Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen selektive Vertriebssysteme
Wir erläutern in diesem Beitrag, ob der Verkauf von Produkten aus selektiven Vertriebssystemen rechtswidrig ist und wie Händler mit solchen Abmahnungen umgehen können. Unseren Mandanten stellen wir zudem ein Muster für ein Antwortschreiben an die Abmahnenden bereit.
10 minOLG Frankfurt a.M.: Vertriebsverbot auf amazon für Luxusparfums zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat heute entschieden, dass ein Anbieter von Luxusparfüms seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform „amazon.de“ zu bewerben und zu vertreiben. Der Entscheidung ist ein Vorlageverfahren zum EuGH vorausgegangen.
5 minLuxus pur: Anbieter von Luxuswaren kann Vertrieb über Amazon verbieten
Der EuGH hat mit heutigem Urteil entschieden, dass ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten kann, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Ein solches Verbot sei geeignet, das Luxusimage der Waren sicherzustellen und gehe grundsätzlich nicht über das hierfür erforderliche Maß hinaus
4 min 1Überblick über wichtige Entscheidungen zu Vertriebsbeschränkungen
In jüngster Zeit ergehen mehr und mehr Entscheidungen zu Vertriebsbeschränkungen des Online-Handels vieler großer Markenhersteller. Hierbei stehen sich die Interessen der Hersteller, das Prestigeimage ihrer Marke aufrechtzuhalten und die Interessen der Händler, möglichst umfassenden Zugang zum freien Markt zu erhalten, gegenüber. In unserem aktuellen Beitrag soll ein kurzer Überblick über einige relevante Entscheidungen zu Vertriebsbeschränkungen der letzten Jahre erfolgen.
10 minMehr Vorteile für Online-Händler: LEGO passt sein Rabattsystem an
Mehr Rabatt für Online-Händler bei LEGO: Das Bundeskartellamt gibt bekannt, dass der Spielzeughersteller sein Rabattsystem künftig besser an den Online-Vertrieb anpassen will.
2 minFragen und Antworten zum Amazon-Vertriebsverbotsurteil des OLG Frankfurt a.M.
Viele bekannte Markenhersteller unterhalten sogenannte selektive Vertriebssysteme, in denen nur gewisse Händler für den Weiterverkauf zugelassen werden. Trotz der kartellrechtlichen Bedenklichkeit derartiger Handelsbindungen hat das OLG Frankfurt a.M. jüngst mit Urteil vom 22.11.2015 (Az. 11 U 84/14) einem Hersteller gestattet, Händler mit einer Amazon-Verkaufstätigkeit aus seinem Vertriebssystem auszuschließen, und so weite Teile des Online-Handels in Unruhe versetzt. Inwieweit dem Urteil aber tatsächlich die unterstellte Breitenwirkung zukommt und ob Online-Händler in Zukunft um eine deutliche Beschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit fürchten müssen, klärt die IT-Recht Kanzlei nebst anderen Gesichtspunkten mit den nachfolgenden Fragen und Antworten zur Entscheidung.
5 min 1OLG Frankfurt a.M.: Vertrieb auf Amazon darf von Markenherstellern verboten werden
Die Plattform Amazon gehört weltweit zu den absatzstärksten Marktplätzen im Internet und lockt viele Händler mit Aussichten auf eine große Marktdurchdringung und eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit. Nach einem nun bekannt gewordenen Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.11.2015 (Az. 11 U 84/14 (Kart)), könnten Verkaufsaktivitäten von Händlern auf Handelsportalen zukünftig jedoch deutlich eingeschränkt werden. Das Gericht erachtete das selektive Vertriebssystem eines Herstellers, in welchem den Händlern der Verkauf auf Amazon vollständig untersagt wurde, jüngst als kartellrechtlich zulässig.
6 min 1Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch
Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt soll das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen enthalten. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes kürzlich schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.
2 minLG Kiel: Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Herstellern ist es grundsätzlich gestattet, Händlern gewisse Vorgaben über den Vertrieb ihrer Waren zu machen, um die intendierte Wahrnehmung derselben durch die Verbraucher zu gewährleisten und die Produktidentität zu wahren. So ist die Zulässigkeit von qualitativen Mindestanforderungen seitens des Herstellers an Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die Produktpräsentation und die individuelle Bevorratung der Händler allgemein anerkannt.
6 minHersteller: können einen Verkauf gemäß dem UVP nicht verlangen
Ein Hersteller darf online Händler nicht zwingen, ihre Ware entsprechend den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu verkaufen. Der Händler kann in einem solchen Fall von dem Hersteller die Unterlassung dieser Aufforderung verlangen.
2 min 2Unliebsame Konkurrenz!? Wollen führende Markenartikler wie Adidas den Verkauf über das Internet verbieten?
Immer wieder wenden sich Online Händler an die IT Recht Kanzlei, weil sie von ihren Lieferanten mehr oder weniger deutliche Aufforderungen erhalten, sich in ihrer Preisgestaltung zurück zu halten oder am besten den Online Vertrieb gleich ganz einzustellen. Die Hersteller fürchten wohl um die Konkurrenz aus dem Netz und den leichten Preisvergleich ganz besonders über die Preissuchmaschinen. Hier trifft es ganz besonders die eBay und Amazon Händler. Den Verkauf auf diesen und anderen Handelsplattformen würden die Hersteller am Liebsten komplett verbieten.
4 min 3EuGH: fordert Erlaubnis des Internetvertriebs in selektiven Vertriebssystemen
Viele Hersteller wollen ihr Fachhändlernetz gegen Konkurrenz aus dem Internet schützen. Im Allgemeinen erfolgt dies im Rahmen einer Regelung des Fachhändlervertrages, der einen Vertrieb über das Internet ausschließt. Dem hat der EuGH eine klare Absage erteilt.
4 minWeitere News zum Thema
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