbelhauses „Die besten Küchen zum besten Preis! Deutschlands Preismacher Nr. 1 – wir haben den besten Preis!“ wettbewerbswidrig ist.
Ratgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus:
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- Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
- Werbung mit Alter / Tradition
- Werbung mit Appell an die soziale Verantwortung
- Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
- Werbung mit Bio, Öko
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