Verwendung des Begriffs „Werbeware“ in Werbeanzeigen ist wettbewerbswidrig
Ein Möbelhaus warb mit Rabatt auf alles – außer auf „Werbeware“. Warum diese Ausnahme zu unbestimmt war und weshalb das OLG Hamm darin einen Wettbewerbsverstoß sah.
3 minEin Möbelhaus warb mit Rabatt auf alles – außer auf „Werbeware“. Warum diese Ausnahme zu unbestimmt war und weshalb das OLG Hamm darin einen Wettbewerbsverstoß sah.
3 minEin Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.
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