Wohnst du schon? - Domain wwwmoebel.de verletzt nicht die Rechte der Firma „Möbel.de“
Das Landgericht Hamburg lehnte in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2009 (Az.: 327 O 117/09) Unterlassungsansprüche der Firma „Möbel.de“ gegen den Inhaber der Domain „wwwmoebel.de“ ab und versagte der Klägerin damit jeglichen kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Schutz.