Bundesgerichtshof: Zur Werbung mit Preisnachlass für nur im Geschäft vorrätige Waren
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung für einen Preisnachlass von 19% wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann.
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