Rabatte / Preisermäßigungen

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer": Ist zulässig

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

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Bundesgerichtshof: Zur Werbung mit Preisnachlass für nur im Geschäft vorrätige Waren

Der BGH hat entschieden, dass die Werbung für einen Preisnachlass von 19% wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann.

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Zeit ist Geld? BGH-Urteil über (zeitlich) grenzenlose Räumungsverkäufe

Wer einen Räumungsverkauf vornimmt und dafür öffentlich Werbung macht, muss sich nicht im Vorfeld auf einen bestimmten Geltungszeitraum festlegen. In einem entsprechenden Urteil stellte der BGH fest, ein Werbeprospekt eines Möbelhauses verstoße nicht gegen das Wettbewerbsrecht, weil in dem Angebot keine Geltungsdauer angegeben war.

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Verwendung des Begriffs „Werbeware“ in Werbeanzeigen ist wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 16.11. 2006  (Az.: 4U 143/06) entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, dass der von einem Möbelhaus verwendete Begriff  der „Werbeware“ in Zusammenhang mit Preisnachlässen wettbewerbswidrig ist.

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Werbung mit Versandrabatten: Bei Mehrfachbestellungen

Viele Online-Händler bieten ihren Kunden beim Kauf mehrer Artikel einen Versandrabatt an. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall werden dem Kunden dabei im Rahmen einer Sammelbestellung in der Regel niedrigere Versandkosten berechnet, als bei einer Einzelbestellung der jeweiligen Artikel.

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OLG Saarbrücken: Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" ist wettbewerbswidrig

Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.

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Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen

Eine pauschalierte Werbung mit „Preisvorteil bis zu 4.450,- €“ beim Verkauf eines PKW ist unzulässig. Dies hatte das Landgericht Osnabrück auf eine Wettbewerbsklage einer Vereinigung von Gewerbetreibenden gegen ein Autohaus entschieden. Das beklagte Autohaus ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des 1. Zivilsenats nahm das Autohaus die Berufung zurück (Az. LG: 14 O 536/07).

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OLG Köln: Werbung mit Einführungsrabatt unter der Angabe „bis zu …” nicht irreführend

<p class="MsoNormal">Mit Urteil vom 12.10.2007 - 6 U 80/07 – entschied das OLG Köln, dass Werbung für Nutzfahrzeuge unter Angabe eines Einführungsrabatts mit dem [Zusatz „bis zu …”|abmahnung-werbung-preise.html] weder irreführend noch wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebotes unlauter ist.

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Abmahngefahr bei unzulässigen Rabatten

Rabatte stellen in der Welt des Handels seit jeher ein beliebtes Mittel dar, um Kunden anzulocken. „Beim Kauf einer … erhalten Sie ein … gratis“ oder auf Neudeutsch „Buy three, get four“ sind Slogans, die bei preisbewussten Konsumenten von heute immer wieder auf offene Ohren stoßen. Doch auch bei dieser Form der Produktwerbung gilt es einige Regeln zu beachten, um sich nicht dem Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auszusetzen.

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