Verkauf von Haushaltsgeräte / Einrichtung

Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!

Dem Land steht eine enorme Hitzewelle bevor, mehr als 40 Grad sind für die nächsten Tage angekündigt. Hochsommerlich hitzig geht es ab und zu auch vor Gericht zu: Das LG Dortmund hat einen Händler bezüglich des Verkaufs einer Split-Klimaanlage zur Unterlassung verurteilt.

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OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen

Werden bei Werbeanzeigen bestimmte Informationspflichten nicht eingehalten, so kann dies ein Fall unlauterer Werbung im Sinne des §5a UWG sein, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Erfahren Sie im heutigen Beitrag am Beispiel eines aktuellen Falls des OLG Bambergs (Beschluss vom 16.3.2016, Az.: 3 U 8/16), worauf bei der Gestaltung von Werbung zu achten ist, um die Verbreitung unlauterer Werbebotschaften zu vermeiden. Der Fall ist auch deshalb interessant, weil das Gericht strenge Maßstäbe anwandte, obwohl die beworbenen Haushaltsgeräte nur Teil eines Gesamtpakets waren.

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OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten

Im Handel mit Haushaltselektrogeräten müssen nur die zu Verkaufszwecken ausgestellten Geräte mit Energieverbrauchsetiketten versehen werden. Auf undurchsichtig verpackten Geräten müssen derartige Etiketten nicht angebracht werden, ebenso nicht auf ihrer Verpackung. Das hat das OLG Hamm am 25.08.2015 entschieden.

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LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop

In der preisbezogenen Werbung für diverse elektrisch betriebene Haushaltsprodukte ist nach geltendem Recht stets auf die jeweilige Energieeffizienzklasse hinzuweisen, um Verbrauchern eine auf energieverbrauchsrelevante Informationen gestützte Kaufentscheidung zu ermöglichen und gleichzeitig durch die direkte Vergleichsmöglichkeit die Entwicklung energieeffizienterer Geräte anzuregen.

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BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben

An den Vertrieb und die Bewerbung von Elektrohaushaltsgeräten werden umfangreiche Informationspflichten geknüpft, die vor allem aus europäischen Rechtssätzen hervorgehen und dem Verbraucher eine informierte und von der Kenntnis aller wesentlichen Produkteigenschaften getragene Kaufentscheidung ermöglichen sollen. Insbesondere technische und energiebezogene Daten müssen so stets bereitgestellt werden.

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LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger

Ein interessantes und durchaus erfreuliches Urteil hat uns aus dem Breisgau erreicht: Das Landgericht Freiburg hat einem Massenabmahner in seinem Klagebegehren Recht gegeben – und ihm dennoch die Prozesskosten auferlegt. Begründung: Der Kläger habe durch schlampige Recherche und eine zu unbestimmt gehaltene Abmahnung einen überflüssigen Prozess provoziert, also soll er auch – obschon im Recht – die Kosten dieses Prozesses tragen (vgl. aktuell LG Freiburg, Urt. v. 04.01.2013, Az. 12 O 127/12).

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OLG Stuttgart: Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten sind wesentliche Informationen und daher in der Werbung zwingend anzugeben

In seiner Entscheidung vom 17.01.2013, (Az.: 2 U 97/12) stellte das OLG Stuttgart klar, dass die Typenbezeichnung von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten ein wesentliches Merkmal im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG seien und daher dann, wenn auch die Marke und der Preis des Gerätes in einem Werbeprospekt aufgeführt sind, auch die Typenbezeichnung genannt werden müsse. Eine Zuwiderhandlung stelle ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß dar und könne daher auch kostenpflichtig abgemahnt werden.

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LG Erfurt: Hinweispflichten nach EnVKV gelten auch für Haushaltsgeräte, die in ausgestellte Küchen eingebaut wurden

Das LG Erfurt hat mit Urteil vom 13.07.2010 (Az. 1 HK O 5/10) entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Vorschriften der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) darstellt, wenn bei über das Internet zum Abverkauf angebotenen Ausstellungsküchen, die mit Elektroeinbaugeräten ausgestattet sind, die nach der EnVKV für die Einbaugeräte erforderlichen Angaben fehlen.

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Weisse Ware: Werbung, dass "Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A" zulässig?

Darf eine Waschmaschine mit folgender Aussage beworben werden?:„Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A"?

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